Daten
Kommune
Wesseling
Größe
76 kB
Datum
29.01.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
1/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der Sport-Schützen Wesseling e.V. 1992 auf Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses zur
Teilnahme an überregionalen Meisterschaften im Jahr 2008
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
05.01.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 1/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiterin:
Datum:
Astrid Mühle
05.01.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Antrag der Sport-Schützen Wesseling e.V. 1992 auf Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses zur
Teilnahme an überregionalen Meisterschaften im Jahr 2008
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Sport-Schützen Wesseling e.V. 1992 beantragen Fahrtkostenzuschüsse für die Teilnahme an
verschiedenen überregionalen Meisterschaften im Jahr 2008. Alle Teilnehmer an den Meisterschaften waren
über 18 Jahre alt.
2. Lösung
Gemäß Ziffer 7.1. der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling gewährt die Stadt Wesseling
den Mitgliedern eines in Wesseling ansässigen Sportvereins, die an einer „Nordrhein-Westfälischen
Landesmeisterschaft“, „Westdeutschen Meisterschaft“ oder an einer „Deutschen Meisterschaft“ teilnehmen,
einen Zuschuss. Der Zuschuss beträgt bei Jugendlichen unter 18 Jahren bis zu 75%, im übrigen bis zu 50 %
der für die Fahrt mit der Bundesbahn 2. Klasse und den üblichen öffentlichen Verkehrsmitteln zum
Wettkampfort entstehenden Kosten. Mögliche Ermäßigungen zur Verringerung der Kosten sind auszunutzen.
Laut den der Verwaltung vorgelegten Fahrpreisbescheinigungen ergeben sich Reisekosten in Höhe von
insgesamt 715,60 €.
Es könnte somit ein städtischer Zuschuss in Höhe von 357,80 € (50% der Fahrtkosten) gewährt werden.
Die Verwaltung bittet über den Antrag des Vereins zu entscheiden.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Eine Zuschussgewährung kann nur dann erfolgen, wenn im Haushalt für das Jahr 2009 bei dem
Produktsachkonto 080 421 000 5318000 –Zuschüsse- entsprechende Mittel bereit gestellt werden.