Daten
Kommune
Jülich
Größe
87 kB
Datum
01.06.2015
Erstellt
03.06.15, 17:03
Aktualisiert
03.06.15, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 3. Juni 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 01.06.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
11.
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt
Jülich
- Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2
Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlagen-Nr.201/2015 1. Ergänzung)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung
aufzustellen mit dem Ziel, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen darzustellen.
Die vorgesehenen Flächen sind dem Plan „Flächennutzungsplanänderung – Vorentwurf –
„ vom 29.04.2015 zu entnehmen. Es handelt sich um die Fläche mit der Bezeichnung 1
StV. Klems führt aus, dass die Fläche 3 mit einer Entfernung von 500 m an die Ortschaft
Serrest heranreicht und somit zu nah ist und deshalb herausgenommen werden sollte.
Nach weiterer Diskussion kommt der Ausschuss überein, dass mittels einer
Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB der Abstand von 1000 m zur Ortschaft
Serrest erreicht werden soll.
StV. Dr. Baumgarten stellt den Antrag, über alle Gebiete zusammen abzustimmen. Dieser
Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
StV. Gruben stellt einen Antrag auf Sitzungsunterbrechung. Daraufhin wird die Sitzung
von 20:40 Uhr bis 20:50 Uhr unterbrochen.
Beschluss:
Mehrheitlich dagegen
Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung
aufzustellen mit dem Ziel, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen darzustellen.
Die vorgesehenen Flächen sind dem Plan „Flächennutzungsplanänderung – Vorentwurf –
„ vom 29.04.2015 zu entnehmen. Es handelt sich um die Fläche mit der Bezeichnung 3
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Damit ein Abstand von 1000 m für die Fläche 3 eingehalten wird, soll für die Ortschaft
Serrest eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt werden.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung
aufzustellen mit dem Ziel, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen darzustellen.
Die vorgesehenen Flächen sind dem Plan „Flächennutzungsplanänderung – Vorentwurf –
„ vom 29.04.2015 zu entnehmen. Es handelt sich um die Fläche mit der Bezeichnung 5.
Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Lärmgutachten beachtet wird.
Auch das Linnicher Lärmgutachten soll mit einbezogen werden.
Über die anderen Gebiete wird in einem Beschluss abgestimmt.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung
aufzustellen mit dem Ziel, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen darzustellen.
Die vorgesehenen Flächen sind dem Plan „Flächennutzungsplanänderung – Vorentwurf –
„ vom 29.04.2015 zu entnehmen. Es handelt sich um die Flächen mit den Bezeichnungen
11, 12 a, 12 b, 13, 14, 15 und 20.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 01.06.2015
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