Daten
Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
21.09.2015
Erstellt
15.10.15, 17:05
Aktualisiert
15.10.15, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 15. Oktober 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 21.09.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
2.2
Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes auf dem Grundstück "Alte
Sendeanlage Merscher Höhe"
(Vorlagen-Nr.393/2015)
Mitteilung:
Wie sie den Presseberichten entnehmen konnten, steigt die Zahl der in Deutschland
aufzunehmenden Flüchtlinge immer weiter an. Die in 2014 für 2015 prognostizierte Zahl
ist von 400.000 auf nunmehr über 800.000 Flüchtlinge angestiegen.
Das Land NRW ist seit geraumer Zeit auf der Suche nach geeigneten Flächen zur
Errichtung von sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen. In diesem Zusammenhang sind
landesweit alle landeseigenen Grundstücke auf ihre Eignung hin abgeprüft worden. Zu
diesen Grundstücken zählt auch die Restfläche des Alten FH-Geländes. Grundsätzlich
erschien auch dieses Grundstück von der Größe her geeignet. Aus diesem Grunde hat die
Bezirksregierung Kontakt mit der Stadt Jülich aufgenommen.
Im Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern der Bezirksregierung konnten diese davon
überzeugt werden, dass eine Erstaufnahmeeinrichtungen auf dem Gelände der ehemaligen
Sendeanlage Merscher Höhe für eine derartige Einrichtung besser geeignet ist als die
Fläche der Alten FH.
Mit den Kollegen der Bezirksregierung wurden das Gelände und die Gebäude der
Sendeanlage zwischenzeitlich mehrfach begangen mit dem Ergebnis, dass nunmehr auf
der Fläche südlich des Bürokomplexes in Richtung von Schöfer Ring eine
Containeranlage geplant wird. Die Erstaufnahmeeinrichtungen soll Platz für rund 1.000
Flüchtlinge bieten und im Hinblick auf das geplante interkommunale Gewerbegebiet auf
rund 3 Jahre befristet sein.
Sämtliche Kosten für die Schaffung der Infrastruktur, die Anschaffung der Container
sowie die Kosten der Bewirtschaftung und Betrieb der Einrichtung gehen zu Lasten des
Landes. Die Zahl der auf dem Gelände untergebrachten Flüchtlinge werden auf das
Kontingent der Stadt Jülich mit angerechnet.
Die Bezirksregierung geht davon aus, dass die Erstaufnahmeeinrichtung innerhalb von 6
Monaten in Betrieb gehen wird.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2015
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