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Beschlusstext (Aufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen Beteiligung der öffentlichen Stellen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
28.01.2016
Erstellt
29.02.16, 17:02
Aktualisiert
29.02.16, 17:02
Beschlusstext (Aufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen
Beteiligung der öffentlichen Stellen) Beschlusstext (Aufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen
Beteiligung der öffentlichen Stellen)

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Stadt Jülich Jülich, 29. Februar 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 28.01.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5. Aufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen Beteiligung der öffentlichen Stellen (Vorlagen-Nr.499/2015) Beigeordneter Schulz erläutert den derzeitigen Stand der Angelegenheit. StV Gussen regt an, den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass die Flächen der Betriebshöfe an den Tagebauen nach deren Schließung leichter in andere Nutzungsflächen z.B. für die Ansiedlung von Gewerbe umgewandelt werden können. Nach Ansicht von StV Kolonko-Hinssen werden die Ballungsgebiete beim Schlüssel für die Ausweisung von Gewerbeflächen bevorzugt. Sie verweist auf die Seiten 48ff folgende im Landesentwicklungsplan. Dass die Berechnungsmethode zur Ermittlung der Gewerbeflächen geändert werden sollte (zugunsten des ländlichen Raumes, Überprüfung der Berechnungsmethode des Siedlungsflächenmonitorings ), soll auch in den Beschluss mit aufgenommen werden. In Ergänzung des Beschlussvorschlages stimmt der Ausschuss bei 1 Enhaltung mehrheitlich dafür. Beschluss: Mehrheitlich dafür Die Stadt Jülich hält ihre Stellungnahme vom 25.02.2014 (Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 13.02.2014) zum Landesentwicklungsplan NRW aufrecht, soweit nicht mit Stand vom 22.09.2015 Veränderungen eingetreten sind. Des weiteren fordert die Stadt Jülich, dass die in Zukunft durch Wegfall des Kohlebergbaues frei werdenden Flächen der Betriebshöfe mit in die Überlegungen einbezogen werden sollen, und zwar dahingehend, dass sie leichter, zB. in Sondernutzungsflächen - Gewerbegebiete, umgenutzt werden können. Die Stadt Jülich unterstützt die vom Rat der Stadt Düren am 16.12.1015 verabschiedete Resolution bezüglich der Ausweisung von neuen Bereichen für Industrie- und Gewerbeansiedlungen. (Anlage 3 der Vorlage). Bezüglich der Bevorzugung von Ballungsgebieten beim Schlüssel für die Ausweisung von Gewerbeflächen gegenüber dem ländlichen Raum müssen Änderungen zugunsten des ländlichen Raumes erfolgen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 28.01.2016 Seite 2