Daten
Kommune
Wesseling
Größe
93 kB
Datum
04.03.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
243/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
80
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
80
07.11.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 243/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
07.11.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Beschlussentwurf:
1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1)
BauGB (Listen 1- 4 – Auswertung/ Abwägungsvorschläge) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Landschaftsraum Eichholz“ gemäß § 3 (2) BauGB wird beschlossen. Der in der Sitzung
vorliegende Entwurf der gemäß §§ 2 a, 5 (5) BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am
14.08.2008 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4
(1) BauGB zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Landschaftsraum Eichholz“ sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ durchzuführen. Die Beschlüsse sind am 20.08.2008 im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekannt gemacht worden, die beiden Bauleitplanverfahren werden gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den beiden Bauleitplanverfahren ist vom 25.08.2008 bis einschließlich 26.09.2008 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling erfolgt. Am 27.08.2008 sind interessierte
Bürgerinnen und Bürger im Infomobil vor Ort über die beiden Bauleitplanverfahren informiert worden. Zusätzlich hat am 02.09.2008 eine Bürgerinformation in Keldenich (Aula der Grundschulen Schillerschule/ AlbertSchweitzer- Schule) stattgefunden, bei der Ziele, Inhalte und Auswirkungen sowohl der 45. FNP- Änderung
„Landschaftsraum Eichholz“ als auch der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ ausführlich erläutert worden sind.
Die Behörden/ Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom
19.08.2008 entsprechend § 4 (1) BauGB an den Bauleitplanverfahren beteiligt worden.
2. Lösung
Bauleitplanverfahren
zur 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1
„Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen nicht für die
jeweiligen Planverfahren separat dargestellt, sondern in gemeinsamen Listen (Listen 1- 4) für die 45. FNPÄnderung „Landschaftsraum Eichholz“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet
Eichholz - 1. Bauabschnitt“ zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Die zu beiden Planverfahren gehörende Auswertung (Listen 1- 4) der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sind sowohl dieser Beschlussvorlage als auch der Beschlussvorlage 244/ 2008 (Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1) beigefügt.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind drei schriftliche Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge
sind der beigefügten Liste 1 zu entnehmen.
Sowohl bei der Infomobil- Veranstaltung als auch bei der Bürgerinformation sind zahlreiche Anregungen und
Hinweise zur Bauleitplanung „Landschaftsraum und Wohngebiet Eichholz“ vorgetragen worden (vgl. Vermerk/ Niederschrift). Die inhaltliche Zusammenfassung der Anregungen und Hinweise sowie entsprechende
Abwägungsvorschläge sind den beigefügten Listen 2 und 3 zu entnehmen.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Im Rahmen der Beteiligung haben 26 Behörden/ Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgegeben. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende
Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 4 zu entnehmen.
Es liegen umweltrelevante Stellungnahmen vor, die gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden.
Die Bezirksregierung Köln (Bezirksplanungsbehörde) hat mit Schreiben vom 29.10.2008 bestätigt, dass die
45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ den Zielen der Raumordnung angepasst ist (Anfrage gemäß
§ 32 LPlG, § 1 (4) BauGB).
Es wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz die Auswertung
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen (Listen 1- 4) zur Kenntnis nimmt.
Weiterhin wird vorgeschlagen, die vorliegende Entwurfsfassung der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum
Eichholz“ gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die begleitend zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“
erarbeiteten Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen (Schalltechnische Untersuchung, Verkehrsgutachten) werden gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
Die Ziele, Planungsinhalte und Auswirkungen der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ sind ausführlich in den Entwürfen der Planzeichnung und der Begründung (einschließlich Umweltbericht) erläutert.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Aufstellung der 45. FNP- Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufwertung des „Landschaftsraumes Eichholz“ und dessen Einbeziehung in das Freiraumkonzept „RegioGrünGrünachse Süd“ geschaffen. Damit können künftig Flächen innerhalb des „Landschaftsraumes Eichholz“ für
naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen, u.a. für die Entwicklung der Wohnbaufläche Eichholz, bereitgestellt werden.
Im Rahmen des RegioGrün- Konzeptes, als Projekt der Regionale 2010, werden Möglichkeiten zur Einwerbung von Fördermitteln, u.a. für die Aufwertung des „Landschaftsraumes Eichholz“, geprüft.
Hinsichtlich der im Plangeltungsbereich der 45. FNP- Änderung dargestellten, geringfügigen Erweiterung der
FNP- Wohnbaufläche sind im Zeitraum 2009- 2018 (geplanter Zeitraum für die Vermarktung des „Wohngebietes Eichholz - 1. und 2. Bauabschnitt“) Einnahmen für die Stadt Wesseling aus dem Verkauf attraktiver
Wohngrundstücke zu erwarten.
Auf Grund der Projektpartnerschaft mit der LEG S Köln GmbH und der PARETO GmbH ist die Stadt Wesseling mit einem 1/ 3- Anteil an den Kosten und Erlösen der Projektentwicklung des „Wohngebietes Eichholz“
beteiligt. Der Rat der Stadt Wesseling hat Haushaltsmittel für die Projektentwicklung „Wohngebiet Eichholz“
auf dem Auftragssachkonto M01200690 7852690 bereitgestellt.
Anlagen:
- Übersichtsplan - Geltungsbereich der 45. FNP- Änderung
- Städtebauliches Gesamtkonzept „Wohngebiet Eichholz“ (Verkleinerung - zur Information)
- Vermerk über die Infomobil- Veranstaltung
- Niederschrift über die Bürgerinformation
- Listen 1- 4 – Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
eingegangenen Stellungnahmen/ Abwägungsvorschläge
- 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ (Entwurf - Verkleinerung)
- Begründung (einschließlich Umweltbericht (Teile A/ B - Entwurf))
Anmerkung:
Die Fraktionen erhalten je eine Farbfassung der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ (Entwurf)
im Maßstab 1 : 2.500 sowie je zwei Exemplare der Fachgutachten (Schalltechnische Untersuchung, Verkehrsgutachten).