Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 241/2003
31.10.2003
Az.: 60.12
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
26.11.2003
Kreisausschuss
03.12.2003
Kreistag
16.12.2003
Duales System
hier: Abstimmungsvereinbarung
Sachbearbeiter/in: Herr Mehren
Tel.: 15 241
Abt.: 60.12
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt dem Abschluss der Abstimmungsvereinbarung sowie der Vereinbarung über
die Kostenbeteiligung an der Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen zwischen dem Kreis Euskirchen, den kreisangehörigen Kommunen und der Duales System Deutschland AG.
Begründung:
Seite - 2 Der Kreis Euskirchen und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben 1992 mit der Duales
System Deutschland GmbH (jetzt AG) (DSD) sowie der Arbeitsgemeinschaft der Entsorger (Elsen,
Schönmackers, Wagner) (ARGE) gemäß § 6 Abs. 3 VerpackungsVO die Einführung des Dualen
System im Kreis Euskirchen vertraglich abgestimmt.
Aufgrund des von der EU-Kommission betriebenen kartellrechtlichen Freistellungsverfahrens, in
dem die Ausschreibungsverpflichtung für die Leistungsverträge zwischen DSD und den Entsorgern
geprüft wurde, ist DSD verpflichtet worden, die Leistungsverträge zum 01.01.2004 neu auszuschreiben. Daher hat der Kreis Euskirchen seinen bestehenden Abstimmungsvertrag, wie fast alle
entsorgungspflichtigen Körperschaften, zum 31.12.2003 gekündigt.
Da aber eine Abstimmung des Systems zwischen Systemträger und den Kommunen in der Verpackungsverordnung zwingend vorgeschrieben ist, muss nun eine neue Abstimmung erzielt werden.
Die Abstimmungsvereinbarung enthält neben allgemeinen Anforderungen an das System auch
eine Systembeschreibung für jede einzelne Kommune sowie die Entgeltvereinbarungen. Die kommunalen Spitzenverbände haben mit DSD eine Musterabstimmungsvereinbarung erarbeitet, die
vom Kreis Euskirchen als Grundlage für Gespräche mit DSD genutzt wurde.
Bereits im Herbst 2001 wurden erste Gespräche mit Vertreten des Dualen Systems geführt, die
sich bis 2003 hinzogen. Immer neue Anforderungen des Bundeskartellamt an die Ausschreibung
verursachten diesen langen Zeitraum. Die neue Abstimmungsvereinbarung sieht in ihren Kernpunkten folgende wichtige Änderungen vor:
Vertragspartner sind nur noch die Duales System Deutschland AG, der Kreis Euskirchen und die
kreisangehörigen Kommunen. Die Entsorger sind nicht mehr direkte Vertragspartner, sondern
werden nach Ausschreibung von DSD beauftragt und haben dann die Einsammlung entsprechend
der Systembeschreibung durchzuführen.
Die Abfuhr der gelben Säcke/Tonne bzw. MEKAM-Tonnen erfolgt grundsätzlich 14-täglich (bisher
4-wöchentlich). Lediglich in der Stadt Bad Münstereifel ist ein 3-wöchentlicher Abfuhrrhythmus
vorgesehen.
Folgende Entgelte wurden auf Basis eines von DSD bundesweit angewendeten Bewertungsschemas vereinbart:
Für die Gestellung/Reinigung von Containerstellplätzen in der Stadt Euskirchen 0,98 € je Stellplatz
(bisher 0,90 €)
Für die Gestellung/Reinigung von Containerstellplätzen alle anderen Kommunen des Kreises 1,15
€ je Stellplatz (bisher 0,90 €)
Für Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung 0,26 € (bisher 0,26€)
Die Stadt Euskirchen erhält für die Containerstellplätze ein geringes Entgelt, da die Containerstellplatzdichte über 800 Einwohner je Stellplatz liegt. In den restlichen Kommunen liegt sie unter 800
Einwohner je Stellplatz.
Der vorliegende Abstimmungsvertrag ist mit der Musterabstimmungsvereinbarung der kommunalen Spitzenverbände identisch und wurde in dieser Form auch schon von benachbarten entsorgungspflichtigen Körperschaften abgeschlossen. DSD war in den Verhandlungen nicht bereit von
der Musterabstimmung abzuweichen oder aber andere Entgeltvereinbarungen zu formulieren.
Seite - 3 Zur Zeit werden von DSD redaktionelle Änderungen in die Abstimmungsvereinbarung eingearbeitet. Nach Vorliegen beim Kreis Euskirchen wird die aktualisierte Vereinbarung zugesandt.
Die Firma Schönmackers, die für acht Kommunen des Kreises von der DSD AG mit der Abfuhr der
gelben Tonnen/Säcke beauftragt ist, hat um ein Gespräch mit dem Kreis gebeten. Die Firma
Schönmackers möchte in diesem Gespräch darlegen, warum sie, obwohl die 14-tägliche Abfuhr
vertraglich zwischen Schönmackers und der DSD AG festgeschrieben ist, eine 28-tägliche Abfuhr
der gelben Behälter präferiert. Sollten sich durch dieses Gespräch neue Erkenntnisse ergeben, die
zu einer Änderung der Abstimmungsvereinbarung führen, wird die Verwaltung darüber informieren.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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