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Beschlussvorlage (Friedhof Kirchtroisdorf hier: Nutzung des städtischen Teiles)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
04.05.2010
Erstellt
28.04.10, 18:00
Aktualisiert
28.04.10, 18:00
Beschlussvorlage (Friedhof Kirchtroisdorf
hier: Nutzung des städtischen Teiles) Beschlussvorlage (Friedhof Kirchtroisdorf
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hier: Nutzung des städtischen Teiles)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP873/2010 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 04.05.2010 Betreff: Friedhof Kirchtroisdorf hier: Nutzung des städtischen Teiles Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 01.04.2010 (Anlage 1) beantragt die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg den Beschluss des Ausschusses für Jugend und Soziales vom 29.09.2009 aufzuheben. Zur Begründung des Antrages wird auf das Schreiben der FWG-Fraktion verwiesen. Auslöser des o.a. Beschlusses war das Anliegen der kath. Kirchengemeinde St. Matthias zum Abschluss eines neuen Vertrages zur Überlassung der Fläche der Kirchengemeinde als Friedhofsfläche (SitzungsvorlageWP 66/2009 1. Ergänzung). Da es sich hierbei um einen Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gehandelt hat, wird auf die Sitzungsvorlage verwiesen. Der Beschluss im September letzten Jahres wurde einstimmig gefasst. Verwaltungsseitig wurde ermittelt, dass auf dem städtischen Teil des Friedhofes Kirchtroisdorf z. Zt. - 68 Doppelwahlgräber, - 30 Reihengräber, - 6 Einzelwahlgräber - 12 Urnenreihengräber und - 1 Mehrfachgrab (3 Stellen) angelegt sind. In den Grabstätten sind z.Zt. 138 Verstorbene bestattet, d. h. 37 Doppelwahlgräber sind z.Zt. nur mit jeweils einer verstorbenen Person belegt. Von den o.a. Grabstätten laufen bis 2020 - 32 Doppelwahlgräber - 17 Reihengräber und - 3 Einzelwalgräber aus. Der städtische Teil des Friedhofes (Gemarkung Pütz, Flur 26, Flurstück 384) umfasst eine Gesamtfläche von 3.021 qm. Hierauf steht auch die Trauerhalle (Anlage 2). Für den Fall einer Bebauung des Grundstückes empfiehlt es sich, einen Mindestabstand von ca. 5 m von der Trauerhalle einzuhalten. Somit würde eine Fläche für die Bebauung von rund 2.000 qm zur Verfügung stehen, wobei Erschließungsflächen (Straße) noch abgezogen werden müssten. Der Bilanzwert des Grundstückes beläuft sich auf 75.522 €. Der Bodenrichtwert für Grundstücke in Kirchtroisdorf beträgt 105,00 €. Auf dem kirchlichen Teil sind noch ca. 35 Doppelwahl-, 30 Einzelwahl und 12 Reihengräber frei. Anzumerken ist, dass auf Grund der Zugänglichkeit der Grabstätten es teilweise problematisch ist, diese mittels Friedhofsbagger auszuheben. Für Kirchtroisdorf war beabsichtigt, analog dem Friedhof Kirchherten, Felder komplett auslaufen zu lassen und hiernach neu zu ordnen. Sofern alle Nutzungsberechtigte nach 2020 eine Umbettung ihrer Gräber vom städtischen auf den kirchlichen Teil wünschen würden, wäre die vorhandene Kapazität nicht ausreichend um den Wünschen Folge zu leisten. Eine Erweiterung der Friedhofsfläche um das benachbarte kircheneigene Grundstück (s. Lageplan Flurstück-Nr. 268) wäre ggf. dann erforderlich. Auch wenn erst ab 2020 mit den Umbettungen begonnen werden soll, mit Ausnahme der Beibestattungen bis 2015, werden ab diesem Zeitpunkt nicht unerhebliche Kosten auf die Stadt Bedburg zukommen. Beschlussvorlage WP8-73/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Für die Umbettung eines Verstorbenen muss z. Zt. mit folgenden Kosten gerechnet werden: Grabaushub = 245,00 € Grabanfertigung = 260,00 € Umbettung = 1.350,00 €, Für das Verlegen der Einfassung und eines Grabstein muss mit Kosten zwischen 800,00 und 1.200,00 € gerechnet werden. Unterstellt man den „worst case“, dass alle Verstorbenen umgebettet werden, würden Gesamtkosten in Höhe von ca. 350.000,00 € (ca. 138 Verstorbene* x 1.855,00 € + 100 Grabsteine mit Einfassungen x 1.000,00 € - Mittelwert -). Weitere Kosten werden dadurch entstehen, dass bei einer Entwidmung alle sterblichen Überreste umgebettet werden müssen. Demgegenüber könnten Erlöse aus der Veräußerung des städtischen Teiles des Friedhofes gestellt werden. Unter Berücksichtigung der Erschließung und der Größe der zu vermarktenden Fläche muss davon ausgegangen werden, dass eventuelle Verkaufserlöse den Aufwand nicht decken werden. Auch die Auswirkungen auf die Friedhofsgebühren nach der Entwidmung des städtischen Teil dürften von untergeordneter Bedeutung sein. Nicht auszuschließen ist, dass je nachdem wie viele Umbettungen ab 2020 durchgeführt werden müssen, der städtische Teil zumindest teilweise erhalten bleiben, oder aber eine Erweiterung der kirchlichen Friedhofsfläche auf die Parzelle 268 vorgenommen werden muss. Gemäß § 8 Abs. 2 des Vertrages mit der kath. Kirchengemeinde streben beide Vertragsparteien eine dauerhafte Nutzung der kath. Friedhofsfläche an; eine ggf. erforderlich werdende Reduzierung wird vorrangig auf den im Eigentum der Stadt stehenden Friedhofsflächen vorgenommen. (Umwidmung der Fläche). Da es sich hierbei um eine Absichtserklärung handelt, wird der neue Vertrag mit der kath. Kirchengemeinde durch die beantragte Beschlussfassung nicht tangiert. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 22.04.2010 ----------------------------------Naujock ----------------------------------Baum ----------------------------------Brabender-Lipej Fachbereichsleiter Stadtkämmerer Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP8-73/2010 Seite 3