Daten
Kommune
Jülich
Größe
87 kB
Datum
28.01.2016
Erstellt
29.02.16, 17:02
Aktualisiert
29.02.16, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 29. Februar 2016
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 28.01.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
9.
Bebauungsplan Koslar Nr. 27 "Kreisbahnhof IV"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) beschleunigtes Verfahren
(Vorlagen-Nr.7/2016)
Herr Ginster stellt das geplante Bauvorhaben vor. Entsprechend dem Wunsch des
Ausschusses wurden bereits im letzten August mit den betroffenen Nachbarn Gespräche
geführt, auch mit den hinter der Bahntrasse liegenden Anwohnern. Das große Interesse
der Anlieger war, das nicht „Tabula rasa“ gemacht wird und die Anlieger freien Blick auf
die Einrichtung haben, sondern, dass an der Grenze zu diesen Gärten immer noch eine
vernünftige Eingrünung stehenbleibt damit sich die nachbarlichen Wahrnehmungen nicht
radikal verändern.
Alle Nachbarn werden in dem jetzt anstehenden Verfahren weitere 2 mal beteiligt.
Servicewohnanlage bedeutet, dass Betreuungsleistungen angeboten werden und sich die
Bewohner entsprechend ihrem Bedarf die erforderliche Hilfe zusammenstellen können.
Ein Betreiber der Anlage steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, auch nicht ob es
sich um Miet- oder Eigentumswohnungen handeln soll. Z.Zt. sind 22 Stellplätze
vorgesehen. Zur Dachform wird erläutert, dass die Dachneigung auf Flachdach geändert
werden soll. Die Gebäudehöhe beträgt bei einer Geschoßhöhe von 3m insgesamt rd. 9 m
und bleibt unterhalb der Höhe der gegenüberliegenden Gebäude. Weiter erklärt der
Antragsteller auf Nachfrage aus dem Ausschuss, dass die für die Wohnanlage
erforderlichen 22 Parkplätze alle auf dem Grundstück des Änderungsbereiches
untergebracht werden und die wegfallenden Bäume gleichwertig wieder ersetzt werden.
Ein über die Besprechung mit den Nachbarn gefertigtes Protokoll liegt der Verwaltung
vor. Das entsprechende Dokument wird dem Protokoll beigefügt.
AV Frey weist noch einmal auf die großen Veränderungen des neuen zum alten B-plan
hin, was insbesondere die textlichen Festsetzungen mit GFZ, Dachform, Dachneigung,
Haustyp, Gebäudehöhe und Baugrenzen betrifft. Deswegen bittet er die Vereinbarung, die
lt. Antragsteller mit den Nachbarn getroffen ist, dem Protokoll beizufügen.
Beschluss:
Bei 1 Enthaltung mehrheitlich dafür.
Aufgrund der §§ 1, 2 und 13a BauGB wird der B-Plan Koslar Nr. 27 „Kreisbahnhof IV“
aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau und
Betrieb einer Service-Wohnanlage einschl. eines betreuten Wohnens für Menschen mit
einem erhöhten Pflegebedarf schaffen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 28.01.2016
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