Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
38 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Beschlussvorlage (Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung) Beschlussvorlage (Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung) Beschlussvorlage (Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung)

öffnen download melden Dateigröße: 38 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 219/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 20.11.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 219/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Krüger 20.11.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung Beschlussentwurf: Es wird ein Unterausschuss Jugendhilfeplanung gebildet. Dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung gehören folgende Mitglieder und Stellvertreter/innen an: (nach Beratungsergebnis) Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesseling können für einzelne Aufgaben des Jugendhilfeausschusses Unterausschüsse gebildet werden. Die Jugendhilfeplanung ist eine dauerhafte Aufgabe der Verwaltung und des Jugendhilfeausschusses. 2. Lösung Für die laufenden und weiteren Planungsprozesse empfiehlt die Verwaltung die Bildung eines Unterausschusses Jugendhilfeplanung zur Vorbereitung der erforderlichen Beschlüsse im Jugendhilfeausschuss. Diese Organisation bestand bis 2006 und hatte sich bewährt. Der seinerzeit gebildete Unterausschuss Jugendhilfeplanung bestand aus fünf stimmberechtigten und einem beratenden Mitglied. Dem Unterausschuss gehörten drei Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 1 KJHG (Mitglieder der Vertretungskörperschaft) und zwei Mitglieder gem. Ziffer 2 (Vertreter der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder der Jugend- und Wohlfahrtsverbände) an. Als beratendes Mitglied gehörte eine von der Vertretungskörperschaft gewählte Person (als Vertretung der Fraktion, die nicht bereits mit den drei stimmberechtigten Mitgliedern berücksichtigt war) dem Unterausschuss an. 3. Alternativen Wenn kein Unterausschuss Jugendhilfeplanung gebildet wird, müssen sämtliche planungsrelevanten Vorberatungen im gesamten Jugendhilfeausschuss geführt werden. 4. Finanzielle Auswirkungen