Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,6 MB
Datum
04.05.2010
Erstellt
28.04.10, 18:00
Aktualisiert
28.04.10, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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roktionsvorsitzender
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An den
Rat der Stadt Bedburg
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Herrn Btirgermeister G. Koerdt
Rathaus
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Heinsberger Str, 14
50181 Bedburg
Tel 02272-9017Bt
Fu A22t2.0984056
Kreissporkosse Kön
til
Antrag auf Beschlussaulhebung
1.4.10
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Ausschuss ftir Jugend und soziales hat in seiner
Sitzung am 2g.0g.200g für den städtischen Teil des Friedhofs in Kirchtoisdorf folgenarn g"rrHuss
gefasst:
l.
Bestathrngen in neue Grabstätten sind generell
nicht mehr möglich,
2.
Beibestattungen sind grundsätzlich nicht mehr möglich; '
bis zum 3l'12'2014 (5 Jatreszeihaum) können Be"ibesättungen
durchgeftihrt werden, wenn
der Nutzer der Grabstiltte sein schriftliches Einverstänooi,
umüemng auf den kirchlichen Teil des Friedhofes bzw. bei besonderem
wunsch^iiner
auf
einen
anderen Friedhof im
Stadtgebiet ab dem-Jahr 2020 erkJirrt; die Kosten
der Umbettung wären seitens der Stadt Bedb*.g.^ tragen ($ 3 Friedhoßsatzung). Sofern die 'Letztbestattung'
mindestens 5 Jahre zurückliegt, sollte dem Nutzer
angeboten werden, die füabstätte bereits vorab
um"o"""ofrg
zubetten.
J.
Ab dem 01.01.2015 sind auch Beibestattungen generell
nicht mehr möglich
4.
Verltingerungen von Grabstätten ohne neue Bestathrng
sind rnaximal bis 2020 zulässig.
Aus dem Beschluss mit seinen Ausftihrungen soll der städtische
Teil des Friedhofes,,auslaufen", d'h' umbettungen sind nur dann zulässig, wenn
g"ib.rÄi*";;rteht und die
letzte Beisetzung mindestens 5 Jahre zurtickliegt."'
"ine
Aus den weiteren Ausführungen des Punktes 2 satz (Zustimmungserklärung
I
zur umbettung
29?0) muss gefolgert weiden, dass mit den umbettungen
?\
der Grabstellen, in denen bis
2014keine Beibett'ng erfolgt, nicht vor 2020begonnenwerden
soll.
\\ ir beantragen
lsn
hard Köhlen
nun, den gesamten o.g. Beschluss aufzuheben.
/ Dokurcnt in Dokurenr I
I)er zuletzt genannte Punkt ,aber auch der Beschluss insgesamt, hat im Stadtteil Kirchtroisdorf zu erheblichen emotionalen Reaktionen geftihrt. So wurde u.a. ein Antrag auf sofortige
Umbettung eines jüngst Verstorbenen vom städtischen auf den kirchlichen Teil des Friedhofes seitens der Fachabteilung beschlusskonform abgelehnt, was jedoch ftir Kirchtroisdorfer
Bärger in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.
Ilei genauer Betrachtung muss auch die Sinnhaftigkeit des Beschlusses gerade unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit angezweifelt werden, was jedoch vor dem Hintergrund eines
stadtweiten Überangebotes an Friedhofsfläche seine eigentliche Zielsetnng *at. Auf d"m
städtischen Teil des Friedhofes befinden sich über 60 Doppel- und über 20 Reihengräber.
l)aneben sind Urnenreihen- und Einzelwahlgrabsstätten, sowie eine Mehrfachgrabstätte vorhanden. Selbst wenn man unterstellt, dass auf Wunsch der Nutzungsberechtigten ab 2020 nur
noch die Häilfte der z. Zt. vorhandenen Grabstätten umzubetten wär€, mtisste mit Umbetiungskosten im deutlichen 6-stelligen Bereich gerechnet werden.
t/nabhängig davon sind nach unserer Auffassung weitere Aspekte nicht ausreichend gewürdigt worden. So sind die Abmaße auf dem kirchlichen Teil des Friedhofes teilweise nlcht
identisch mit denen auf dem städtischen Teil. Einfassungen müssten entsprechend ver?indert
werden, wzts zu einer Verteuerung der Steinmetzarbeiten führen wird, soweit dies aus ästhetis;chen Gründen tiberhaupt möglich ist.
Auch der Aushub von Grabstellen auf dem Kirchenfriedhof mittels entsprechender Maschinen
t i:-riedhofsbagger) ist aufgrund schmaler Zwischengänge in verschiedenen Bereichen nicht
lröglich, so dass teilweise die Grabstiitten aufwändig per Hand ausgehoben werden müssten.
Wenn auch die gesamte Friedhofsfläche nicht mehr erforderlich ist, kann aus den vorgenannten Gründen kein wirklicher Einspareffekt erkannt werden. bie f'riedhofspflege müsste aufgrund der verstreuten Lage der Gräber bis zu 20 Jahre (oder mehr) weiter-betrieben werden.
Das bedeute! dass eine Umwidmung vorher nicht erfolgen kann. Da die Fläche weiter unterj'alten und gepflegt werden muss, müssten die Kosten hierftir in
der Gebührenkalkulation
r'.'eiterhin beriicksichtigt werden. Auch eine spätere Vermarktung der Ftäche ,z.B ftir Bebaur ng,erscheint aufgnrnd der Vornutzung auf absehbarc Zeit ausgeschlossen.
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,'\uswirkungen auf den zwischen der kath. Kirchengemeinde und der Stadt abgeschlossene
Vertrag, der sich rein auf eine Pachtzahlung für die Dauer von max. 25 Jahren bezieht, sehen
lvir nicht.
I,,lit freundlichen Grüßen
V.v (-a-"
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Dokwnt
in Dokurcnil
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