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Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz" hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB )

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
93 kB
Datum
04.03.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
          gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
        - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB       ) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
          gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
        - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB       ) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
          gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
        - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB       ) Beschlussvorlage (45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz"
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
          gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
        - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB       )

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 243/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung 80 Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz" hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 80 07.11.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 243/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 07.11.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Landschaftsraum Eichholz" hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB Beschlussentwurf: 1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Listen 1- 4 – Auswertung/ Abwägungsvorschläge) wird zur Kenntnis genommen. 2. Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Landschaftsraum Eichholz“ gemäß § 3 (2) BauGB wird beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der gemäß §§ 2 a, 5 (5) BauGB beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 14.08.2008 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Landschaftsraum Eichholz“ sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ durchzuführen. Die Beschlüsse sind am 20.08.2008 im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekannt gemacht worden, die beiden Bauleitplanverfahren werden gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den beiden Bauleitplanverfahren ist vom 25.08.2008 bis einschließlich 26.09.2008 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling erfolgt. Am 27.08.2008 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger im Infomobil vor Ort über die beiden Bauleitplanverfahren informiert worden. Zusätzlich hat am 02.09.2008 eine Bürgerinformation in Keldenich (Aula der Grundschulen Schillerschule/ AlbertSchweitzer- Schule) stattgefunden, bei der Ziele, Inhalte und Auswirkungen sowohl der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ als auch der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ ausführlich erläutert worden sind. Die Behörden/ Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 19.08.2008 entsprechend § 4 (1) BauGB an den Bauleitplanverfahren beteiligt worden. 2. Lösung Bauleitplanverfahren zur 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen nicht für die jeweiligen Planverfahren separat dargestellt, sondern in gemeinsamen Listen (Listen 1- 4) für die 45. FNPÄnderung „Landschaftsraum Eichholz“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Die zu beiden Planverfahren gehörende Auswertung (Listen 1- 4) der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sind sowohl dieser Beschlussvorlage als auch der Beschlussvorlage 244/ 2008 (Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1) beigefügt. Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind drei schriftliche Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 1 zu entnehmen. Sowohl bei der Infomobil- Veranstaltung als auch bei der Bürgerinformation sind zahlreiche Anregungen und Hinweise zur Bauleitplanung „Landschaftsraum und Wohngebiet Eichholz“ vorgetragen worden (vgl. Vermerk/ Niederschrift). Die inhaltliche Zusammenfassung der Anregungen und Hinweise sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind den beigefügten Listen 2 und 3 zu entnehmen. Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Im Rahmen der Beteiligung haben 26 Behörden/ Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgegeben. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 4 zu entnehmen. Es liegen umweltrelevante Stellungnahmen vor, die gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden. Die Bezirksregierung Köln (Bezirksplanungsbehörde) hat mit Schreiben vom 29.10.2008 bestätigt, dass die 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ den Zielen der Raumordnung angepasst ist (Anfrage gemäß § 32 LPlG, § 1 (4) BauGB). Es wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen (Listen 1- 4) zur Kenntnis nimmt. Weiterhin wird vorgeschlagen, die vorliegende Entwurfsfassung der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die begleitend zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ erarbeiteten Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen (Schalltechnische Untersuchung, Verkehrsgutachten) werden gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt. Die Ziele, Planungsinhalte und Auswirkungen der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ sind ausführlich in den Entwürfen der Planzeichnung und der Begründung (einschließlich Umweltbericht) erläutert. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Mit der Aufstellung der 45. FNP- Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufwertung des „Landschaftsraumes Eichholz“ und dessen Einbeziehung in das Freiraumkonzept „RegioGrünGrünachse Süd“ geschaffen. Damit können künftig Flächen innerhalb des „Landschaftsraumes Eichholz“ für naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen, u.a. für die Entwicklung der Wohnbaufläche Eichholz, bereitgestellt werden. Im Rahmen des RegioGrün- Konzeptes, als Projekt der Regionale 2010, werden Möglichkeiten zur Einwerbung von Fördermitteln, u.a. für die Aufwertung des „Landschaftsraumes Eichholz“, geprüft. Hinsichtlich der im Plangeltungsbereich der 45. FNP- Änderung dargestellten, geringfügigen Erweiterung der FNP- Wohnbaufläche sind im Zeitraum 2009- 2018 (geplanter Zeitraum für die Vermarktung des „Wohngebietes Eichholz - 1. und 2. Bauabschnitt“) Einnahmen für die Stadt Wesseling aus dem Verkauf attraktiver Wohngrundstücke zu erwarten. Auf Grund der Projektpartnerschaft mit der LEG S Köln GmbH und der PARETO GmbH ist die Stadt Wesseling mit einem 1/ 3- Anteil an den Kosten und Erlösen der Projektentwicklung des „Wohngebietes Eichholz“ beteiligt. Der Rat der Stadt Wesseling hat Haushaltsmittel für die Projektentwicklung „Wohngebiet Eichholz“ auf dem Auftragssachkonto M01200690 7852690 bereitgestellt. Anlagen: - Übersichtsplan - Geltungsbereich der 45. FNP- Änderung - Städtebauliches Gesamtkonzept „Wohngebiet Eichholz“ (Verkleinerung - zur Information) - Vermerk über die Infomobil- Veranstaltung - Niederschrift über die Bürgerinformation - Listen 1- 4 – Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen/ Abwägungsvorschläge - 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ (Entwurf - Verkleinerung) - Begründung (einschließlich Umweltbericht (Teile A/ B - Entwurf)) Anmerkung: Die Fraktionen erhalten je eine Farbfassung der 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ (Entwurf) im Maßstab 1 : 2.500 sowie je zwei Exemplare der Fachgutachten (Schalltechnische Untersuchung, Verkehrsgutachten).