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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsjahr 2014 für die Sanierung der Kirmesbrücke)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
22.09.14, 13:18
Aktualisiert
22.09.14, 13:18
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsjahr 2014 für die Sanierung der Kirmesbrücke)

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Stadt Jülich Jülich, 22. September 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 25.06.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 15.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsjahr 2014 für die Sanierung der Kirmesbrücke (Vorlagen-Nr.182/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die am 15.05.2014 durch Herrn Stadtverordneten Capellmann und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2014 werden für die Sanierung der Kirmesbrücke außerplanmäßige Mittel in Höhe von 277.000,-- Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei folgenden Sachkonten: Sanierung Brücke Feuerwehr Sanierung Brücke Sportplatz Stetternich Erneuerung Bürgersteige Artilleriestr. Planung Sanierung Lüftung Kulturhaus Fällen von Pappeln Abriss von Gebäuden (Übertragung aus 2013) 54 541 001 01 5211702 54 541 001 01 5211702 54 541 001 01 5211701 11 111 012 03 5211004 11 111 012 02 5211061 11 111 012 02 5211030 105.000,-- Euro 52.000,-- Euro 50.000,-- Euro 35.000,-- Euro 25.000,-- Euro 10.000,-- Euro