Daten
Kommune
Jülich
Größe
95 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
20.10.14, 09:28
Aktualisiert
20.10.14, 09:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 20. Oktober 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung
am 28.08.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.1
Sachstandsbericht Lichtsignalanlage Königshäuschen
(Vorlagen-Nr.228/2014)
Seitens des Ausschusses wird bezweifelt, dass es nicht zu einem Rückstau durch die
Ampelanlage kommen wird. Es wird angeregt eine Testphase mit einer mobilen
Ampelanlage durchzuführen.
Herr Pinell erläutert, dass nach der Feststellung der Kreuzung als
„Unfallhäufungsschwerpunkt“ den Beschlüssen der Unfallkommission gefolgt werden
müsse. Die verkehrstechnische Planung, Gutachten, liege jetzt vor, die zu beteiligenden
Behörden, Polizei, Straßen NRW, Ordnungsamt sind jetzt zur Stellungnahme
aufgefordert. Wenn sich keine Einwände ergeben, könnte das Verfahren in 3 -4 Wochen
abgeschlossen sein und dann umgesetzt werden.
Eine Entlastung im Kreuzungsbereich ist auch durch die L 14 n zu erwarten. Die
Umsetzung soll Ende 2014 – Anfang 2015 erfolgen. Die Ausführung soll ca. 240
Arbeitstage betragen, so dass mit der Fertigstellung in 2016 zu rechnen ist.
Der Ausschussvorsitzende fasst nach ausführlicher Diskussion zusammen, dass die
Errichtung einer Ampelanlage billigend hingenommen werden muss. Wörtlich stellt der
Ausschussvorsitzende fest :“dass eine Mitbestimmung seitens des Ausschusses und der
Bürger/innen im Verfahren keine Beachtung finde. Das entspricht nicht unserem
Demokratieverständnis“.
Der Ausschuss bezweifelt aber, dass es nicht zu Rückstauproblemen kommen wird. Die
Verlegung der Bushaltestelle ist noch nicht abschließend geprüft. Eine Verlegung in
Richtung Jülich könnte die Situation evtl. auch entschärfen. Das Gutachten soll
schnellstmöglich den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden. Die optische Situation „Schandfleck“- soll bei den zuständigen Stellen angesprochen werden. Eine Testphase
mit einer mobilen Lichtzeichenanlage soll vorgeschlagen werden.
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage ist die derzeit angemessene Lösung. Sie
entspricht den Beschlüssen der überörtlichen Unfallkommission, deren Beschluss auch
für die Straßenverkehrsbehörde Jülich (Ordnungsamt Jülich) bindend ist.
In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.04.2014 wurden
verschiedene Anfragen hinsichtlich einer alternativen Verkehrsplanung an
„Königshäuschen“ gestellt.
Diese Vorschläge wurden in der letzten Sitzung der Unfallkommission am 06.05.2014
durch das Ordnungsamt unterbreitet. Die entsprechenden Anfragen und Antworten aus
der Unfallkommission sind aufgelistet.
1. Ausbau des Wirtschaftsweges parallel zur Aachener Landstraße zwischen Niersteiner
Weg und Nord-West-Ring
Vorschlag: Die Verkehrsführung soll hierüber als Einbahnstraße von Koslar Richtung
Jülich kommend erfolgen. Es ist dann nicht mehr möglich, von Koslar kommend
geradeaus bis zur Aachener Landstraße zu fahren und dann hier – wie bisher möglich –
links ab Richtung Jülich zu fahren.
Der Rechtsabbiegeverkehr von Jülich kommend Richtung Koslar soll weiterhin wie
gehabt verlaufen. Da es sich hier um eine Gemeindestraße handelt, wären Ausbau und
Finanzierung zunächst durch die Stadt Jülich vorzunehmen. Inwieweit besteht die
Möglichkeit, dass die Kosten durch Straßen NRW übernommen würden ?
Antwort der Unfallkommission: Der Ausbau des Wirtschaftsweges wäre mit sehr
erheblichem Aufwand verbunden und hätte u. a. zur Folge, dass zwei neue Knotenpunkte
(Nord-West-Ring und Niersteiner Weg) mit potentiellen Sicherheitsrisiken entstehen
würden. Unabhängig davon, ob eine derartige Maßnahme aus Sicherheitsgründen sinnvoll
wäre, muss daran erinnert werden, dass Straßenneubaumaßnahmen grundsätzlich
allenfalls sehr langfristig zu sehen sind. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass der
Neubau der L 14 (OU Koslar) zeitnah durchgeführt werden soll und infolge dessen nicht
vertretbar ist, eine völlig neue klassifizierte Straße an die in Zukunft abgestufte L 14
anzubinden. Generell ist im Übrigen auch hier der Grundsatz zu beachten, dass vor einem
aufwändigen Neu- oder Umbau alle anderen Maßnahmen, die auch sehr viel schneller
umsetzbar sind als ein Straßenneu- oder Umbau, zur Unfallvermeidung auszuschöpfen
sind. Ein lediglich provisorischer Ausbau des Wirtschaftsweges kommt aufgrund des
Verkehrsaufkommens - vor allem auch des Schwerlastverkehrs - nicht in Frage. Die
Übernahme der Kosten für einen auch nur provisorischen Ausbau der Straße wurde durch
Straßen NRW abgelehnt. Die Kosten müssten somit von der Stadt Jülich getragen
werden. Wie in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 13.02.2014
angegeben, würden sich die Kosten für den Neubau mit Aufweitungen der
Einmündungsbereiche sowie der Rückbau der Alttrasse nach Schätzung des Tiefbauamtes
der Stadt Jülich auf circa 270.000,00 € belaufen.
Beschluss der Sitzung vom 28.08.2014
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2. Wegnahme Rechtsabbiegespur in Fahrtrichtung Koslar
Vorschlag: Die Rechtsabbiegespur in Fahrtrichtung Koslar soll vollständig entfernt
werden.
Antwort der Unfallkommission: An der Bushaltestelle „Neubourheim“ ist Linienverkehr
inklusive Schülerbeförderung. Ein ersatzloser Wegfall der Haltestelle ist nicht möglich
und kann auch nach erfolgter Stellungnahme der Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein
GmbH (RVE) nicht geplant werden.
Das Halten des Busses auf der Fahrbahn ist nicht hinnehmbar, weil hier ein potentieller
neuer Unfallpunkt geschaffen würde.
Die Möglichkeit einer Verlegung der Haltestelle in Richtung Jülich/Ölmühle oder in
Richtung Aldenhoven vor den Autobahnkreisverkehr wird derzeit noch von der RVE
geprüft, erscheint jedoch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht machbar zu sein.
Aus dem politischen Raum wurde auch mehrfach die Befürchtung angesprochen, dass
durch die Einrichtung einer Lichtsignalanlage massiver Rückstau bis in den Kreisverkehr
„Brückenkopfpark“ zurück entsteht. Die Auswertung der durch die beauftragte Firma
erstellten Verkehrsstärkedaten ergibt, dass voraussichtlich maximal ein Rückstau von 110
Metern auf der B56 auftritt. Der entsprechende Stauraum beläuft sich auf etwa 210 Meter,
so dass der Kreisverkehr voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird.
Abschließend wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der von der
Unfallkommission beschlossenen Signalisierung des Knotenpunktes um eine Maßnahme
handelt, die geeignet ist, die hier gehäuft auftretenden Einbiege-Unfälle künftig zu
verhindern.
Beschluss der Sitzung vom 28.08.2014
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