Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
20.04.2010
Erstellt
22.04.10, 18:02
Aktualisiert
22.04.10, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP862/2010 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
15.04.2010
Rat der Stadt Bedburg
20.04.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. (beschleunigte) Änderung
-Teilgebiet an der „Rupperburg“ Ecke „Vetschauer Straße“hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
[Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB]
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 41/Bedburg vom 11. Dezember 2001 aufzuheben und in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), für die 4. beschleunigte Änderung des
Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 41/Bedburg zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 10, Flurstück 217 („Rupperburg 12a“) in BedburgBroich wurde durch Baugenehmigung vom 11.04.1996 die Errichtung eines Mehrfamilienhauses
mit 7 Wohnungen) in zweigeschossiger Bauweise durch den Rhein-Erft-Kreis (damals Erftkreis)
entsprochen. Der Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg weist für das maßgebliche Grundstück maximal
zwei Vollgeschosse aus.
Entgegen den eingereichten und genehmigten Antragsunterlagen, wurde das Mehrfamilienhaus
rechnerisch mit drei Vollgeschossen errichtet.
Der Rhein-Erft-Kreis hat am 07.06.1999 gegenüber dem damaligen Eigentümer eine
Rückbauverfügung erlassen. Der Eigentümer hat daraufhin Widerspruch gegen diese Verfügung
eingelegt. Dem Widerspruch wurde durch die Bezirksregierung mit Bescheid vom 11.01.2000 nicht
abgeholfen. Daraufhin wurde Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben. Mit Schreiben vom
01.07.2001 wurde daraufhin der Antrag auf Durchführung einer Bebauungsplanänderung gestellt.
Daraufhin wurde durch den Rat der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 41/Bedburg am 11.12.2001 gefasst und die frühzeitigen
Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Das verwaltungsgerichtliche Verfahren wurde folglich am 08.01.2002 aufgrund des z.g.
Aufstellungsbeschlusses eingestellt.
Zwischenzeitlich hat das Objekt den Eigentümer gewechselt. Das in 2001 eingeleitete
Bauleitverfahren kann in Würdigung der BauGB-Novelle-2004 nicht mit dem bestehendem
Planungs/-Verfahrensstand fortgeführt werden; es muss vielmehr nach den aktuellen Vorschriften
des BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23 September 2004 (BGBl I S 2414 ),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31 Juli 2009 (BGBl I S 2585) neu abgewickelt
werden. Würde man so nicht verfahren, hätte dies zur Folge, dass das Wohnhaus entsprechend
zurückgebaut werden müsste.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken, das Planungsrecht (Bebauungsplan Nr.
41/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung) für das betreffende Objekt, die zulässige Geschossigkeit
auf max. 3 Vollgeschosse zu ändern. Dabei wird durch entsprechende Trauf- und
Firsthöhenfestsetzungen sichergestellt, dass das 3. Vollgeschoss nur als Dachgeschoss
ausgeführt werden darf. Zudem sollen im Zuge der Planänderung auf zwei Nachbargrundstücken
zur besseren Anordnung der Baukörper leichte Verschiebungen der Baufenster vorgenommen
werden.
Anmerkung:
Die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bedburg ist erforderlich,
Aufstellungsbeschluss vom 11.12.2001 auch durch den Rat gefasst worden ist.
da
der
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Die Vorberatung erfolgt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.04.2010.
Vorbehaltlich der Zustimmung empfiehlt die Verwaltung wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu
entscheiden.
Beschlussvorlage WP8-62/2010 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 09.04.2010
----------------------------------(Stefan Lukas)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Rainer Köster)
Stellv. Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-62/2010 1. Ergänzung
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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