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Beschlussvorlage (Satzung über gestalterische Festsetzungen (Gestaltungssatzung) - Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten - hier: Fassung des Satzungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Beschlussvorlage (Satzung über gestalterische Festsetzungen (Gestaltungssatzung)
- Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten -
hier: Fassung des Satzungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Satzung über gestalterische Festsetzungen (Gestaltungssatzung)
- Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten -
hier: Fassung des Satzungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Satzung über gestalterische Festsetzungen (Gestaltungssatzung)
- Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten -
hier: Fassung des Satzungsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP820/2010 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 23.02.2010 Rat der Stadt Bedburg 02.03.2010 Betreff: Satzung über gestalterische Festsetzungen (Gestaltungssatzung) - Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten hier: Fassung des Satzungsbeschlusses Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt den Satzungsbeschluss für die Satzung über gestalterische Festsetzungen nach § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung / BauO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 28. Oktober 2008 (GV. NRW. S. 644), für den Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/Kirchherten zu fassen und zur Erlangung der Rechtskraft ortsüblich im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises zu veröffentlichen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten soll in der Sitzung des Rates am 02.03.2010 als Satzung beschlossen werden. Für die neu entstehende Bebauung ist im gesamten Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9/Kirchherten (Weidgasse), der einer dörflichen Prägung unterliegen und sich darüber hinaus optisch in Anlehnung an die umgebende Bebauung integrieren soll, daher die Festsetzung von Elementen gestalterischer Art nach § 86 Abs. 1 BauO NRW durch eine örtliche Satzung (Gestaltungssatzung) beabsichtigt. Wesentliches städtebauliches Planungsziel ist daher durch Aufnahme der ortstypischen Gestaltungsmerkmale eine arrondierende und entwicklungsgerechte homogen in das vorhandene Orts- und Landschaftsbild, das als sogenanntes Dorfgebiet (MD) zu klassifizieren ist, einfügende Wohnbebauung. Durch die vorgeschriebene Festsetzung der Dachform, Dachaufbauten, Einschnitte, Werbeanlagen und Einfriedungen können so die v.g. städtebaulichen Zielsetzungen mit „dörflichem Charakter“ erreicht und dem baugestalterischen Gesamterscheinungsbild der Ortsrandlage von Kirchherten entsprochen und konsequent fortgeführt werden. Durch Erlass dieser Satzung können die hier getroffenen Regelungsinhalte auch durch entsprechenden Beschluss auf weitere gleichgelagerte und regelungsbedürftige Bereiche im Stadtgebiet ausgedehnt werden. Die o.g. Satzung erlangt durch den v.g. Beschluss des Rates gem. § 86 Abs. 1 BauO i.V.m. § 7 Abs. 1 GO NRW (Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) und anschließender Bekanntmachung, am Tage nach der Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 4 GO NRW i.V.m. § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg, Rechtskraft. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Vorberatung Stadtentwicklungsausschuss am 23.02.2010 Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Beschlussvorlage WP8-20/2010 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, 18.02.2010 ----------------------------------(Stefan Lukas) Sachbearbeiter ----------------------------------(Rainer Köster) Sachbearbeiter ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-20/2010 1. Ergänzung Seite 3