Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP830/2010
Büro des Verwaltungsvorstandes
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
09.02.2010
Rat der Stadt Bedburg
02.03.2010
Betreff:
Konjunkturpaket II
hier: Beschlussfassung über die weitere Mittelverwendung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen in der angegebenen Reihenfolge
mit Mitteln des Konjunkturpaketes II umzusetzen:
1. Erneuerung der Straßenbeleuchtung
2. Ausbau der Breitbandverkabelung
3. Erneuerung der Fahrbahndecke der Graf-Salm-Straße
4. Anschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehr laut Brandschutzbedarfsplan
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 23.06.2009 über verschiedene Maßnahmen,
die aus Mitteln des Konjunkturpaketes II finanziert werden sollen, beraten und beschlossen.
Hierbei handelte es sich um Projekte, die aus dem Bereich Bildungsinfrastruktur verwaltungsseitig
vorgeschlagen worden sind. Der Gesamtbetrag der Mittel, die aus dem Konjunkturpaket II der
Stadt Bedburg zugeteilt worden sind, beläuft sich auf 2.683.012,00 €. Hierauf entfallen für den
Bereich Bildungsinfrastruktur 1.581.334,00 € und für den Bereich sonstige
Infrastrukturmaßnahmen 1.101.678,00 €. Bei den o.a. Beratungen waren die Maßnahmen an den
Schulen in Kaster und Kirdorf sowie der Bürgerhalle Königshoven, unstrittig.
Für die vorgeschlagenen Maßnahmen an den Grundschulen in Bedburg und Kirchherten wurde bei
der o.a. Sitzung die im Zukunftsinvestitionsfördergesetzes geforderte Nachhaltigkeit zumindest in
Frage gestellt. Bezüglich der Nachhaltigkeit ist zu sagen, dass Maßnahmen nur dann durchgeführt
werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass eine längerfristige Nutzung gewährleistet ist
(mindestens 15 Jahre). Sollte die Nutzung vor Ablauf von 15 Jahren aufgegeben werden, sind die
Fördermittel zurückzuzahlen. Aus den geschilderten Gründen hat der Rat der Stadt Bedburg
beschlossen, erst Anfang 2010 endgültig über durchzuführende Maßnahmen an den
Grundschulen in Bedburg und Kirchherten zu entscheiden.
Hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen sowie der möglichen Zukunft der Schulen wird auf
die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme des zuständigen Fachbereiches II verwiesen.
Eine Übersicht über die im Rahmen der Beratungen zur Verwendung von Mitteln des
Konjunkturpakets erörterten Maßnahmen mit dem jeweiligen Sachstand ist als Anlage 2 der
Sitzungsvorlage beigefügt.
Zusammenfassend lässt sich folgendes festhalten:
a) Unter Berücksichtigung der bereits verausgabten Mittel und der durch eine konkrete
Auftragserteilung gebundenen Mittel stehen noch folgende Summen zur Verteilung
zur Verfügung:
Bildungsinfrastruktur: ca. 1,06 Mio. €
Infrastruktur:
ca. 1,07 Mio. €
b) Zieht man von diesen Beträgen die bereits vom Rat beschlossenen Maßnahmen in
den Turnhallen Kirdorf und Kaster sowie an der Grundschule Kaster und die
Maßnahmen an der alten Schule in Kirchtroisdorf sowie im Bereich der
Straßenbeleuchtung ab, verbleiben für die beiden Positionen folgende Beträge:
Bildungsinfrastruktur: ca. 530.000 €
Infrastruktur:
ca. 213.000 €
Sowohl für die unter Buchstabe a) wie auch für die unter Buchstabe b) aufgeführten Beträge gilt,
dass mittels eines Tausches mit anderen Städten sämtliche noch im Bereich der
Bildungsinfrastruktur bereit stehenden Mittel in den Bereich der sonstigen Infrastruktur verschoben
werden können. Die sog. Tauschbörse des Nordrhein-Westfälischen Städte- und
Gemeindebundes weist zur Zeit aus, dass anderenorts noch über 4,6 Mio. € an Mitteln aus dem
allgemeinen Infrastrukturbereich angeboten werden, um hierfür Mittel aus dem Bildungsbereich
erhalten zu können (alleine die Stadt Bonn ist an rund 2,27 Mio. € interessiert).
Die geänderten finanziellen Rahmenbedingungen lassen es dringend ratsam erscheinen, die
Prioritäten für die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket – soweit nicht schon
geschehen – unter Beachtung folgender Kriterien zu setzen:
Beschlussvorlage WP8-30/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
- Vorrang für Maßnahmen, die die Attraktivität der Stadt erhöhen, indem sie in wichtigen
kommunalen Handlungsfeldern als Zukunftsinvestitionen Wirkung entfalten
- Vorrang für Maßnahmen, die aufgrund von Rechtsvorschriften unausweichlich sind
- Vorrang für Maßnahmen, die aktuell und mittelfristig den Haushalt definitiv belasten
werden, wenn sie nicht jetzt mit Mitteln des Konjunkturpakets umgesetzt bzw. ggf. auch
geringfügig vorgezogen werden
- Sicherheit der Existenz und Nutzung eines Objektes in den nächsten 15 Jahren
- Vorrang für Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Entlastung des Haushaltes
beitragen, z.B. durch geringeren Aufwand für Unterhaltung oder Betrieb
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Inhalt der Sitzungsvorlage in seiner Sitzung vom
09.02.2010 vorberaten. Auf den als Anlage 3 beigefügten Auszug aus dem Entwurf der
Niederschrift wird hingewiesen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 23.02.2010
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
Beschlussvorlage WP8-30/2010
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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