Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP855/2009 4. Ergänzung
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 20 05
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Haupt- und Finanzausschuss
09.02.2010
Rat der Stadt Bedburg
02.03.2010
Betreff:
Beschließung einer neuen Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg
hier: Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg
entsprechend den Änderungen in der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes
NRW und den in der Sitzungsvorlage erläuterten datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die Neufassung der Geschäftsordnung ist als Satzung zu beschließen und zu veröffentlichen
sowie als Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom
08.12.2009 in seiner Sitzung vom 15.12.2009 die Neufassung der Geschäftsordnung des
Rates der Stadt Bedburg entsprechend den Änderungen in der Mustergeschäftsordnung des
Städte- und Gemeindebundes NRW sowie unter Maßgabe der in der Ratssitzung
vorgetragenen Änderungswünsche einstimmig beschlossen. Ausgenommen hiervon waren
die Regelungen zum Datenschutz, die in der nächsten Sitzung des Rates am 02.03.2010
nochmals thematisiert werden sollten.
Bezüglich der Regelungen des Datenschutzes und den seitens der FDP-Fraktion mit
Schreiben vom 07.12.2009 vorgetragenen Änderungsvorschlägen zum Datenschutz hat am
11.01.2010 ein Gespräch mit den Antragstellern, dem Bürgermeister sowie dem
Datenschutzbeauftragten stattgefunden.
Als Gesprächsergebnis wurde folgende Formulierung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen in der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg vorgeschlagen, die in
der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 09.02.2010 vorberaten wurden:
§ 30 der Mustergeschäftsordnung des StGB NRW wird unverändert übernommen:
§ 30
Datenschutz
Die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse, die im Rahmen der Ausübung ihrer
ehrenamtlichen Tätigkeit Zugang zu vertraulichen Unterlagen, die personenbezogene Daten
enthalten, haben bzw. von ihnen Kenntnis erlangen, dürfen solche Daten nur zu dem
jeweiligen, der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung dienenden Zweck verarbeiten oder offenbaren.
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse
einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.
Vertrauliche Unterlagen sind alle Schriftstücke, automatisierte Dateien und sonstige
Datenträger, die als solche gekennzeichnet sind oder personenbezogene Daten enthalten.
Hierzu zählen auch mit vertraulichen Unterlagen in Zusammenhang stehende handschriftliche
oder andere Notizen.
§ 31 der Mustergeschäftsordnung des StGB NRW wird unverändert übernommen:
§ 31
Datenverarbeitung
Die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse sind verpflichtet, vertrauliche Unterlagen so
aufzubewahren, dass sie ständig vor Kenntnisnahme und Zugriff Dritter (z. B.
Familienangehörige, Besucher, Parteifreunde, Nachbarn etc.) gesichert sind. Dieses gilt auch
für den Transport der Unterlagen. In begründeten Einzelfällen ist der/dem Bürgermeister/in auf
Verlangen Auskunft über die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen zu geben.
Eine Weitergabe von vertraulichen Unterlagen oder Mitteilung über den Inhalt an Dritte,
ausgenommen im erforderlichen Umfang bei Verhinderung an die/den Stellvertreter/in, ist nicht
zulässig. Dies gilt auch für die Zeit nach Ausscheiden aus dem Rat.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse sind bei einem Auskunftsersuchen
eines Betroffenen nach dem Landesdatenschutzgesetz verpflichtet, der/dem Bürgermeister/in
auf Anfrage schriftlich Auskunft über die bei ihnen aufgrund dieser Tätigkeit zu einer
bestimmten Person gespeicherten Daten zu erteilen (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 DSG NRW).
Vertrauliche Unterlagen sind unverzüglich und dauerhaft zu vernichten bzw. zu löschen, wenn
diese für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden.
Beschlussvorlage WP8-55/2009 4. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bei vertraulichen Beschlussunterlagen einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden
Unterlagen ist dieses regelmäßig anzunehmen, wenn die Niederschrift über die Sitzung, in der
der jeweilige Tagesordnungspunkt abschließend behandelt wurde, genehmigt ist.
Bei einem Ausscheiden aus der Gemeindevertretung oder einem Ausschuss sind alle
vertraulichen Unterlagen sofort dauerhaft zu vernichten bzw. zu löschen.
Die Unterlagen können auch der Gemeindeverwaltung zur Vernichtung bzw. Löschung
übergeben werden.
Die ausgeschiedenen Mitglieder haben die Vernichtung bzw. die Löschung aller vertraulichen
Unterlagen gegenüber der/dem Bürgermeister/in schriftlich zu bestätigen.
Neu eingefügt wird § 32 – Subsidiarität –; dieser soll folgende Formulierung erhalten:
§ 32 Subsidiarität
‚Es gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NRW, sofern diese
Geschäftsordnung keine ergänzenden Regelungen enthält.’
¾ Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner
Sitzung vom 09.02.2010 einstimmig empfohlen, die v. g. Änderungen zu
beschließen.
¾ Darüber hinaus sagte die Verwaltung zu, in der nächsten Situng des Rates am
02.03.2010 die Stadtverordneten über die Verschwiegenheitspflichten und den
richtigen Umgang mit dem Thema Datenschutz zu informieren.
Hierzu hat die Verwaltung eine entsprechende Sitzungsvorlage erarbeitet.
Hinweise zur Abstimmung:
In der Geschäftsordnung ist festgelegt, dass Ratsmitglieder unter bestimmten
Voraussetzungen von einer Ratssitzung ausgeschlossen werden können. Die Regelung in
einer einfachen Geschäftsordnung reicht jedoch nicht aus, wenn es um Vorschriften über die
Ahndung von Zuwiderhandlungen geht. Hier ist es erforderlich, dass die Geschäftsordnung
als Satzung beschlossen und veröffentlicht wird. (VG Gießen vom 13.12.2001 – Azl 8 G
3801/01).
Der Entwurf der Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg war
Bestandteil der Sitzungsvorlage WP8-55/2009, 3. Ergänzung
zum Haupt- und
Finanzausschuss vom 09.02.2010 (TOP 2). Die Sitzungsunterlagen wurden allen
Ratsmitgliedern zugestellt, so dass die Unterlagen nicht nochmals in Papierform beigefügt
sind.
Beschlussvorlage WP8-55/2009 4. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 22.02.2010
________________________
Steinbach
Sachbearbeiterin
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Koehl
Leiter Ratsbüros
Beschlussvorlage WP8-55/2009 4. Ergänzung
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Koerdt
Bürgermeister
Seite 4