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Beschlusstext (Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes auf dem Grundstück "Alte Sendeanlage Merscher Höhe")

Daten

Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
21.09.2015
Erstellt
15.10.15, 17:05
Aktualisiert
15.10.15, 17:05
Beschlusstext (Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes auf dem Grundstück "Alte Sendeanlage Merscher Höhe") Beschlusstext (Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes auf dem Grundstück "Alte Sendeanlage Merscher Höhe")

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 15. Oktober 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.2 Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes auf dem Grundstück "Alte Sendeanlage Merscher Höhe" (Vorlagen-Nr.393/2015) Mitteilung: Wie sie den Presseberichten entnehmen konnten, steigt die Zahl der in Deutschland aufzunehmenden Flüchtlinge immer weiter an. Die in 2014 für 2015 prognostizierte Zahl ist von 400.000 auf nunmehr über 800.000 Flüchtlinge angestiegen. Das Land NRW ist seit geraumer Zeit auf der Suche nach geeigneten Flächen zur Errichtung von sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen. In diesem Zusammenhang sind landesweit alle landeseigenen Grundstücke auf ihre Eignung hin abgeprüft worden. Zu diesen Grundstücken zählt auch die Restfläche des Alten FH-Geländes. Grundsätzlich erschien auch dieses Grundstück von der Größe her geeignet. Aus diesem Grunde hat die Bezirksregierung Kontakt mit der Stadt Jülich aufgenommen. Im Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern der Bezirksregierung konnten diese davon überzeugt werden, dass eine Erstaufnahmeeinrichtungen auf dem Gelände der ehemaligen Sendeanlage Merscher Höhe für eine derartige Einrichtung besser geeignet ist als die Fläche der Alten FH. Mit den Kollegen der Bezirksregierung wurden das Gelände und die Gebäude der Sendeanlage zwischenzeitlich mehrfach begangen mit dem Ergebnis, dass nunmehr auf der Fläche südlich des Bürokomplexes in Richtung von Schöfer Ring eine Containeranlage geplant wird. Die Erstaufnahmeeinrichtungen soll Platz für rund 1.000 Flüchtlinge bieten und im Hinblick auf das geplante interkommunale Gewerbegebiet auf rund 3 Jahre befristet sein. Sämtliche Kosten für die Schaffung der Infrastruktur, die Anschaffung der Container sowie die Kosten der Bewirtschaftung und Betrieb der Einrichtung gehen zu Lasten des Landes. Die Zahl der auf dem Gelände untergebrachten Flüchtlinge werden auf das Kontingent der Stadt Jülich mit angerechnet. Die Bezirksregierung geht davon aus, dass die Erstaufnahmeeinrichtung innerhalb von 6 Monaten in Betrieb gehen wird. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2015 Seite 2