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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße I. Beschluss über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB II. Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
08.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße
I. Beschluss über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB
II. Beschluss über die Offenlage)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 08.03.2007 29 Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße I. Beschluss über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB II. Beschluss über die Offenlage (98/2007) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) I. Gemäß § 233 (1) Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße, nach den Vorschriften des § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) fortzuführen. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf inklusive Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gemäß § 3(2) BauGB durchzuführen. Die V98/2007 wird dem Rat mit dem Hinweis zur Beschlussfassung empfohlen, dass keine Zuwegung zwischen dem Akazienweg und dem Römerhofweg geplant werden soll.