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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung -Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven- hier: a) Beratung und Abwägung über die Stellungnahmen aus der erneuten [eingeschränkten] Offenlage der Planung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) über die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
15.04.10, 17:58
Aktualisiert
15.04.10, 17:58
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven-
hier: a) Beratung und Abwägung über die Stellungnahmen aus der erneuten [eingeschränkten] Offenlage der Planung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) über die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven-
hier: a) Beratung und Abwägung über die Stellungnahmen aus der erneuten [eingeschränkten] Offenlage der Planung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) über die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven-
hier: a) Beratung und Abwägung über die Stellungnahmen aus der erneuten [eingeschränkten] Offenlage der Planung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) über die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7929/2007 4. Ergänzung Fachbereich III Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 08.09.2009 Rat der Stadt Bedburg 15.09.2009 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 14.08.2007 Stadtentwicklungsausschuss 23.02.2010 Rat der Stadt Bedburg 02.03.2010 Stadtentwicklungsausschuss 15.04.2010 Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung -Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshovenhier: a) Beratung und Abwägung über die Stellungnahmen aus der erneuten [eingeschränkten] Offenlage der Planung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) b) Empfehlung zur Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) über die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes Beschlussvorschlag: Zu a): Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg über die im Rahmen der erneuten Offenlage nach den Vorschriften des § 4a i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum geänderten Teil der Planung eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. Anlage a) -Abwägungsliste- zu fassen. Zu b): Ferner empfiehlt er dem Rat der Stadt Bedburg, den abschließenden Beschluss (Feststellungsbeschluss) gem. § 6 BauGB für die 40. Änderung des FNP zu fassen und zur Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung Köln zuzuleiten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 02.03.2010 nach Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage beschlossen, die Planung für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgrund einer kleinteiligen Änderung (zeichnerische Nichtdarstellung des Grünstreifens) in Anwendung des § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Dabei hat er bestimmt, dass die Frist zur Beteiligung angemessen auf mind. 10 Werktage verkürzt wird. Ferner hat er beschlossen, dass Stellungnahmen ausschließlich zum geänderten Teil der Planung abgegeben werden können, sowie dass neben der Öffentlichkeit nur die von der Änderung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt werden. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB hat nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 09.03.2010 mit einer Frist zur Abgabe von Stellungnahmen in der Zeit vom 17.03.2010 bis einschließlich 06.04.2010 stattgefunden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) sind gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 05.03.2010 mit Frist vom 12.03.2010 bis 06.04.2010 am Verfahren beteiligt worden. Die im Rahmen der erneuten eingeschränkten Offenlage eingegangenen bzw. vorgetragenen Stellungnahmen sind in Anlage a) -Abwägungsliste- aufgeführt und sind mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag versehen. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: - Vorberatung Stadtentwicklungsausschuss am 15.04.2010 Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 23.03.2010 ----------------------------------(Stefan Lukas) Sachbearbeiter ----------------------------------(Rainer Köster) Sachbearbeiter Beschlussvorlage WP7-929/2007 4. Ergänzung ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 gesehen: ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-929/2007 4. Ergänzung Seite 3