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Dringlichkeitsentscheidung GB (Wertpapierdarlehensgeschäfte mit Aktien der RWE AG)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 41/2004 02.03.2004 Az.: 20/811-05/1/He Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 17.03.2004 Kreistag 31.03.2004 Wertpapierdarlehensgeschäfte mit Aktien der RWE AG Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, den vorhandenen Bestand an Aktien der RWE AG im Rahmen von Wertpapierdarlehensgeschäften gegen Entgelt befristet zu verleihen. Begründung: Derzeit stehen im Eigentum des Kreises Euskirchen 93.850 Stammaktien der RWE AG. Da die Aktien im Hoheitseigentum des Kreises angesiedelt sind, fällt bei der Auszahlung der jährlichen Dividende Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag an. Vorlage: D 41/2004 Seite - 2 - Für die in Kürze anstehende Dividende von brutto 1,25 € je Aktie ergäbe sich eine DefinitivKapitalertragssteuerbelastung von 0,131875 € je Aktie und damit eine Nettodividende von 1,118125 € je Aktie. Die WestLB bietet dem Kreis Euskirchen nunmehr ein Wertpapierdarlehensgeschäft an. Das Geschäftsmodell der WestLB, das bei einer Sitzung der VkA-RWE vorgestellt wurde, ermöglicht für den Zeitraum, in dem die Ausschüttung stattfinden soll, ein solches Wertpapierdarlehensgeschäft zu tätigen. Als Folge erhielte der Kreis Euskirchen keine Dividende, sondern eine Kompensationszahlung von 1,118125 € je Aktie zzgl. einer Leihgebühr von 0,061 € je Aktie. Der Gesamterlös beträgt somit 1,179125 € je Aktie. Es ergäbe sich somit ein Vorteil gegenüber der gegenwärtigen Lage von 0,061 € je Aktie, bei 93.850 Aktien also ca. 5.700 €. Die Laufzeit des Wertpapierdarlehensgeschäftes beträgt ca. 8 Wochen. Mit der Leihe wird rechtlich das Eigentum für diesen Zeitraum auf den Darlehensnehmer WestLB übertragen. Dem Vorteil der zusätzlichen Einnahme steht als Nachteil gegenüber, dass der Kreis während der Laufzeit nicht über die Aktien verfügen kann (was unproblematisch ist, da ein Aktienverkauf eines Kreistagsbeschlusses bedarf) und dass der Kreis innerhalb der Laufzeit nicht über das Stimmrecht verfügt. Verwaltungsseitig wird die Stimmrechtsausübung angesichts der Stimmverhältnisse bei der RWE und aufgrund der mündlichen Zusicherung der WestLB, das Stimmverhalten mit der VkA abzustimmen, im Verhältnis zum Vorteil geringer gewichtet. Die Angelegenheit wird derzeit mit der Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsicht abgestimmt. Ebenfalls wurde beim Finanzamt Euskirchen eine Anfrage zu einer verbindlichen Auskunft hinsichtlich der Steuerfreiheit von Kompensationszahlung und Leihgebühr eingereicht. Die Beschlussempfehlung steht insofern unter dem Vorbehalt des positiven Ausgangs dieser beiden Anfragen. Die Verwaltung sichert zu, von der in der empfohlenen Ermächtigung nur dann Gebrauch zu machen, wenn die Anfragen im Vorfeld positiv beantwortet werden. Vorlage: D 41/2004 Seite - 3 - Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Da die Ausschüttung bereits im April bevorsteht, ist ein Vertragsabschluss noch Mitte/Ende März erforderlich. Zu berücksichtigen ist ferner die notwendige Anzeige bei der Kommunalaufsicht. Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit schlägt die Verwaltung vor, nach Beratung im Kreisausschuss am 17.03.2004 einen Dringlichkeitsbeschluss zu fassen. Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)