Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Antrag des "Kinder- und Jugendvereins AREA 51 e.V." Bad Münstereifel-Schönau auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Antrag des "Kinder- und Jugendvereins AREA  51 e.V." Bad Münstereifel-Schönau auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII)) Beschlussvorlage GB (Antrag des "Kinder- und Jugendvereins AREA  51 e.V." Bad Münstereifel-Schönau auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII)) Beschlussvorlage GB (Antrag des "Kinder- und Jugendvereins AREA  51 e.V." Bad Münstereifel-Schönau auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII))

öffnen download melden Dateigröße: 60 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 21/2002 29.04.2002 Az.: 51/430-54/He/Sn X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 23.05.2002 Antrag des "Kinder- und Jugendvereins AREA 51 e.V." Bad Münstereifel-Schönau auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII) Sachbearbeiter/in: Hermes Tel.: 617 Abt.: 51 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den " Kinder- und Jugendverein AREA 51 e.V." in Bad Münstereifel-Schönau als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG anzuerkennen. € € Seite - 2 Begründung: Der Kinder- und Jugendverein AREA 51 e.V. hat sich im Jahre 2000 gegründet und wird von Kindern, Jugendlichen und Eltern gleichermaßen getragen. Ziel des Vereins ist die Förderung der Jugendarbeit in der Region, die Natur- und Umweltbildung sowie der Aufbau und der Betrieb eines Jugendzentrums. Darüber hinaus setzt sich der Verein für Fragen, Probleme und Lebenslagen von jungen Menschen ein. Ziele Hauptziel ist die Förderung der Jugendarbeit, das Angebot und die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen einer offenen Jugendarbeit und die Einrichtung und der Betrieb eines Jugendzentrums. Ort Sitz des Vereins ist Schönau. Die Angebote und Tätigkeiten des Vereins sind allerdings nicht nur auf diesen Ort beschränkt. Auch die übrigen Orte der Stadt Bad Münstereifel und angrenzende Ortschaften der Gemeinde Nettersheim können im Verein mitarbeiten. Der geplante Jugendtreff wird auf einem von der Stadt Bad Münstereifel angepachteten Grundstück in Schönau eingerichtet. Für Verantaltungen und feststehende Angebote stehen zur Zeit Provisorien zur Verfügung. Träger Träger des Vereins und damit auch des geplanten Jugendzentrums ist der Kinder- und Jugendverein AREA 51 mit einem gewählten Vorstand. Alter der jungen Menschen Das Mindestalter der Kinder zum Besuch des Jugendtreffs muß acht Jahre betragen. Betreuung Die Durchführung von Veranstaltungen und die Betreuung des zukünftigen Jugendtreffs wird über den Vorstand des Vereins und weiteren Eltern und Jugendlichen aus dem Verein gewährleistet. Inhalte und Veranstaltungen Das Programm setzt sich aus Veranstaltungsangeboten für alle Altersgruppierungen (8 bis 18) zusammen. Aktuell liegt das Programm für das erste Halbjahr 2002 vor. Finanzierung der Vereinsarbeit Seite - 3 Neben dem üblichen Mitgliedsbeitrag finanziert sich der Verein über gemeinsame Arbeitseinsätze im Bereich von Natur- und Landschaftspflege. Sponsoring wird über die Gemeinnützigkeit des Vereins angestrebt. Des weiteren sind für verschiedene Veranstaltungen Zuschüsse über das Jugendamt des Kreises Euskirchen möglich. Der Verwaltung des Jugendamtes liegen die erforderlichen Antragsunterlagen vor (Satzung, vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit). Es wird daher vorgeschlagen, den Kinder- und Jugendverein AREA 51 als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG anzuerkennen. Landrat Geschäftsbereichsleiter/ in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)