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Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Stand vom 28.05.2013))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
70 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
22.09.14, 13:18
Aktualisiert
22.09.14, 13:18
Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Stand vom 28.05.2013))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 22. September 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 25.06.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 3. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Stand vom 28.05.2013) (Vorlagen-Nr.190/2014) Die Fraktionen sprechen sich einvernehmlich gegen den Vorschlag der Verwaltung aus, wonach die Niederschriften nicht mehr zur Genehmigung sondern nur noch zur Kenntnisnahme vorgelegt werden sollen. Die Stadtverordneten Laufs und Baumgarten führen aus, dass die Gemeindeordnung NRW keinerlei Aussagen zur Genehmigung von Niederschriften trifft. Insofern könne der Rat in seiner Geschäftsordnung weiterhin festlegen, dass die Niederschriften dem Rat zur Genehmigung vorzulegen sind. Stadtverordneter Frey beantragt sodann, dass die bisherige Regelung beibehalten wird. Bürgermeister Stommel weist zugleich darauf hin, dass im Einzelfall (z.B. Haushaltsberatungen) nicht gewährleistet werden kann, dass die Niederschriften tatsächlich zur nächsten Sitzung vorliegen. Auf entsprechenden Vorschlag des Vorsitzenden erklären sich die Fraktion damit einverstanden, dass in der Geschäftsordnung festgelegt wird, dass die Niederschriften im Regelfall zur nächsten Sitzung vorzulegen sind. Bürgermeister sagt zugleich zu, dass die Nichteinhaltung dieser Regelung begründet wird. Beschluss: Mehrheitlich dagegen Der Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt: § 24 „Niederschrift“ (Änderung des Absatzes 5 ab Satz 3) Sollte ein Ratsmitglied Einwendungen gegen die Niederschrift haben, kann es das Abhören der Tonträgeraufzeichnungen verlangen. Andernfalls sind diese zu löschen. Eine bereits unterschriebene Niederschrift kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Die Mitglieder des Rates der Stadt Jülich haben jedoch die Möglichkeit die Einwendungen in Form eines neuen Beschlusses bei der nächstfolgenden Ratssitzung festzustellen.