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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-116/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
140 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08

Inhalt der Datei

1 Sparpotenziale im Kommunaletat Tipps zum Sparen 2 Vorbemerkung Die Erfahrung lehrt, dass Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung umso erfolgreicher sind, je konkreter die Sparvorgaben von der Politik bzw. der Verwaltung formuliert und festgesetzt werden. Allgemein gehaltene Aufforderungen zum Sparen, wie wir sie in Sonntagsreden immer wieder hören, bringen die öffentlichen Finanzen nicht ins Gleichgewicht. Im Folgenden sind deshalb kurz gefasste, konkrete Anregungen, Hinweise und Empfehlungen zum Sparen in Gemeinde, Stadt oder Kreis aufgeführt. Die Sparvorschläge des Bundes der Steuerzahler beziehen sich auf alle kommunalen Leistungsbereiche. Beachten Sie bitte, dass Kommunalpolitikern nicht nur das Recht zusteht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (sog. Recht zur Selbstverwaltung), sondern dass sie auch die Pflicht haben, für dauerhaft gesunde Finanzen in ihrer Kommune zu sorgen. Es ist mittlerweile unumstritten, dass der Haushaltsausgleich über Steuererhöhungen, neue Abgaben oder gar über weitere Verschuldung dauerhaft nicht möglich ist. Der Schlüssel zur Überwindung der Finanzkrise, wie wir sie in vielen Kommunen feststellen müssen, liegt deshalb auf der Ausgabenseite des Etats. Die nachfolgenden Spartipps entstammen teilweise gemeindlichen Konsolidierungsprogrammen. Sie sind nach Aufgabenbereichen gegliedert und beziehen sich in der Regel auf den Verwaltungshaushalt. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Auch können nicht alle „Spartipps” auf alle Städte, Gemeinden und Kreise angewandt werden. Dafür sind die jeweiligen kommunalen Strukturen zu unterschiedlich. Prüfen Sie deshalb, welche Sparvorschläge in Ihrer Gemeinde umgesetzt werden sollten. Fragen Sie die Verwaltung, welcher konkrete Entlastungsbetrag mit der von Ihnen beantragten Sparmaßnahme erreicht werden kann. 3 Formulieren Sie Ihre Anträge bzw. die Anträge Ihrer Fraktion so, dass sie im- mer auch konkrete Sparempfehlungen enthalten. Fragen Sie nach, wenn Ihnen die Argumente der Verwaltung gegen einzelne Sparvorschläge nicht einleuchten. 4 1. Bau- und Verkehrswesen ¾ Auf Straßenrückbau verzichten. ¾ Bau- und Ausstattungsstandards der Straßen verringern. ¾ Straßenausbauprogramme unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung sowie von Entwicklungen örtlicher oder regionaler Art kritisch überprüfen und regelmäßig aktualisieren. ¾ Bei Straßenbaumaßnahmen private Ingenieurbüros in Bau- und Erschließungsplanung einbeziehen, wenn es sich „rechnet“. ¾ Straßenunterhaltungsarbeiten generell privaten Unternehmen übertragen. ¾ Bauhöfe und Fuhrparks sollten nur den Umfang von Hilfsbetrieben haben. ¾ Fuhrpark verringern, Angebote von Privaten nutzen, gegebenenfalls mit Nachbargemeinden kooperieren. ¾ Straßenbeleuchtung einschränken und Wartungskosten, z.B. durch Einbeziehung neuer Dienstleister im Ausschreibungsverfahren, senken. ¾ Anzahl der Gutachten, Planentwürfe und Wettbewerbe kritisch überprüfen und auf das unumgängliche Mindestmaß zurückführen. ¾ Bei Ausstellungen, der Anfertigung von Vervielfältigungen von Plänen, von Modellen und bildnerischen Darstellungen Kostensenkungen durch bescheidenere Ausführungen erzielen. ¾ Durch Neuordnung und Anpassung der Hoch- und Tiefbauverwaltung an rückläufigen Auftragsbestand Verwaltungskosten zurückführen. ¾ Nebentätigkeiten kommunaler Bediensteter im Bereich des Bau- und Verkehrswesens nur in Ausnahmefällen genehmigen. Auf konsequente Abführung von Entgelten für die Nutzung kommunaler Ausstattungen dringen. ¾ Private Erschließungsträger bei der Erschließung neuer Baugebiete vermehrt einschalten. Mit der Durchführung freiwilliger Umlegungen gezielt private Fachleute bzw. Gesellschaften beauftragen. 5 ¾ Die Vorhaltung eines eigenen städtischen Vermessungsamtes überprüfen. Auf private Vermessungsingenieure oder gegebenenfalls auf staatliche Vermessungsämter zurückgreifen. ¾ Bürger im Rahmen von Stadtteilgesprächen und Bürgerversammlungen rechtzeitig in kommunale Bau- und Verkehrsprojekte einbeziehen. Kostenaufwendiger, aufklärender Schriftwechsel oder Einzelgespräche bzw. Rechtsbehelfsverfahren können dadurch in der Regel vermieden oder wesentlich verringert werden. Dies gilt insbesondere im Zuge von Beitragsfinanzierungen der Baumaßnahmen durch die Anlieger. ¾ Straßenreinigung auf Rationalisierungsmöglichkeiten überprüfen. Damit werden nicht nur die Gebühren in Schach gehalten, sondern auch die Gemeindekasse geschont, weil daraus ein Teil der Kosten (öffentlicher Anteil) finanziert wird. ¾ Kosten der Straßenreinigung in kommunaler Regie regelmäßig mit Angeboten privater Unternehmen vergleichen. Ggf. Zug um Zug auf private Anbieter übertragen. ¾ Leistungen für den Winterdienst öffentlich ausschreiben. ¾ Winterdienst nach Dringlichkeitsplan durchführen. Örtlichen Landwirten oder geeigneten Gewerbebetrieben ggf. Teilaufgaben des Winterdienstes übertragen. ¾ Einsatz von Streu- oder Auftausalz auf Gefahrenpunkte beschränken. ¾ Vor der Aufstellung von Parkuhren Notwendigkeit und Wirksamkeit genau überprüfen. ¾ Parkhäuser und Tiefgaragen möglichst in private Hände übergeben. Notwendigkeit der kommunalen Mehrheitsbeteiligung an Parkhaus-Gesellschaften prüfen, ggf. Anteile veräußern und Veräußerungserlöse zur Schuldentilgung einsetzen. ¾ Kommunale Zuschüsse zum Bau von Sozialwohnungen, ggf. durch kommunale Wohnungsbaugesellschaften, kritisch hinterfragen. Angestrebte Mietenverbilligung für einkommensschwache Haushalte wird oft teuer erkauft. ¾ Bebauungspläne unter Vermeidung von Planungsschäden ändern, wenn der ursprüngliche Bedarf nicht mehr gegeben ist, oder sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben. 6 ¾ Die Bauleitplanung (z.B. Flächennutzungs- und Bebauungspläne) angebotsorientiert konzipieren, da sehr lange Vorlaufzeiten benötigt werden. Dagegen sollte die Erschließung erst dann erfolgen, wenn eine hinreichende Zahl von künftigen Nutzern sowie deren Ansprüche feststehen. 2. Entsorgung und Umweltschutz ¾ Auf Umweltbürokratie verzichten. Umweltschutzbelange in den Fachämtern (z.B. Tiefbau-, Planungs-, Grünflächenämter bzw. in Eigenbetrieben) berücksichtigen. ¾ Dezentrale Abwasserkläranlagen dem Anschluss von Streusiedlungen oder kleinen Ortsteilen an die zentrale Kläranlage vorziehen. ¾ Kanalreinigung und Schlammabfuhr privatisieren. ¾ Betriebskosten der Abwasserbeseitigung durch Vergleich relevanter Kostenkennziffern (z.B. Personal- oder Energiekosten je abgerechneten Kubikmeter) auf Schwachstellen überprüfen. ¾ Privatisierung des Betriebs der Abwasserklärung und der Unterhaltung des Kanalnetzes prüfen. ¾ Im Falle der Veräußerung von Abwasseranlagen die Erlöse unbedingt zur Schuldentilgung einsetzen, um über die Verringerung der Zinsbelastung eine dauerhafte Haushaltsentlastung zu erreichen. ¾ Die Organisationsform „Eigenbetrieb” bei der Abwasserbeseitigung bedeutet für sich gesehen noch keine verbesserte Wirtschaftlichkeit. Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe deshalb stets kritisch prüfen. Zusammenarbeit mit anderen Kommunen im Bereich der Abwasserbeseitigung anstreben, z.B. durch gemeinsamen Bereitschaftsdienst, zentrale Überwachung, gemeinsame Ausschreibungen, etc. Weitergehende Kooperation wie z.B. die Gründung eines Abwasserzweckverbandes, prüfen. ¾ Beim Bau von Abwasser-Reinigungsanlagen zumindest die Planung von einem unabhängigen Sachkundigen überprüfen lassen. Im Stadium der Planung sind die Chancen der Kosteneinsparung am höchsten. 7 ¾ Splittung der Abwassergebühren in solche für Schmutz- und Niederschlagswasser nur bei vertretbarem Verwaltungsaufwand durchführen. ¾ Im Abfallbereich auf sog. „Kompost-Kontrolleure” zur Überwachung der ordnungsgemäßen Kompostierung von Bioabfällen auf den Grundstücken verzichten. ¾ Abfallwirtschaftskonzepte den sinkenden Abfallmengen anpassen. ¾ Überkapazitäten durch realistische sowie Stadt- und Kreisgrenzen überschreitende Planung vermeiden. Gegebenenfalls auch über die Landesgrenze hinaus. ¾ Betriebskostenkennziffern der kommunalen Abfallwirtschaft ermitteln und mit privaten Entsorgungskonzepten und -angeboten sowie mit anderen kommunalen Betrieben vergleichen. Privatwirtschaftliche Lösungen im Abfallbereich anstreben, wenn sie sich nach einem wettbewerblichen Verfahren als wirtschaftlichste und zweckmäßigste Organisationsform erweist. ¾ Quersubventionierungen zwischen verschiedenen Sparten (Rest-, Bioabfall, Altpapier, etc.) unterbinden. ¾ In den Abfallgebührensatzungen der Abfallvermeidung und Eigenkompostierung durch entsprechende Gebührenstaffelungen bzw. Größe der Müllgefäße entsprechende Anreize geben. ¾ Selbstanlieferung von Sperrmüll durch die Haushalte ermöglichen, bzw. gebührenentlastend gestalten. 3. Feuerwehr ¾ Die Ausstattung und Ausrüstung der Feuerwehr sollte nicht darüber hinausgehen, was zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. ¾ Die Feuerwehrorganisation im Hinblick auf die bestmögliche Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben überprüfen. ¾ Generell Ersatz der Kosten für Feuerwehreinsätze im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verlangen. Weitergehende Leistungen der Freiwilligen Feuerweh- 8 ren, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenbereiche hinausgehen, sollten kostendeckend erbracht werden. ¾ Bei der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Ausrüstung Preisnachlässe durch gemeinschaftlichen Einkauf realisieren. ¾ Auf Sonderanfertigungen bei der Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehren verzichten. ¾ Neu- und Ersatzinvestitionen am unbedingt notwendigen Bedarf orientieren. ¾ Zentrale Wartung der Einrichtungen des Brandschutzes nutzen oder schaffen. ¾ Laufende Kosten des Feuerschutzes bezogen auf die Einwohnerzahl der Gemeinde ermitteln, mit vorangegangenen Zeiträumen und den Werten aus anderen, ähnlichen Gemeinden vergleichen. Beim interkommunalen Vergleich Kosten des Feuerschutzes ggf. zusätzlich auf die Gemeindefläche beziehen, um unterschiedliche flächenmäßige Ausdehnungen des Gemeindegebietes entsprechend zu berücksichtigen. ¾ Kooperationen im Feuerlöschwesen mit benachbarten Gemeinden anstreben. Prestigedenken abbauen. Nicht jeder Ortsteil braucht beispielsweise ein eigenes Feuerwehrgerätehaus. ¾ Vor Errichtung von Schulungsräumen der Freiwilligen Feuerwehr Mitbenutzung bereits bestehender Räumlichkeiten der Gemeinde prüfen. ¾ Eigenleistungen, z.B. bei Umbaumaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern, einfordern. 4. Garten-, Friedhofs- und Wegebetrieb ¾ Obwohl Friedhöfe insbesondere in den Städten als Ort der Ruhe und Besinnung einen beachtlichen Erholungswert haben, sollte der Pflegeaufwand durch sog. ”naturnahe Begrünung” begrenzt werden. 9 ¾ Grünflächenpflege anhand eines Kostenvergleichs mit Privatanbietern auf Wirtschaftlichkeit überprüfen und ggf. Schritt für Schritt auf Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus übertragen. ¾ Aufgaben bzw. Arbeitsvorgänge, die eine kontinuierliche Kapazität (Mitarbeiter, Maschinen) bei nur geringer Auslastung erfordern (z.B. Baumpflege mit Hubsteigern), auf Private übertragen. ¾ Grabpflegearbeiten generell auf private Anbieter übertragen. ¾ Auf kommunale Friedhofsgärtnereien, insbesondere in Städten verzichten, weil diese in der Regel nicht kostendeckend arbeiten können. ¾ Wirtschaftlichkeit der Bestattungsaufgaben innerhalb des Friedhofs ständig überprüfen. Herrichten des Grabes oder Leichenbeförderungen innerhalb des Friedhofs ggf. privaten Bestattungsunternehmen übertragen. ¾ Vor Erweiterung des Friedhofs prüfen, ob sich Rahmenanlagen und Wegeflächen zu Gunsten von Grabflächen verwenden lassen und ungepflegte Wahlgrabstätten konsequent eingezogen und deren bald mögliche Wiedernutzung nach Ablauf der Ruhefrist erreicht werden kann. ¾ Städtische Gärtnereien auf ihre Wirtschaftlichkeit hin prüfen. ¾ Pflegeintensive Grün- und Parkanlagen umgestalten (extensivieren). ¾ Pflege von kleineren Grünflächen (Straßengrün oder von Pflanzkübeln) auf Anlieger in Form von Patenschaften übertragen. ¾ Bei Gehölzflächen radikalen Winterschnitt durchführen. ¾ Wegenetzvermessung im Außenbereich zum Praxisprojekt der Fachhochschule machen. 5. Gemeindliches Grund- und Sondervermögen ¾ Miet- und Pachtpreise sowie Erbbauzinsen des gemeindlichen Grundvermögens überprüfen. ¾ Werbeflächen in Sport- oder Mehrzweckhallen vermieten. 10 ¾ Liegenschaften zum Marktpreis veräußern, wenn sie nicht aktuell oder nicht in naher Zukunft zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben benötigt werden. ¾ Veräußerungserlöse zur Schuldentilgung einsetzen, um dauerhafte Entlastungen durch geringere Zinsaufwendungen zu realisieren. ¾ Vorhandenen Wohnungsbestand im Eigentum der Gemeinde auflisten und auf Veräußerungsmöglichkeiten überprüfen. ¾ Bei Vermietung an kommunale Bedienstete ortsübliche Mieten einfordern. ¾ Aktives Gebäudemanagement anstreben, das die bislang oft über mehrere Ämter verstreuten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die gemeindlichen Gebäude zusammenfasst und die ökonomische Nutzung des Immobilienbesitzes in den Vordergrund rückt. ¾ Energierelevante Daten über die gemeindlichen Gebäude an einer zentralen Stelle innerhalb der Verwaltung erheben und führen, um über ein effektives Energiecontrolling Energiekosten nachhaltig zu senken. ¾ „Sale-and-lease-back-Verfahren” kritisch hinterfragen, inwieweit Belastungen lediglich in die Zukunft verschoben werden und über diesen Weg quasi durch die Hintertür die Verschuldung der Gemeinde geschönt wird. ¾ Veräußerung und Verpachtung von Grundstücken grundsätzlich öffentlich ausschreiben. Ggf. unter mehreren Interessenten versteigern. ¾ Pachtzinsen für Kleingärten und Grabeland überprüfen. Ggf. anheben. ¾ Reinigungsstandards und -rhythmen überprüfen. Schul- und Bürogebäude höchstens alle zwei Tage, Glasflächen höchstens halbjährlich reinigen. ¾ Leistungsvorgaben für eigene Reinigungskräfte überprüfen. ¾ Kostensenkungen durch Einsatz von leistungsfähigen Reinigungsmaschinen, insbesondere in großflächigen Räumen wie z.B. Veranstaltungssälen oder Turnhallen, anstreben. ¾ Privatisierung der Gebäudereinigung, ggf. Zug um Zug, anstreben, wenn Haushaltsentlastungen dadurch erreicht werden können. 11 ¾ Deckelung der von der Gemeinde abzudeckenden Betriebsverluste wirtschaftlicher Unternehmen. ¾ Verkauf von Anteilen wirtschaftlicher Unternehmen, um durch die Verwendung der Veräußerungserlöse zur Schuldentilgung die laufenden Zinsbelastungen zu verringern. ¾ Rücklagen der eigenen Gesellschaften überprüfen, ggf. Umwandlung in verzinsliches Eigenkapital erwägen. ¾ Holzeinschlag im gemeindlichen/städtischen Forst verstärkt an Dritte vergeben. 6. Gesundheit und Sport ¾ Auslastung von Bezirksarzt- und Mütterberatungsstellen überprüfen. ¾ Freiwillige Leistungen der kommunalen Gesundheitsämter überprüfen. Leistungen einstellen, die nicht von Gesetzes wegen vorgeschrieben sind und die auch in gleicher Weise von Ärzten und Krankenhäusern erbracht werden können. ¾ Kranken- und Altenpflegedienste vorrangig privaten Anbietern überlassen. ¾ Bedarf und Ausstattung von Sportstätten und Sportanlagen sowie dazugehörige Sportgeräte kritisch überprüfen. Auf optimale Ausnutzung kommunaler Sportstätten durch Mehrfachnutzung achten. ¾ Zuschüsse an Sportvereine stärker von deren Sportangebot, Mitgliederstruktur und finanzieller Leistungsfähigkeit abhängig machen. ¾ Ursprünglich geplante Anschubfinanzierung sollte nicht zur Dauerförderung werden. Darlehen den sog. „verlorenen” Zuschüssen vorziehen. Bagatellzuschüsse vermeiden. ¾ Verwendungsnachweise bei Zuschussgewährung konsequent und unnachgiebig prüfen. ¾ Unterhaltung von Sportplatzgrün, Aschenbahnen, Weitsprunggruben und dergleichen auf sporttreibende Vereine und Organisationen übertragen. 12 ¾ Sportstätten an Sportvereine verpachten, Benutzungsentgelte erheben und ggf. mit Sportförderungsmitteln verrechnen. ¾ Bei Sportleitplänen an der unteren Bedarfsgrenze ansetzen. ¾ Bau- und Ausstattungsstandards bei eigenen Sportstätten bereits in der Planphase überprüfen, ggf. zwecks Einsparungen reduzieren. ¾ Durch bessere Vermarktung von Sportanlagen Einnahmen für den Kommunalhaushalt realisieren. ¾ Für Bau und Betrieb von Sportanlagen und -einrichtungen grundsätzlich Initiative von Vereinen wecken und fördern. Schuldendiensthilfen an Vereine sind unter Umständen effektiver als die Schaffung von Sporteinrichtungen durch die Kommune. ¾ Betriebskosten und Folgelasten im Vorfeld der Entscheidung über Sportstättenbauförderung ermitteln und analysieren. ¾ Bei der Stiftung von Preisen und Pokalen für sportliche Wettbewerbe äußerste Zurückhaltung üben. ¾ Einsatz der kommunalen Platz- und Hallenwarte kritisch überprüfen. ¾ Schlüsselgewalt so weit wie möglich auf Sportvereine übertragen. ¾ Geldwerte Sachleistungen an Sportvereine überprüfen. ¾ Finanzielle Förderungen von Baumaßnahmen auf vereinseigenen Grundstücken zu Gunsten der Kommune dinglich absichern lassen. ¾ Mindestzahl von Sportlern für den Betrieb von Flutlichtanlagen festlegen bzw. erhöhen. Unvermutete Überprüfungen vornehmen. ¾ Benutzungsgebühren bzw. Mieten bei zurzeit noch kostenloser oder verbilligter Nutzung kommunaler Sportstätten einführen bzw. anheben. ¾ Kosten bzw. Zuschussbedarf der kommunalen Frei- und Hallenbäder ermitteln, im Zeitablauf beobachten und Werte mit denen anderer Gemeinden vergleichen. ¾ Energieeinsparung in den Bädern (z.B. durch Absenkung der Wassertemperatur) anstreben. Öffnungszeiten der Bäder dem Bedarf anpassen. Betrieb von Solarien, Sauna, Fußpflegeeinrichtungen u.Ä. an private Unternehmen verpachten. 13 ¾ Hallenbäder in den Sommermonaten zeitweise für den Badebetrieb schließen. ¾ Vergabe medizinischer und sonstiger Einrichtungen in den Bädern an Dritte überprüfen. ¾ Engagierte Bürger und Schwimmvereine an passender Stelle in den Betrieb der Frei- und Hallenbäder integrieren, um Kosten zu senken. ¾ Übertragung des Frei- oder Hallenbades auf gemeinnützige oder sonstige private Gesellschaften und Vereine prüfen. ¾ Höhere Eintrittspreise sowie Verringerung von Eintrittsermäßigungen prüfen. ¾ Transparenz der Kostenentwicklung bei Übertragung der Bäder auf kommunale Stadtwerke in privater Rechtsform sicherstellen. ¾ Personalausstattung im Sport- und Bäderamt verringern. ¾ Veränderungen in der Sportentwicklung, Über- und Unterbelegungen von Sporteinrichtungen erfassen und bei der Sportentwicklungsplanung berücksichtigen. 7. Kulturwesen ¾ Gemeindliche Trägerschaften im Bereich des Kulturwesens grundsätzlich auf den Prüfstand stellen. ¾ Statt kommunaler „Eigenproduktion” von kulturellen Angeboten die Leistungserstellung auf private Träger bzw. Privatinitiativen übertragen. Die Gemeinde sollte sich auf ihre Rolle als Moderator, Anschubfinanzier oder Zuschussgeber beschränken. ¾ Kooperationen mit anderen Gemeinden sowie öffentlich-private Zusammenarbeit („Private-Public-Partnership”) anstreben. Kultursponsoring anstreben. ¾ Freikartenregelungen bei kulturellen Veranstaltungen generell abschaffen. ¾ Prüfen, ob kommunale Titelbestände von kirchlichen oder privaten Bibliotheksträgern (ggf. mit deutlich niedrigerem Zuschuss) betreut werden können. 14 ¾ „Ausgaben pro Entleihung” oder „Personalausgaben pro Entleihung” ermitteln, im Zeitablauf überprüfen und mit entsprechenden Werten aus anderen Gemeinden vergleichen. ¾ Öffnungszeiten der kommunalen Büchereien stärker an der Nachfrage ausrichten. ¾ Auslastung von Zweigstellen überprüfen. Einspareffekt bei sächlichen und personellen Ausgaben bei tageweiser Schließung ermitteln. ¾ Beschaffungsetats verringern durch Verzicht auf Mehrfachbeschaffungen und Verringerung der Titelvielfalt. Zusammenarbeit mit anderen am Ort bestehenden Büchereien (z.B. Kirchen, Schulen) suchen. ¾ Kostendeckungsgrad der gemeindlichen Bücherei(en) durch geänderte Gebührenpolitik verbessern. Prüfen, ob eine jährliche Pauschalgebühr (z.B. Leserausweis) eingeführt bzw. angehoben werden kann. Mahn- und Säumnisgebühren konsequent erheben. ¾ Prüfen, wie sich der bibliotheksinterne Verwaltungsablauf (z.B. durch EDVEinsatz) straffen lässt und damit Personalkosten eingespart werden können. ¾ Fahrbüchereien in Frage stellen. ¾ Bei Museen Zuschussbedarf je Besucher ermitteln, Entwicklung über mehrere Jahre beobachten und Zuschussbedarf mit Werten aus anderen Gemeinden vergleichen. ¾ Öffnungszeiten der Museen an die Besucherintensität anpassen. ¾ Anschaffungsetats der Museen und Sammlungen überprüfen. ¾ Konzentration der Heimatmuseen anstreben. Stellen benachbarte Gemeinden fast gleiche Gegenstände im Nachbarmuseum aus? ¾ Heimatmuseen auf öffentlichen Kultur- und Heimatverein übertragen. ¾ Ehrenamtliche Mitarbeiter für die Aufsicht in den Museen gewinnen. Sonstige Bewachungskosten verringern. ¾ Ausstellungen möglichst den Eigeninitiativen der Künstler überlassen. Gewerbebetriebe und deren Vereinigungen sowie Banken können Träger von Ausstellun- 15 gen sein. Ein Beitrag der Gemeinde kann in der Bereitstellung von Räumlichkeiten (Rathaus-Foyer, Foyer einer Schule oder ähnliches) liegen. ¾ Aufgaben und Tätigkeiten der Museumspädagogik kritisch hinterfragen. ¾ Zuschussbedarf der Volkshochschule je Studierender ermitteln, im Zeitablauf beobachten und mit den Werten aus anderen Gemeinden vergleichen. Positive Erfahrungen anderer Volkshochschulträger nutzen. ¾ Mindestteilnehmerzahl für das Kursangebot der Volkshochschule ggf. heraufsetzen, Kurse zusammenlegen. ¾ Lehrangebot der Volkshochschulen durchforsten. Prüfen, ob bei allen angebotenen Kursen ein dringender öffentlicher Zweck besteht. Tanz- oder Kochkurse, die vorrangig der persönlichen Lebensgestaltung dienen, sind im Interesse einer Grundversorgung der Gemeinde nicht zwingend erforderlich. ¾ Studienfahrten, zumal in ferne Länder, privaten Anbietern überlassen. ¾ Kosten für Werbung und sonstige Informationen der Volkshochschulen verringern. ¾ Prüfen, ob höhere Entgelte dem Benutzer zumutbar sind. Ermäßigungen und Gebührenfreistellungen ggf. überprüfen. ¾ Außenstellen der Volkshochschulen in Stadtteilen oder Stadtbezirken auf ihre Auslastung hin überprüfen ¾ Zuschussbedarf der Musikschule je Schüler ermitteln, im Zeitablauf beobachten und mit Werten aus anderen Gemeinden vergleichen. ¾ Trägerschaft von Musikschulen vorrangig auf Private übertragen. ¾ Kommunale Zuschüsse an Musikschulen abhängig machen vom Lehrangebot und der Nachfrage. Geeignete Differenzierungen vornehmen. ¾ Ausstattung mit Instrumenten, Lehr- und Lernmitteln überprüfen. ¾ Angebot der Musikschulen (z.B. Anzahl der Kurse) überprüfen, ggf. verringern. Gruppenunterricht und –größe überprüfen. Höhere Kostendeckung anstreben. ¾ Im Theater- und Konzertbereich intensive überörtliche Kooperationen anstreben. ¾ Zahl der Neuinszenierungen nach kritischer Überprüfung ggf. reduzieren. 16 ¾ An die Ausstattung der einzelnen Inszenierungen strenge Maßstäbe anlegen. ¾ Gastspiele unter Umständen über einen zu gründenden Trägerverein abwickeln. ¾ Ausgaben für kulturelle Sonderveranstaltungen, Gastspiele fremder Ensembles, etc. reduzieren. ¾ Eintrittsgelder erhöhen, Ermäßigungen überprüfen. ¾ Herausgabe von Veranstaltungskalendern eng begrenzen. Private Träger bzw. Sponsoren hierfür ausfindig machen. ¾ Brauchtums-, Jubiläums- und sonstige Veranstaltungen (auch wie Straßenfeste) vorrangig der Privatinitiative überlassen. Prüfen, ob hierfür eine Gewährung von kommunalen Zuschüssen unbedingt erforderlich ist. ¾ Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden nur zeitweise, nie ganztägig durchführen. ¾ Kulturwochen der Verantwortung der örtlichen Vereine überlassen. ¾ Zuschüsse für Stadtbild- und Denkmalpflege, Fassadenwettbewerbe, etc. überprüfen und ggf. zurückführen. 8. Politische Führung ¾ Zahl der ständigen Ausschüsse gering halten. ¾ Zahl der Sitzungen auf das unbedingt notwendige Maß beschränken, Sitzungsintervalle strecken. ¾ Entwicklung der jährlichen Anzahl der Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen beobachten. Vergleiche mit Nachbargemeinden anstellen. ¾ Personenbezogene Kosten der Rats- und Ausschusssitzungen unter Einbeziehung der Verwaltungsmitarbeiter ermitteln und Kosten je Einwohner mit denen aus Städten/Gemeinden gleicher Größenordnung vergleichen. An den kostengünstigsten orientieren. ¾ Zeitdauer der Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen minimieren. 17 ¾ Als Kommunalpolitiker auf strategische Entscheidungen zum Wohle der Gemeinde/Stadt („was muss/soll passieren?”) konzentrieren. Das ”Wie” der Verwaltung weitgehend überlassen. Auf Einhaltung der Vorgaben achten. ¾ Sitzungsbegleitende Aufwendungen wie Protokollführung, Vorlagenerstellung und Vor- und Nachbereitung der Sitzungen in regelmäßigen Abständen überprüfen. ¾ Auf rechtzeitige Vorlage von Sitzungsunterlagen drängen, damit Zeit für ausreichende vorherige Befassung mit der Thematik verbleibt und so die Sitzungsdauer verkürzt werden kann. ¾ Verständliche und klar formulierte Verwaltungsvorlagen und Drucksachen können wiederholte Sitzungen zum gleichen Tagungsordnungspunkt vermeiden. ¾ In Sitzungsvorlagen mögliche Alternativen mit Vor- und Nachteilen, Nutzen und Kosten so präzise und objektiv wie möglich zur besseren Entscheidungsfindung der politischen Gremien darlegen. ¾ Folgekosten immer separat aufführen. ¾ Satzungsmäßige Bestimmungen über die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker übersichtlich und transparent gestalten. Keine versteckten oder erst nach mehrfachen Rechenschritten deutlich werdenden Entschädigungssätze aufnehmen. ¾ Satzungen über die Entschädigung der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes mit einfachen Entschädigungsregelungen (vorzugsweise Monatspauschalen) erlassen. ¾ Entschädigungspflichtige Fraktionssitzungen in der Satzung in der Anzahl pro Jahr begrenzen. ¾ Verdienstausfallsätze für ehrenamtliche Kommunalpolitiker hinsichtlich der Stundensätze und der Zeitdauer eng begrenzen. ¾ Verwendungskontrolle über die Fraktionszuwendungen durch die Rechnungsprüfungsämter sicherstellen. ¾ Interkommunalen Vergleich über Ausstattung der Fraktionen erstellen. Bescheidenheit anderer ggf. übernehmen. 18 ¾ Zahl der Beamten auf Zeit in den Städten/Gemeinden (Dezernenten, etc.) über Zusammenlegung von Dezernaten eng begrenzen. ¾ Aufwand für Ehrungen und Repräsentationen u.Ä. auf das unumgänglich Notwendige beschränken. 9. Schulen ¾ Schulische Einrichtungen an die Entwicklung der Schülerzahlen anpassen, Kleinstschulen ggf. schließen. ¾ Auslastung der Schulsekretärinnen überprüfen, für Schulzentren und nahegelegene Schulen ggf. gemeinsame Sekretariate einrichten. ¾ Aufwand für Schulsekretariate reduzieren. Für Reisekostenabrechnungen sind beispielsweise die Lehrer eigenverantwortlich zuständig. Auch die Verwaltung der Schüler- und Lehrerbücherei ist nicht Aufgabe der Schulsekretariate. ¾ Stundenweise Abordnung von Schreibkräften der Verwaltung (Schulamt) an einzelne Schulen an Stelle eines eigenständigen Schulsekretariats prüfen. ¾ Energieverbrauch der Schulen durch regelmäßige Aufzeichnungen kontrollieren. ¾ Energiekosten je Quadratmeter Schulgebäude ermitteln und anhand von Vergleichen mit anderen Gemeinden ggf. durch Einsparmaßnahmen (Energieverbundsysteme, Wärmedämmmaßnahmen, neue Heizsysteme, intelligente Haustechnik u.s.w.) senken. Ggf. durch finanzielle Anreize fördern. ¾ Im Rahmen des „Energiecontracting” Fachagenturen einsetzen, deren Honorar in Abhängigkeit der eingesparten Energiekosten festgesetzt wird. ¾ Reinigungskosten je Quadratmeter Schulfläche ermitteln, auswerten und mit geeigneten Nachbargemeinden vergleichen. Reinigungsintensität und Reinigungshäufigkeit in den Klassenräumen überprüfen. ¾ Steigerung der Leistungsvorgaben für gemeindliche Reinigungskräfte erwägen. Vorteilhaftigkeit der Eigen- oder Fremdreinigung von Zeit zu Zeit überprüfen. 19 ¾ Großreinigung der Schulgebäude auf Ferienmonate und wirklichen Bedarf beschränken. ¾ Glasreinigung in den Schulgebäuden privat vergeben, weil in der Regel kostengünstiger als in Eigenregie. ¾ Trägereigene Schülerbeförderungen innerhalb des Gemeindegebietes auf Grundschüler und wirkliche Problemfälle beschränken. ¾ Trägereigene Schülerbeförderungen ggf. auf Wirtschaftsunternehmen übertragen, um Kostenvorteile zu realisieren. ¾ Bei der Erstattung der Kosten für Schülerbeförderung an Eltern die zumutbare, erstattungsfreie Entfernung zwischen Wohnort und Schule ggf. anheben. Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung ggf. generell auf sozial schwache Familien beschränken. ¾ Eigeninitiative der Eltern/Bürger für Zustand der Schuleinrichtungen und -anlagen bzw. Schönheitsreparaturen wecken bzw. stärken. ¾ Pflege von Schulanlagen notfalls in die Patenschaft von Klassen oder Schülerarbeitsgemeinschaften geben. ¾ Einführung bzw. Erhöhung von Entgelten für die Schulraumnutzung durch außerschulische Gruppen, Vereine, etc. ¾ Zuschüsse und andere freiwillige Leistungen im Schulbereich überprüfen. ¾ Schullandheime auf private Träger übertragen. ¾ Zuschüsse zu Aufenthalten in Schullandheimen oder Jugendherbergen ausschließlich auf soziale Härtefälle beschränken. ¾ Bei Aufstockung bzw. Erneuerung der naturwissenschaftlichen Sammlung in den weiterführenden Schulen ggf. fachkundige Berater hinzuziehen, um über gezielte Ausschreibungen kostengünstige Beschaffung zu realisieren. Beraterhonorare erfolgsabhängig gestalten. ¾ Bei jeglicher Neuanschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln umfassende Begründung im Hinblick auf Bedarf, Umfang und Zeitpunkt verlangen. Kosten für den Bedarf an Werkmaterial (Holz, Glas, Leder, Stoffe, Papier, etc.) „deckeln”. 20 Durch Eigeninitiative der Schüler und der Lehrer bzw. durch Kontakte zu örtlichen Gewerbebetrieben kostengünstige Beschaffung realisieren. ¾ Die Erledigung kleinerer Reparaturen sowie die Planung des Reinigungs- und Ordnungsdienstes in der Schule den Hausmeistern übertragen. ¾ Gegenseitige Vertretungsregelung der Hausmeister im Falle von Urlaub oder Krankheit einführen. ¾ Bei der Verwaltung der Schülerbüchereien gezielt interessierte Eltern/Bürger einbeziehen. ¾ Sponsoring für das gemeindliche Schulwesen in Erwägung ziehen. 10. Soziales ¾ Sozialhilfeausgaben pro Hilfeempfänger ermitteln, Werte mit vorangegangenen Zeiträumen und aus größengleichen Gemeinden vergleichen. Ggf. Unterteilung in laufende Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen vornehmen. ¾ Bei einmaligen Leistungen an nicht laufende Hilfeempfänger strenge Maßstäbe anlegen. ¾ Sozialleistungen, die nicht auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, wie z.B. Einrichtungen und Veranstaltungen der Altenhilfe, Familien- und Sozialpässe, Begleitungspauschalen, Behinderten-Fahrdienste, Förderung von Sozialstationen, etc. überprüfen. ¾ Maßnahmen und Hilfestellungen im Rahmen der Programme „Arbeit statt Sozialhilfe” verstärken. Umfassende Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu Arbeitsleistungen und Leistungskürzungen bei Arbeitsunwilligkeit prüfen. ¾ Alle Möglichkeiten der Kostenerstattung durch Dritte und Heranziehung Unterhaltspflichtiger ausschöpfen. ¾ Generell schärfere Maßstäbe bei der Ermessensausübung in der Sozialhilfe anlegen. 21 ¾ Bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe die erforderlichen Kontrollen und Überprüfungen ergreifen. Der Mangel an Kontrolle in Verdachtsfällen fördert geradezu die Diskriminierung der tatsächlich auf Hilfe angewiesenen Personen. ¾ Kommunal initiierte und durchgeführte Ferienfreizeiten, Verbänden oder sonstige Institutionen übertragen. ¾ Zuschüsse für sonstige freie Leistungen in der Sozial- und Jugendhilfe (z.B. Familienerholung, Ferienfreizeiten und Ähnliches) auf wirklich Bedürftige begrenzen. Erhöhung der Eigenbeteiligung prüfen. ¾ Verwaltungsabläufe im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe straffen. ¾ Durchschnittlich zu betreuende Fälle im Bereich der Sozial- bzw. Jugendhilfe je Sachbearbeiter ermitteln und mit Werten aus anderen Gemeinden vergleichen. ¾ Bei den Pflegesätzen in Alten- und Pflegeheimen Kostendeckung anstreben. ¾ Private Betreiber oder Wohlfahrtsverbände der eigenen Trägerschaft von Altenund Pflegeheimen ggf. vorziehen, wenn ein Betriebskostenvergleich dies nahe legt. ¾ Betreutes Wohnen und familienunterstützende (substituierende) Hilfen der Heimunterbringung vorziehen. ¾ Kostendeckungsgrade von kommunalen Kindertagesstätten ermitteln, mit denen anderer Träger bzw. anderer Gemeinden vergleichen. ¾ Ermäßigungen bei Kita-Beiträgen (Sozialstaffel) überprüfen. ¾ Erhöhung der Gruppenstärke in den Kindergärten erwägen. ¾ Versorgungsgrad und Auslastung der Kindergärten regelmäßig überprüfen. ¾ Verfügungsstunden der Erzieherinnen bzw. der Kindergartenleitung kritisch hinterfragen. ¾ Verwaltungsarbeiten in Kindergärten von Fachkräften im Rathaus erledigen lassen. Erzieherinnen ausschließlich zur Betreuung und Erziehung der Kinder einsetzen. 22 ¾ Eigeninitiative der Eltern für den Zustand und die Ausstattung der Kindergärten fördern. Herrichtung und Betreuung der Außenanlagen des Kindergartens Eltern übertragen. ¾ Bei Halbtagskindergärten die Einrichtung von Nachmittagsgruppen in Erwägung ziehen. Mit Nachmittagsgruppen ggf. zeitweise Spitzennachfragen abfangen. ¾ Bau- und Ausstattungsstandards bei Sozial- und Jugendeinrichtungen kritisch hinterfragen. Individuelle, der kommunalen Finanzkraft angepasste Lösungen wählen, so weit gesetzliche Freiräume hierfür bestehen. 11. Stadt- und Gemeindeentwicklung, Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr ¾ Moderate Steuerpolitik, insbesondere bei der Gewerbesteuer, sowie maßvolle Gebührensätze im Ver- und Entsorgungsbereich als wichtige Maßnahme der Wirtschaftsförderung betrachten. ¾ Wirtschaftsförderung vorrangig als indirekte, d.h. prinzipiell vielen oder allen Unternehmen der Kommune offen stehende Maßnahmen begreifen. Die Förderung eines Unternehmens stellt immer zugleich eine Diskriminierung der nicht geförderten Unternehmen dar. ¾ Ansiedlungswerbung auf jene Bereiche konzentrieren, in denen die Erfolgsaussichten entsprechend den Ausgangsbedingungen in der Kommune und der Region am größten sind. ¾ Vorausschauende Liegenschaftspolitik (An- und Verkauf von Flächen, Erschließung) betreiben. Bodenbevorratung in regelmäßigen Abständen kritisch überprüfen. ¾ Vergabe von externen Gutachten zur Erarbeitung der wirtschaftlichen Stärken und Schwächen der Kommune sorgfältig prüfen. Kriterien zur Bewertung der Kommune als Gewerbestandort können eigene Bedienstete i.d.R. selbst liefern. ¾ Initiativen zur Gewerbe- und Wirtschaftsförderung wie z.B. Weihnachtsbeleuchtung, Märkte, gewerbliche Ausstellungen und dergleichen dem Einzelhandel, Gewerbebetrieben, Werbegemeinschaften etc. übertragen. 23 ¾ Fremdenverkehrsrelevante Mitgliedschaften in Verbänden und Organisationen auf unbedingte Notwendigkeit hin überprüfen. ¾ Aufgaben kommunaler Verkehrsämter auf private Träger (z.B. Verkehrsvereine) übertragen. ¾ Kooperation mit anderen Fremdenverkehrsgemeinden ausbauen. Gemeinsame Werbestrategien und gegenseitige Abstimmungen dienen der Region mehr als jeweils gemeindeeigene Strategien. ¾ Heimat- oder Fremdenverkehrsvereine mit der Beschilderung der Wanderwege beauftragen. ¾ Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Fremdenverkehrseinrichtungen privatisieren, wenn Kostenvorteile gegenüber gemeindlicher Trägerschaft bestehen. ¾ Leistungen im Bereich der Orts- und Regionalplanung objektbezogen an Dritte vergeben. Alternativen, die das Kostenvolumen bei einzelnen Planungsmaßnahmen verringern, grundsätzlich einbeziehen. ¾ Bei Orts- und Regionalplanung ggf. auf Vorarbeiten anderer Kommunen zurückgreifen. 12. Zentrale Verwaltung ¾ Zusammenfassung von Ämtern und Dienststellen prüfen. Mit Verschlankung der Verwaltung an der Spitze beginnen. ¾ Personalausstattung der sog. Querschnittsämter wie Haupt-, Personal-, Presseund Kämmereiamt besonders kritisch prüfen. Einsparungen sind im Wege der dezentralen Ressourcennutzung und höheren Eigenverantwortlichkeit der Fachämter möglich. ¾ Größe von Stellenanzeigen in örtlichen und überörtlichen Zeitungen der gesuchten Position entsprechend auf das erforderliche Maß beschränken. ¾ Bei Anzeigen oder Ausschreibungen auf Symbole, Logos und Embleme, welche die Größe der Anzeige beeinflussen, aus Kostengründen verzichten. 24 ¾ Auf weit reichende Selbstdarstellung der Gemeinde/Stadt in der Anzeige verzichten. ¾ Betriebsausflug nach Möglichkeit erst in der zweiten Tageshälfte beginnen, andernfalls auf weit gehend arbeitsfreien Samstag ausweichen. ¾ Feierlichkeiten bei Mitarbeiter-Geburtstagen generell erst ab 16.00 Uhr gestatten. ¾ Dienstbefreiungen für „Geburtstagskinder” streichen. ¾ Betriebsfeiern sowie Pensionärs- und Jubilarfeiern zusammenfassen und grundsätzlich erst am Nachmittag beginnen lassen. ¾ Dienstbefreiungen für den Einsatz von städtischen bzw. Gemeindebediensteten im Wahllokal wegen ungerechtfertigter Bevorzugung gegenüber Wahlhelfern aus der Privatwirtschaft streichen. ¾ Notwendigkeit von Arbeitgeberdarlehen an Mitarbeiter überprüfen. ¾ Verfügungs- und Repräsentationsmittel kritisch überprüfen und ggf. absenken. ¾ Auf eine ständige Mikroverfilmung verzichten, Kostenentlastung durch Fremdvergabe anstreben. ¾ Verteiler für Zeitungen/Zeitschriften überprüfen und den Bezug der Printmedien so weit wie möglich beschränken. ¾ Mit „amtlichen Bekanntmachungen” sparsam umgehen. Veröffentlichungen auf das im gesetzlichen Rahmen notwendige Maß begrenzen. ¾ Im Beschaffungswesen Organisationsformen anstreben, die Beschaffungen vereinheitlichen und über Sammelbestellungen Preisnachlässe erwirken. ¾ Das Sortiment der Büroartikel reduzieren und damit die Gesamtlagerhaltung auf ein Minimum begrenzen. ¾ Einhaltung der Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit von Zeit zu Zeit überprüfen. Wirkungsvolle Zeiterfassungssysteme ggf. installieren, wo bislang noch nicht geschehen. ¾ Telefonkosten senken durch die Nutzung der jeweils günstigsten Anbieter. ¾ Privatveranlasste Telefonate der Mitarbeiter konsequent abrechnen. Technische Möglichkeiten verwaltungsvereinfachend hierfür nutzen. 25 ¾ Fachliteratur in allen Bereichen der Verwaltung auf tatsächliche Notwendigkeit überprüfen. Eventuell Bestand erfassen, um ämterübergreifende Nutzung zu ermöglichen. ¾ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in einer Stelle/in einem Amt konzentrieren. Auf zusätzliche Pressebeauftragte in einzelnen Dezernaten oder Ämtern verzichten. ¾ Externe Gutachten nur äußerst zurückhaltend vergeben. Grundsätzlich bedenken, dass der politische Wille zur Umsetzung der Gutachtervorschläge gegeben sein muss. Andernfalls teure ”Alibifunktion” der Gutachten. ¾ Wirtschaftlichkeit eigener Kantinen regelmäßig überprüfen und ggf. Verpachtung in Erwägung ziehen. ¾ Zuschüsse an weitere Sozialeinrichtungen bzw. -maßnahmen für Bedienstete durch höhere Eigenbeteiligungen der Nutzer senken. ¾ Städte- und Gemeindepartnerschaften so weit wie möglich in die Obhut von Privatinitiativen und Freundeskreisen übertragen. ¾ Neue Gemeinde- bzw. Städtepartnerschaften nur eingehen, wenn ein lebhafter Austausch zwischen den jeweiligen Bürgern bzw. Vereinen und Verbänden dauerhaft auch ohne Zuschüsse aus der Gemeinde- bzw. Stadtkasse möglich ist. ¾ Zahl der Dienstwagen verringern. ¾ Ausstattung und Größe der Dienstwagen hinterfragen. Auf preiswertere Modelle umsteigen. ¾ Bei längeren Dienstreisen grundsätzlich öffentlichen Verkehrsmitteln den Vorrang einräumen. ¾ Dienstfahrten mit Privat-Pkw gegen Kostenerstattung den Vorrang vor gemeindlichem Fuhrpark einräumen. ¾ Sämtliche Wartungsverträge von Zeit zu Zeit hinsichtlich ihrer Notwendigkeit überprüfen. Ist der alte Anhänger aus dem Bauhof, der seit Jahren nicht mehr genutzt wird, nach wie vor vollkaskoversichert? ¾ Bei der Anschaffung höherwertiger Wirtschaftsgüter die Prüfung von Alternativen generell vorsehen. Vor der Beschaffung von Kopiergeräten, Computern oder auch Faxgeräten insbesondere überprüfen, ob Kauf, Miete oder Leasing die wirt- 26 schaftlichste Vertragsart ist. Oft können im Rahmen eines Mietvertra- ges mögliche Kaufoptionen, wenn sie sich als günstig erweisen, wahrgenommen werden. ¾ Mitteilungsblätter in Gemeinden oder Stadtteilen ohne kommunale Zuschüsse sicherstellen. Für Druck- und Vertrieb dieser Mitteilungsblätter Private einschalten, welche die Kosten für Herstellung und Verteilung durch Anzeigen und Inserate hereinspielen. ¾ Gemeindliche Mitteilungsblätter nicht als Konkurrenz zur Tageszeitung betrachten und entsprechend aufwendig gestalten. Rathäuser sollten im übrigen nicht zur Redaktionssälen umfunktioniert werden. ¾ Genehmigte Nebentätigkeiten der Bediensteten auf Ausnahmefälle beschränken. Nebentätigkeiten während der Dienstzeit und mit Einrichtungen und Mitteln der Dienststelle streng untersagen. ¾ Bürgerbüros nur bei nachgewiesener Kostenneutralität, d.h. mindestens gleich hoher Einsparungen an anderer Stelle der Verwaltung, einrichten. ¾ Zahl der Verwaltungsstellen verringern. ¾ Die Einnahmen in der Haushalts- und Finanzplanung nicht zu optimistisch schätzen. Sich auf die sichere Seite rechnen. ¾ Bei Kreditaufnahmen verbindliche Tilgung in festen Sätzen in der Finanzplanung vorsehen. ¾ Vor jeder Kreditaufnahme (auch überörtliche) Angebote von mehreren Kreditinstituten oder Finanzdienstleistern einholen. Ortsansässigen Instituten nur bei gleichen oder besseren Zinskonditionen den Vorzug geben. ¾ Um unverzüglich auf den Markt reagieren zu können, Entscheidungskompetenzen zur Kreditaufnahme intern möglichst zentralisieren (Finanzmanagement in einer Hand). ¾ Vorhandene Geldbestände der Kommune nicht längere Zeit zinslos auf dem Girokonto belassen. Sichere kurzfristige Geldanlagen (Tagesgeld, Festgeld) nutzen, dabei Verzinsung und Möglichkeiten für Geldanlagen am Kreditmarkt vergleichen. 27 ¾ Kreditähnliche Rechtsgeschäfte, wie z.B. Leasingverträge, mit spitzem Bleistift rechnen. Vor- und Nachteile gegenüber dem Kommunalkredit abwägen. ¾ Regelmäßige Zwischenberichte über den Stand der Haushalts- und Finanzwirtschaft über den Haushaltsvollzug verlangen. ¾ Generell Wirtschaftlichkeitsprüfungen vor der Entscheidung über Ausgaben von erheblicher Bedeutung verlangen. ¾ Berechnung der Folgekostenbelastung (Personal-, Sachkosten, kalkulatorische Kosten) überprüfen. ¾ Zahlstellen der Stadt- oder Gemeindekassen vor Ort auf ihre Notwendigkeit überprüfen. ¾ Bei Vergabe von Lieferungen und Leistungen, auch kleineren Umfangs, öffentliche Ausschreibung veranlassen. Anschlussaufträge, die einen Anbietervergleich nicht zulassen, vermeiden. Verdingungsordnungen für Bauleistungen (VOB), für Leistungen (VOL) sowie für freiberufliche Leistungen (VOF) gewissenhaft anwenden. ¾ Postverteilung durch eigenen Botendienst überprüfen. Ggf. Vergabe dieser Dienstleistung an private Kurierdienste. ¾ Berichtswesen innerhalb der Verwaltung auf das unbedingt Notwendige beschränken. Ein aufgeblähtes Berichtswesen von den Fachämtern zur zentralen Verwaltung bindet unnötig Verwaltungskräfte. ¾ Hauptamts-, Personalamts- oder Kämmereimitarbeiter in anderen Gemeindeoder Stadtverwaltungen hospitieren lassen, um neue Verfahrensabläufe oder schlanke Verwaltungsstrukturen kennenzulernen und ggf. in der eigenen Verwaltung umzusetzen. ¾ Stellenwert des gemeindlichen Mitarbeiter-Vorschlagwesens erhöhen. Finanzielle Anreize für umgesetzte Kosteneinsparungen auf Grund von Mitarbeitervorschlägen schaffen. ¾ Moderne Kommunikationsmittel (Fax, E-Mail, Internet) bei Erstellung, Versand und Verwaltung von Einladungen, Vorlagen, sonstigen gemeindlichen Druckstücken (wie z.B. Protokolle, etc.) konsequent nutzen.