Daten
Kommune
Wesseling
Größe
38 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
219/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
20.11.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 219/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Krüger
20.11.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung
Beschlussentwurf:
Es wird ein Unterausschuss Jugendhilfeplanung gebildet.
Dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung gehören folgende Mitglieder und Stellvertreter/innen an:
(nach Beratungsergebnis)
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesseling können für einzelne Aufgaben des
Jugendhilfeausschusses Unterausschüsse gebildet werden.
Die Jugendhilfeplanung ist eine dauerhafte Aufgabe der Verwaltung und des Jugendhilfeausschusses.
2. Lösung
Für die laufenden und weiteren Planungsprozesse empfiehlt die Verwaltung die Bildung eines Unterausschusses Jugendhilfeplanung zur Vorbereitung der erforderlichen Beschlüsse im Jugendhilfeausschuss.
Diese Organisation bestand bis 2006 und hatte sich bewährt.
Der seinerzeit gebildete Unterausschuss Jugendhilfeplanung bestand aus fünf stimmberechtigten und einem
beratenden Mitglied. Dem Unterausschuss gehörten drei Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 1 KJHG
(Mitglieder der Vertretungskörperschaft) und zwei Mitglieder gem. Ziffer 2 (Vertreter der anerkannten Träger
der freien Jugendhilfe oder der Jugend- und Wohlfahrtsverbände) an. Als beratendes Mitglied gehörte eine
von der Vertretungskörperschaft gewählte Person (als Vertretung der Fraktion, die nicht bereits mit den drei
stimmberechtigten Mitgliedern berücksichtigt war) dem Unterausschuss an.
3. Alternativen
Wenn kein Unterausschuss Jugendhilfeplanung gebildet wird, müssen sämtliche planungsrelevanten
Vorberatungen im gesamten Jugendhilfeausschuss geführt werden.
4. Finanzielle Auswirkungen