Daten
Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
21.09.2015
Erstellt
15.10.15, 17:05
Aktualisiert
15.10.15, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 15. Oktober 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 21.09.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
13.
Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich
(Vorlagen-Nr.93/2015 3. Ergänzung)
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
1.
Das Gutachten zum Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich (Anlage 1) sowie die
Ausführungen der Verwaltung zum Einzelhandelskonzept werden vom Rat der Stadt
Jülich zur Kenntnis genommen.
2.
Der Rat der Stadt Jülich beschließt die im Gutachten zum Einzelhandelskonzept (Stand
Juli 2014) formulierten Leitlinien der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung sowie das
dort dargestellte räumliche Versorgungsmodell („Standortkonzept für den Einzelhandel in
der Stadt Jülich“) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.
11 Baugesetzbuch (BauGB) und als handlungsleitende Grundlage für zukünftige
Entwicklungen in der Stadt Jülich (s. Anlage 2). Das Konzept ist entsprechend in der
Bauleitplanung zu berücksichtigen und umzusetzen.
3.
Die Zentren- und Nahversorgungsrelevanz einzelner Sortimente bestimmt sich nach der
„Jülicher Liste zur Definition der nachversorgungs-, zentren- und nicht-zentrenrelevanten
Sortimente“ (Anlage 3).
4.
Die räumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches („Hauptzentrum Stadt
Jülich“) wird gemäß dem Vorschlag des eingeschalteten Gutachterbüros vorgenommen
(Anlage 4).
5. Der folgende Absatz, Seite 56, des Einzelhandelskonzeptes
„Um den Verkehr- und Parkdruck innerhalb der Jülicher Innenstadt zu minimieren,
sollten hierbei auf die fußläufigen Innenstadtkunden abzielende Konzepte im
Vordergrund stehen (z.B. Bekleidung) –Die Etablierung eines verkehrserzeugenden
Lebensmittelmarktes wäre vor diesem Hindergrund nicht zu empfehlen.“
wird gestrichen.