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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen der Musikschule)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
22.09.14, 13:18
Aktualisiert
22.09.14, 13:18
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen der Musikschule)

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Stadt Jülich Jülich, 22. September 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 25.06.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 15.3 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen der Musikschule (Vorlagen-Nr.186/2014) Stadtverordneter Frey gibt zu Protokoll, dass man der Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung nicht zustimmen werde. Schließlich sei schon lange bekannt gewesen, dass die Musikschule umzieht und entsprechende Einrichtungsgegenstände benötigt werden. Stadtverordneter Schüßler schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an. Dezernent Vogel stimmt den Ausführungen des Stadtverordneten Frey hinsichtlich des Verfahrens zu. Er führt aber weiter aus, dass die benötigten Einrichtungsgegenstände ursprünglich aus den veranschlagten Mitteln „Einrichtung sanierter Bereich Schulzentrum“ beschafft werden sollten. Die veranschlagten Mittel von 450.000,-- Euro werden aber vollständig für die Einrichtung der von Haupt-, Real-, und Sekundarschule genutzten Bereiche. Beschluss: Ja-Stimmen: 23, Nein-Stimmen: 12, Enthaltungen: 4 Die am 13.05.2014 durch Herrn Stadtverordneten Capellmann und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2014 werden für die Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Musikschule - im investiven Bereich Mittel in Höhe von 17.500,-- Euro und im konsumtiven Bereich Mittel in Höhe von 25.500,-- Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgt - im investiven Bereich aus Wenigerausgaben bei der Investiotionsnummer I217001001 „Lernzentrum Gymnasium“ im konsumtiven Bereich aus Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuerzinsen für Steuernachforderungen (Sachkonto 61 611 001 01 4562000).