Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf
Satzung
der Stadt Bedburg über die gestalterischen Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 9/Kirchherten vom
Aufgrund des § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – In der Fassung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert am 12.12.2006 (GV. NRW S.615) i.V.m. § 7 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV.NW. 2023), Zuletzt geändert am 24.06.2008 (GV
NRW S. 514) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
folgende
Satzung beschlossen:
§1
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Festsetzungen gelten für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9/Kirchherten –Teilgebiet zwischen Weidgasse und Düstersgäßchen–
gemäß beiliegendem Plan, der als Anlage der Satzung beigefügt ist.
§2
Dachform
Als Dachform ist ausschließlich das Satteldach (SD) zulässig. Die Teildachflächen
müssen gleiche Neigungen aufweisen, soweit sie gegenüber liegen.
§3
Dachaufbauten und Dacheinschnitte
Dachaufbauten müssen von Giebelwänden einen Mindestabstand von 1,25 m einhalten.
§4
Werbeanlagen
Werbeanlagen mit mehr als 1 m² Flächengröße sowie Werbeanlagen mit Wechsel-,
Lauf- oder Blinklicht sind unzulässig.
LaCittà – Gestaltungssatzung BP 9 / Kirchherten
§5
Einfriedungen
Im Vorgartenbereich sind Einfriedungen, die an die Verkehrsbegrenzungslinie
angrenzen, als grüne Hecke bis zu einer Höhe von 75 cm zulässig.
Die Vorgartenflächen werden hierbei begrenzt durch die Straßenbegrenzungslinie
und die dahinterliegende vordere Baugrenze.
§6
Ordnungswidrigkeiten
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen der §§ 2 bis 8 dieser Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen verstößt, handelt ordnungswidrig im
Sinne des § 84 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
§7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
LaCittà – Gestaltungssatzung BP 9 / Kirchherten