Daten
Kommune
Wesseling
Größe
52 kB
Datum
17.11.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
177/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bürgermeisterbüro
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bestimmung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
02.10.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 177/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Hilger/
Herr Meerwein
02.10.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Bestimmung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen
Beschlussentwurf:
Es werden folgende stellvertretende Ausschussvorsitzende für die vom Rat gebildeten Ausschüsse
bestimmt:
Ausschuss:
Stellvertretende/r Vorsitzende/r:
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Bestimmung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen erfolgt entsprechend der
Bestimmung der Vorsitzenden (§ 58 Abs. 5 S. 6 GO NRW) entweder
a) aufgrund einer Einigung über die Verteilung oder
b) durch Zuteilung in der Reihenfolge der Höchstzahlen.
2. Lösung
zu a) Einigung über die Verteilung
Verfahren siehe Vorlage Nr. 176/2009.
zu b) Zuteilung in der Reihenfolge der Höchstzahlen
Verfahren siehe Vorlage Nr. 176/2009.
Die Spezialvorschriften, die für den Vorsitz im Jugendhilfeausschuss und im Wahlausschuss bestehen,
gelten entsprechend für die Stellvertretung.
Die Stellvertretung im Vorsitz des Hauptausschusses wählt der Hauptausschuss aus seiner Mitte.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine