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Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II hier: Beschlussfassung über die weitere Mittelverwendung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II
hier: Beschlussfassung über die weitere Mittelverwendung) Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II
hier: Beschlussfassung über die weitere Mittelverwendung) Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II
hier: Beschlussfassung über die weitere Mittelverwendung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP830/2010 Büro des Verwaltungsvorstandes Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 09.02.2010 Rat der Stadt Bedburg 02.03.2010 Betreff: Konjunkturpaket II hier: Beschlussfassung über die weitere Mittelverwendung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen in der angegebenen Reihenfolge mit Mitteln des Konjunkturpaketes II umzusetzen: 1. Erneuerung der Straßenbeleuchtung 2. Ausbau der Breitbandverkabelung 3. Erneuerung der Fahrbahndecke der Graf-Salm-Straße 4. Anschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehr laut Brandschutzbedarfsplan Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 23.06.2009 über verschiedene Maßnahmen, die aus Mitteln des Konjunkturpaketes II finanziert werden sollen, beraten und beschlossen. Hierbei handelte es sich um Projekte, die aus dem Bereich Bildungsinfrastruktur verwaltungsseitig vorgeschlagen worden sind. Der Gesamtbetrag der Mittel, die aus dem Konjunkturpaket II der Stadt Bedburg zugeteilt worden sind, beläuft sich auf 2.683.012,00 €. Hierauf entfallen für den Bereich Bildungsinfrastruktur 1.581.334,00 € und für den Bereich sonstige Infrastrukturmaßnahmen 1.101.678,00 €. Bei den o.a. Beratungen waren die Maßnahmen an den Schulen in Kaster und Kirdorf sowie der Bürgerhalle Königshoven, unstrittig. Für die vorgeschlagenen Maßnahmen an den Grundschulen in Bedburg und Kirchherten wurde bei der o.a. Sitzung die im Zukunftsinvestitionsfördergesetzes geforderte Nachhaltigkeit zumindest in Frage gestellt. Bezüglich der Nachhaltigkeit ist zu sagen, dass Maßnahmen nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass eine längerfristige Nutzung gewährleistet ist (mindestens 15 Jahre). Sollte die Nutzung vor Ablauf von 15 Jahren aufgegeben werden, sind die Fördermittel zurückzuzahlen. Aus den geschilderten Gründen hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, erst Anfang 2010 endgültig über durchzuführende Maßnahmen an den Grundschulen in Bedburg und Kirchherten zu entscheiden. Hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen sowie der möglichen Zukunft der Schulen wird auf die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme des zuständigen Fachbereiches II verwiesen. Eine Übersicht über die im Rahmen der Beratungen zur Verwendung von Mitteln des Konjunkturpakets erörterten Maßnahmen mit dem jeweiligen Sachstand ist als Anlage 2 der Sitzungsvorlage beigefügt. Zusammenfassend lässt sich folgendes festhalten: a) Unter Berücksichtigung der bereits verausgabten Mittel und der durch eine konkrete Auftragserteilung gebundenen Mittel stehen noch folgende Summen zur Verteilung zur Verfügung: Bildungsinfrastruktur: ca. 1,06 Mio. € Infrastruktur: ca. 1,07 Mio. € b) Zieht man von diesen Beträgen die bereits vom Rat beschlossenen Maßnahmen in den Turnhallen Kirdorf und Kaster sowie an der Grundschule Kaster und die Maßnahmen an der alten Schule in Kirchtroisdorf sowie im Bereich der Straßenbeleuchtung ab, verbleiben für die beiden Positionen folgende Beträge: Bildungsinfrastruktur: ca. 530.000 € Infrastruktur: ca. 213.000 € Sowohl für die unter Buchstabe a) wie auch für die unter Buchstabe b) aufgeführten Beträge gilt, dass mittels eines Tausches mit anderen Städten sämtliche noch im Bereich der Bildungsinfrastruktur bereit stehenden Mittel in den Bereich der sonstigen Infrastruktur verschoben werden können. Die sog. Tauschbörse des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes weist zur Zeit aus, dass anderenorts noch über 4,6 Mio. € an Mitteln aus dem allgemeinen Infrastrukturbereich angeboten werden, um hierfür Mittel aus dem Bildungsbereich erhalten zu können (alleine die Stadt Bonn ist an rund 2,27 Mio. € interessiert). Die geänderten finanziellen Rahmenbedingungen lassen es dringend ratsam erscheinen, die Prioritäten für die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket – soweit nicht schon geschehen – unter Beachtung folgender Kriterien zu setzen: Beschlussvorlage WP8-30/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 - Vorrang für Maßnahmen, die die Attraktivität der Stadt erhöhen, indem sie in wichtigen kommunalen Handlungsfeldern als Zukunftsinvestitionen Wirkung entfalten - Vorrang für Maßnahmen, die aufgrund von Rechtsvorschriften unausweichlich sind - Vorrang für Maßnahmen, die aktuell und mittelfristig den Haushalt definitiv belasten werden, wenn sie nicht jetzt mit Mitteln des Konjunkturpakets umgesetzt bzw. ggf. auch geringfügig vorgezogen werden - Sicherheit der Existenz und Nutzung eines Objektes in den nächsten 15 Jahren - Vorrang für Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Entlastung des Haushaltes beitragen, z.B. durch geringeren Aufwand für Unterhaltung oder Betrieb Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Inhalt der Sitzungsvorlage in seiner Sitzung vom 09.02.2010 vorberaten. Auf den als Anlage 3 beigefügten Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift wird hingewiesen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 23.02.2010 ----------------------------------Baum Stadtkämmerer Beschlussvorlage WP8-30/2010 ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 3