Daten
Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
22.09.14, 13:18
Aktualisiert
22.09.14, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 22. September 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 25.06.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
15.3
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die
Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen der Musikschule
(Vorlagen-Nr.186/2014)
Stadtverordneter Frey gibt zu Protokoll, dass man der Genehmigung der
Dringlichkeitsentscheidung nicht zustimmen werde. Schließlich sei schon lange bekannt
gewesen, dass die Musikschule umzieht und entsprechende Einrichtungsgegenstände
benötigt werden. Stadtverordneter Schüßler schließt sich den Ausführungen seines
Vorredners an.
Dezernent Vogel stimmt den Ausführungen des Stadtverordneten Frey hinsichtlich des
Verfahrens zu. Er führt aber weiter aus, dass die benötigten Einrichtungsgegenstände
ursprünglich aus den veranschlagten Mitteln „Einrichtung sanierter Bereich
Schulzentrum“ beschafft werden sollten. Die veranschlagten Mittel von 450.000,-- Euro
werden aber vollständig für die Einrichtung der von Haupt-, Real-, und Sekundarschule
genutzten Bereiche.
Beschluss:
Ja-Stimmen: 23, Nein-Stimmen: 12, Enthaltungen: 4
Die am 13.05.2014 durch Herrn Stadtverordneten Capellmann und mir getroffene
Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt:
Im Haushalt 2014 werden für die Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen für die
Musikschule
-
im investiven Bereich Mittel in Höhe von 17.500,-- Euro und
im konsumtiven Bereich Mittel in Höhe von 25.500,-- Euro
bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt
-
im investiven Bereich aus Wenigerausgaben bei der Investiotionsnummer
I217001001 „Lernzentrum Gymnasium“
im konsumtiven Bereich aus Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuerzinsen für
Steuernachforderungen (Sachkonto 61 611 001 01 4562000).