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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Rasensanierung des Schlossplatzes)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,8 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
22.09.14, 13:18
Aktualisiert
22.09.14, 13:18
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Rasensanierung des Schlossplatzes)

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Stadt Jülich Jülich, 22. September 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 25.06.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 15.2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Rasensanierung des Schlossplatzes (Vorlagen-Nr.183/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die am 29.04.2014 durch Herrn Stadtverordneten Capellmann und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2014 werden für die Rasensanierung des Schlossplatzes beim Sachkonto 55 551 001 01 5211700 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 13.000,-- Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnamen bei den Gewerbesteuerzinsen für Steuernachforderungen (Sachkonto 61 611 001 01 4562000).