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Beschlusstext (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich - Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
87 kB
Datum
01.06.2015
Erstellt
03.06.15, 17:03
Aktualisiert
03.06.15, 17:03
Beschlusstext (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich
- Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlusstext (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich
- Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 3. Juni 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 01.06.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich - Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.201/2015 1. Ergänzung) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung aufzustellen mit dem Ziel, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen darzustellen. Die vorgesehenen Flächen sind dem Plan „Flächennutzungsplanänderung – Vorentwurf – „ vom 29.04.2015 zu entnehmen. Es handelt sich um die Fläche mit der Bezeichnung 1 StV. Klems führt aus, dass die Fläche 3 mit einer Entfernung von 500 m an die Ortschaft Serrest heranreicht und somit zu nah ist und deshalb herausgenommen werden sollte. Nach weiterer Diskussion kommt der Ausschuss überein, dass mittels einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB der Abstand von 1000 m zur Ortschaft Serrest erreicht werden soll. StV. Dr. Baumgarten stellt den Antrag, über alle Gebiete zusammen abzustimmen. Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. StV. Gruben stellt einen Antrag auf Sitzungsunterbrechung. Daraufhin wird die Sitzung von 20:40 Uhr bis 20:50 Uhr unterbrochen. Beschluss: Mehrheitlich dagegen Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung aufzustellen mit dem Ziel, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen darzustellen. Die vorgesehenen Flächen sind dem Plan „Flächennutzungsplanänderung – Vorentwurf – „ vom 29.04.2015 zu entnehmen. Es handelt sich um die Fläche mit der Bezeichnung 3 Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Damit ein Abstand von 1000 m für die Fläche 3 eingehalten wird, soll für die Ortschaft Serrest eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt werden. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung aufzustellen mit dem Ziel, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen darzustellen. Die vorgesehenen Flächen sind dem Plan „Flächennutzungsplanänderung – Vorentwurf – „ vom 29.04.2015 zu entnehmen. Es handelt sich um die Fläche mit der Bezeichnung 5. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Lärmgutachten beachtet wird. Auch das Linnicher Lärmgutachten soll mit einbezogen werden. Über die anderen Gebiete wird in einem Beschluss abgestimmt. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung aufzustellen mit dem Ziel, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen darzustellen. Die vorgesehenen Flächen sind dem Plan „Flächennutzungsplanänderung – Vorentwurf – „ vom 29.04.2015 zu entnehmen. Es handelt sich um die Flächen mit den Bezeichnungen 11, 12 a, 12 b, 13, 14, 15 und 20. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 01.06.2015 Seite 2