Daten
Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
29.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
154/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 1/ 114.1 "Stadtquartier am Westring - 1. Bauabschnitt"
hier: - Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 101.1
vom 23.07.2003 und vom 08.06.2005
- Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 114.1 gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 80 -
20.08.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 154/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
20.08.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/ 114.1 "Stadtquartier am Westring - 1. Bauabschnitt"
hier: - Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 101.1
vom 23.07.2003 und vom 08.06.2005
- Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 114.1 gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz beschließt die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 101.1 vom 23.07.2003 und vom 08.06.2005
gemäß §§ 1 (3), 1 (8), 2 (1) BauGB (vgl. Karten Plangeltungsbereiche).
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 114.1 „Stadtquartier am Westring - 1. Bauabschnitt“ gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB (vgl. Karte Plangeltungsbereich).
Sachdarstellung:
1. Problem
Allgemeine Vorbemerkung / Anlass der Planung
Im Rahmen des Städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbs Innenstadt Wesseling 2001 wurden
hochwertige Bebauungskonzepte für die wesentlichen Entwicklungspotenziale der Innenstadt erarbeitet.
Die Einbeziehung des ca. 4 ha großen Geländes am Westring in den Wettbewerb (Bausteinfläche 1) war aus
städtebaulicher Sicht sinnvoll und möglich, da dieses, ursprünglich als Gewerbeerweiterungsfläche geplante
Areal, von dem Unternehmen Saint Gobain Abrasives nicht mehr benötigt und der Stadt Wesseling zum Kauf
angeboten wurde. Die Stadt Wesseling hat dieses Areal erworben, da es in Anbetracht der zentralen Lage im
Wesselinger Stadtzentrum und der Nähe zum Stadtbahnhaltepunkt (S 16 Köln- Bonn) eine optimale
Standortgunst zur Ansiedlung innerstädtischer Wohn- und Mischnutzungen aufweist und einen wichtigen
Beitrag zur gebotenen Stärkung der Wesselinger Innenstadt als Wohn-, Arbeits- und Einkaufszentrum leisten
kann.
Für das „Stadtquartier am Westring“ ist das Bebauungskonzept eines der beiden 1. Preisträger des Wettbewerbs - des Büros rha reicher haase associierte, Aachen - als planerische Grundlage für die Entwicklung des
Neubauquartiers und die dazu erforderliche Bauleitplanung ausgewählt worden.
Das Planungskonzept des Büros rha ist seit 2002, unter Berücksichtigung der städtebaulichen und immissionsschutzrechtlichen Rahmenvorgaben für die Nutzungskonzeption des neuen „Stadtquartiers am Westring“,
kontinuierlich weiter entwickelt worden.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling ist mit seiner 2004 wirksam gewordenen 48. Änderung für das
Plangebiet des „Stadtquartiers am Westring“ bereits an die aktuellen Planungsziele angepasst worden (Änderung von Gewerbe-/ Industrieflächen in gemischte Baufläche/ Wohnbaufläche/ Grünfläche).
Die in den Jahren 2003- 2005 von einem Vorhabenträger verfolgte Ansiedlung einer Seniorenwohnanlage,
später einer Seniorenpflegeeinrichtung, an verschiedenen Standorten des „Stadtquartiers am Westring“ ist
auf Grund der der Nutzungsart „Seniorenpflegeeinrichtung“ entgegenstehenden immissionsschutzrechtlichen
Bedenken der Fachbehörden von Seiten des Vorhabenträgers aufgegeben worden.
Die beiden Beschlüsse zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 101.1 „Stadtquartier am
Westring - Seniorenwohnanlage bzw. Seniorenpflegeeinrichtung“ vom 23.07.2003 bzw. vom 08.06.2005 sollen deshalb aufgehoben werden (vgl. Karten Plangeltungsbereiche - Aufhebung).
Das Planungskonzept für das „Stadtquartier am Westring“ ist in den Jahren 2005- 2009 durch das Büro rha,
in Abstimmung mit der Stadt Wesseling, überarbeitet und schrittweise konkretisiert worden. Auf Beschluss
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat sich im Mai 2007 der Arbeitskreis Stadtquartier konstituiert, in dem Vertreter der Ratsfraktionen, der Stadtverwaltung und des Büros rha in mehreren
Sitzungen über die städtebaulichen Ziele, Planungsvarianten und geeignete Wohn- und Bebauungsformen
für das innerstädtische Neubauquartier diskutiert und beraten haben.
Der Arbeitskreis Stadtquartier hat in seiner Sitzung am 27.05.2009 entschieden, das dieser Vorlage beigefügte Planungskonzept als Ergebnis der Arbeitskreisberatungen sowie als Grundlage für die Erarbeitung der
Bebauungsplanung für das „Stadtquartier am Westring“ vorzuschlagen.
Weiterhin hat der Arbeitskreis Stadtquartier empfohlen, das innerstädtische Wohn- und Mischquartier in zwei
Bauabschnitten zu entwickeln und demzufolge zuerst einen Bebauungsplan für den als 1. Bauabschnitt definierten Teilbereich der Baufelder entlang der „grünen Hangkante“ zur Birkenstraße, einschließlich des Quartiersplatzes und der südlich anschließenden Grünfläche, aufzustellen.
Auf Anregung des Arbeitskreises Stadtquartier ist das favorisierte Planungskonzept für das „Stadtquartier am
Westring“ sowie der Vorschlag zur Abgrenzung des Plangeltungsbereiches dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz in seiner Sitzung am 24.06.2009 durch das Büro rha reicher haase associierte
vorgestellt worden.
Der Fachausschuss hat das vorgestellte Planungskonzept zustimmend zur Kenntnis genommen und die
Verwaltung beauftragt, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten (vgl. Niederschrift zur 35. Sitzung vom
24.06.2009).
Der Geltungsbereich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 114.1 „Stadtquartier am Westring - 1. Bauabschnitt“ (ca. 3,1 ha) umfasst die „grüne Hangkante“ entlang der Birkenstraße, die vier geplanten Baufelder
entlang der „grünen Hangkante“, die südlich anschließende Grünfläche sowie die zur Optimierung der Verkehrsanbindung notwendigen Verkehrsflächen des Westrings. Er wird begrenzt durch den Westring (nördliche Straßenkante), die Birkenstraße (nördliche Straßenkante), das Betriebsgelände der Saint Gobain Abrasives (nordwestliche Grundstücksgrenze), den Schwarzen Weg sowie durch die definierte Abgrenzung zwischen 1. und 2. Bauabschnitt des „Stadtquartiers am Westring“ (vgl. Karte Plangeltungsbereich - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/ 114.1).
Als wesentliche Planungsziele, die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 114.1 „Stadtquartier am
Westring - 1. Bauabschnitt“ verfolgt werden, sind zu nennen:
-
Attraktivierung und Stärkung der Innenstadt als Wohn-, Arbeits- und Einkaufsstandort,
Realisierung eines hochwertigen Wohngebietes, mit einem vielfältigen Angebot an Eigenheim- Wohnformen und Grundstücksgrößen, sowie optimaler Anbindung an die Stadtbahnlinie S 16,
Gliederung des Wohngebietes in überschaubar dimensionierte Baufelder, die eine abschnittsweise Erschließung und Umsetzung ermöglichen,
räumliche Vernetzung des Wohngebietes mit der Fußgängerzone, den benachbarten Wohngebieten und
den Grün- und Sportanlagen.
Übergeordnete Vorgaben / geltendes Planungsrecht
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling ist mit seiner 48. Änderung für das Plangebiet des „Stadtquartiers am Westring“ bereits an die aktuellen Planungsziele angepasst worden. Die 48. FNP- Änderung ist 2004
wirksam geworden und enthält Darstellungen des Plangebietes als „gemischte Bauflächen“ (ca. 2,42, ha),
Wohnbauflächen (ca. 1,44 ha) und Grünflächen, die die planungsrechtliche Umsetzung innerstädtischer
Wohn- und Mischnutzungen ermöglichen. Die für die Realisierung des „Stadtquartiers am Westring“ erforderliche Bebauungsplanung kann damit gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Bebauungsplan
Für den Plangeltungsbereich besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1 / 72 Teil a (Rechtskraft seit
1974). Entsprechend der Darstellungen des von 1976- 2004 für diesen Bereich wirksamen Flächennutzungsplanes enthält der Bebauungsplan Nr. 1/ 72 Teil a im Wesentlichen die Festsetzung von Gewerbe- und Industriegebieten (GE/ GI) mit Nutzungsbeschränkungen, von Grünflächen (sichtschützendes Grün) sowie
eines Landschaftsschutzgebietes entlang der Birkenstraße („grüne Hangkante“).
Entsprechend der angestrebten Entwicklung innerstädtischer Wohnnutzungen im 1. Bauabschnitt des
„Stadtquartiers“ besteht das Erfordernis zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 114.1 „Stadtquartier am
Westring - 1. Bauabschnitt“.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 1/ 114.1 werden die bisher verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1/ 72 Teil a in dem davon betroffenen Planbereich automatisch außer Kraft treten.
Städtebauliches Planungskonzept
Das als Ergebnis des Arbeitskreises Stadtquartier vorgeschlagene Planungskonzept für den 1. Bauabschnitt
sieht vier Baufelder entlang der „grünen Hangkante“ vor, die teils unmittelbar vom Westring (Baufeld 1) bzw.
durch eine vom Westring abzweigende Haupterschließungsstraße und Wohnwege erschlossen werden. Innerhalb der einzelnen Baufelder werden Wohngrundstücke für den Eigenheimsektor (Reihenhäuser/ Hausgruppen, Doppelhäuser, freistehende Wohnhäuser) vorgesehen.
Der derzeit als Einbahnstraße vorhandene Westring soll verbreitert werden, um künftig einen Beidrichtungsverkehr zu ermöglichen. Die „grüne Hangkante“ mit ihrem Baumbestand wird erhalten, zusätzlich sollen ein
Quartiersplatz in Höhe des 2. Baufeldes sowie eine großzügige Grünanlage mit Spiel- und Freiraumfunktionen im Süden des Wohngebietes angelegt werden. Die Baufelder 1- 4 sollen als „Allgemeines Wohngebiet“
gemäß § 4 BauNVO entwickelt und festgesetzt werden.
Entsprechend dem Planungskonzept sind im 2. Bauabschnitt des „Stadtquartiers am Westring“ weitere 3- 4
Baufelder für innerstädtische Wohn- und Mischnutzungen vorgesehen, die in Anbetracht der benachbarten
HGK- Betriebsflächen zukünftig im Sinne eines gegliederten Mischgebietes (§ 6 BauNVO) entwickelt werden
sollen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den 2. Bauabschnitt werden künftig mit der Aufstellung
eines weiteren Bebauungsplanes für diesen Abschnitt des „Stadtquartiers am Westring“ geschaffen.
2. Lösung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz beschließt die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 101.1 vom 23.07.2003 und vom 08.06.2005 gemäß §§ 1 (3), 1 (8), 2 (1) BauGB (vgl. Karten Plangeltungsbereiche).
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 114.1 „Stadtquartier am Westring - 1. Bauabschnitt“ gemäß §§ 1 (3), 2 (1) BauGB (vgl. Karte Plangeltungsbereich).
Nach Einleitung des Planverfahrens soll ein Bebauungsplan- Vorentwurf mit zugehöriger Begründung und
Umweltbericht zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1),
3 (2) BauGB erarbeitet werden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Bauflächen des „Stadtquartiers am Westring - 1. Bauabschnitt“ befinden sich im Eigentum der Stadt
Wesseling, so dass Einnahmen aus dem Verkauf attraktiver innerstädtischer Wohngrundstücke zu erwarten
sind. Die Erschließung der Bauflächen (Verkehrserschließung, Ver- und Entsorgung) ist komplett herzustellen, so dass den Einnahmen Erschließungsaufwendungen der Stadt Wesseling und der für die Ver- und Entsorgung zuständigen Unternehmen gegenüber stehen. Die Projektkalkulation soll parallel zur Schaffung des
notwendigen Planungsrechts für das „Stadtquartier am Westring“ erarbeitet werden.
Anlagen:
- Karten Plangeltungsbereiche - Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan 101.1
vom 23.07.2003 und vom 08.06.2005
- Karte Plangeltungsbereich - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/ 114.1
„Stadtquartier am Westring - 1. Bauabschnitt“
- Planungskonzept „Stadtquartier am Westring“ (Ergebnis des Arbeitskreises Stadtquartier, Verkleinerung)