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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 153, E. - Lechenich, Erweiterung Lidl-Markt, I. Aufstellungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
08.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 153, E. - Lechenich, Erweiterung Lidl-Markt, 
I. Aufstellungsbeschluss, 
II. Offenlegungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 08.03.2007 26 Bebauungsplan Nr. 153, E. - Lechenich, Erweiterung Lidl-Markt, I. Aufstellungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss (100/2007) 8 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 7 Stimmenthaltung(en) I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 153, E. –Lechenich, Erweiterung LidlMarkt. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf Nr. 153, E. – Lechenich, Erweiterung Lidl-Markt beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die V100/2007 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.