Daten
Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
28.01.2016
Erstellt
29.02.16, 17:02
Aktualisiert
29.02.16, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 29. Februar 2016
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 28.01.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.
Aufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen
Beteiligung der öffentlichen Stellen
(Vorlagen-Nr.499/2015)
Beigeordneter Schulz erläutert den derzeitigen Stand der Angelegenheit.
StV Gussen regt an, den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass die Flächen der
Betriebshöfe an den Tagebauen nach deren Schließung leichter in andere
Nutzungsflächen z.B. für die Ansiedlung von Gewerbe umgewandelt werden können.
Nach Ansicht von StV Kolonko-Hinssen werden die Ballungsgebiete beim Schlüssel für
die Ausweisung von Gewerbeflächen bevorzugt. Sie verweist auf die Seiten 48ff
folgende im Landesentwicklungsplan. Dass die Berechnungsmethode zur Ermittlung der
Gewerbeflächen geändert werden sollte (zugunsten des ländlichen Raumes, Überprüfung
der Berechnungsmethode des Siedlungsflächenmonitorings ), soll auch in den Beschluss
mit aufgenommen werden.
In Ergänzung des Beschlussvorschlages stimmt der Ausschuss bei 1 Enhaltung
mehrheitlich dafür.
Beschluss:
Mehrheitlich dafür
Die Stadt Jülich hält ihre Stellungnahme vom 25.02.2014 (Beschluss des Planungs-,
Umwelt- und Bauausschusses vom 13.02.2014) zum Landesentwicklungsplan NRW
aufrecht, soweit nicht mit Stand vom 22.09.2015 Veränderungen eingetreten sind.
Des weiteren fordert die Stadt Jülich, dass die in Zukunft durch Wegfall des
Kohlebergbaues frei werdenden Flächen der Betriebshöfe mit in die Überlegungen
einbezogen werden sollen, und zwar dahingehend, dass sie leichter, zB. in
Sondernutzungsflächen - Gewerbegebiete, umgenutzt werden können.
Die Stadt Jülich unterstützt die vom Rat der Stadt Düren am 16.12.1015 verabschiedete
Resolution bezüglich der Ausweisung von neuen Bereichen für Industrie- und
Gewerbeansiedlungen. (Anlage 3 der Vorlage).
Bezüglich der Bevorzugung von Ballungsgebieten beim Schlüssel für die Ausweisung
von Gewerbeflächen gegenüber dem ländlichen Raum müssen Änderungen zugunsten des
ländlichen Raumes erfolgen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 28.01.2016
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