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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 118, E. - Liblar, Köttinger Straße; I. Beschluss über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB, II. Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
08.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 118, E. - Liblar, Köttinger Straße;
I. Beschluss über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB, II. Offenlegungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 08.03.2007 28 Bebauungsplan Nr. 118, E. - Liblar, Köttinger Straße; I. Beschluss über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB, II. Offenlegungsbeschluss (88/2007) Ohne Abstimmung I. Gemäß § 233 (1) Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 118, Erftstadt - Liblar, Köttinger Straße, nach den Vorschriften des § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) fortzuführen. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf inklusive Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 118, Erftstadt - Liblar, Köttinger Straße beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die V88/2007 wird vertagt in den Rat.