Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
08.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 08.03.2007
25
Bebauungsplan Nr. 55B, E. - Köttingen, Am Giezenbach,
I. Aufstellungsbeschluss,
II. Offenlegungsbeschluss (91/2007)
Abgesetzt
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird
beschlossen, für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan nach den
Vorschriften des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen. Der
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 55B, E. -Köttingen, Am Giezenbach.
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird der
von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf Nr. 55B, Am
Giezenbach, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung
(Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen von den berührten
Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Es wird eine Ortsbesichtigung für den nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung am 5.6.2007
beantragt.
Einstimmig.