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Beschlussvorlage (Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
98 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
18.06.10, 12:51
Aktualisiert
18.06.10, 12:51
Beschlussvorlage (Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013) Beschlussvorlage (Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013) Beschlussvorlage (Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013) Beschlussvorlage (Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013) Beschlussvorlage (Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 133/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Unterausschuss Jugendhilfeplanung Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 19.05.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 133/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 19.05.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Unterausschuss Jugendhilfeplanung Jugendhilfeausschuss Betreff: Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013 Beschlussentwurf: Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, die Ausbauplanung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren bis 2013 zur Umsetzung des Rechtsanspruchs zu beschließen. Sachdarstellung: 1. Problem Um ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zu gewährleisten und den kommenden Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren erfüllen zu können, bauen die Stadt Wesseling und die im Stadtgebiet arbeitenden freien Träger die Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren kontinuierlich aus. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2009 und am 28.04.2010 über die Situation in den städtischen Einrichtungen beraten. Die Festsetzung der Ausbaustufen für die U3-Betreuung wird durch den Jugendhilfeausschuss jährlich neu beschlossen. Für das Kindergartenjahr 2010/2011 wurden die Gruppenformen für alle Kindertageseinrichtungen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2010 festgelegt. Weitergehende Planungen bis zum Beginn des Rechtsanspruchs im Jahr 2013 sind bisher noch nicht beraten und beschlossen worden. Auch für die Plätze in der Kindertagespflege sind Ausbaustufen festzulegen. Bereits am 26.09.2008 wurde vom Bundestag das Kinderfördergesetz verabschiedet, das ab dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch für Kinder ab dem ersten Lebensjahr vorsieht. Die Bundesregierung und die meisten Bundesländer gehen dabei von einem Bedarf von ca. 35% der Kinder unter 3 Jahren aus. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in einer Verwaltungsvereinbarung den Ausbau für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren auf 32% festgelegt. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wurde vom Jugendhilfeausschuss beauftragt, die zukünftige Ausbauplanung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren detailliert zu erarbeiten, 2. Lösung Die Ausbauplanung zur Schaffung weiterer Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Wesseling auf der Basis von 300 Kinder pro Jahrgang und einer Endausbaustufe von 32% bis 2013 ergibt folgende Ausbaustufen: Ausbau 32% Kindergartenjahr 2007 - 2008 2008 - 2009 2009 - 2010 2010 - 2011 2011 - 2012 2012 - 2013 Betreuungsplätze 85 170 201 232 274 288 Aufteilung der Plätze *1 Versorgungsquote Kita Tagespflege 9,44% 45 40 18,89% 110 60 22,33% 133 68 25,78% 154 78 30,44% 190 84 32,00% 202 86 *1 Berechnungsgrundlage: 300 Kinder pro Jahrgang Erläuterung zu Tabelle 1 Bereits seit dem Kindergartenjahr 2007/2008 sind die ersten Plätze für Kinder unter 3 Jahren in den Wesselinger Kindertageseinrichtungen sowohl in städtischer als auch in freier Trägerschaft eingerichtet worden. Das damalige Kindergartengesetz (GTK) ließ eine Betreuung von 2jährigen Kindern in den Einrichtungen zu, in denen Plätze für 3- bis 6jährige nicht mehr benötigt wurden. So konnten für jeweils 5 wegfallende Plätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren insgesamt zwei Kinder unter 3 Jahren aufgenommen werden. Auf diese Weise konnten 45 Plätze geschaffen werden. In der Kindertagespflege wurden im Jahr 2007 insgesamt 40 Kinder im Alter von 6 Monaten bis 2 Jahren betreut. Seit dem 01.08.2008 ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft. Das KiBiz sieht bestimmte Gruppenformen vor, in denen Kinder unter 3 Jahren unter der Voraussetzung eines bestimmten Raumprogramms aufgenommen werden können. In der ersten Ausbaustufe des Kindergartenjahres 2008/2009 konnten insgesamt 110 Plätze in Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling bereit gestellt werden. Hierfür wurden in den betreffenden Einrichtungen die Gruppenräume kleinkindgerecht gestaltet und in den Sanitärräumen entsprechende Wickelmöglichkeiten geschaffen. Die ersten Planungen für An- oder Umbauten von Räumlichkeiten wurden beim Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, beantragt. Ab dem 01.08.2010 werden insgesamt 154 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung stehen. Dazu kommen insgesamt noch 78 Plätze in der Kindertagespflege. Ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 stehen somit insgesamt 232 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. Dies entspricht einem Ausbaustand für ca. 26% der Kinder unter 3 Jahren. Aus der Tabelle 1 ergibt sich weiterhin als Ausbauziel für das Jahr 2013 die Zahl von 288 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren. Die Tabelle macht deutlich, dass die Stadt Wesseling es schafft, die vom Land vorgegebenen Ausbaustufen, 70% in Kindertageseinrichtungen und 30% in der Kindertagespflege, entsprechend umzusetzen. Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs stehen bei Umsetzung der vorgestellten Ausbaustufen somit insgesamt 288 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. 202 Plätze müssten in den Kindertageseinrichtungen geschaffen werden und 86 Plätze in der Tagespflege. Um allen Trägern bis 2013 mehr Planungssicherheit zu geben und die von der Landesregierung beabsichtigte Versorgungsquote von 32% aller Kinder unter 3 Jahren zu erreichen, wird die folgende Aufteilung nach Trägern, den insgesamt einzurichtenden U3-Gruppen und den dazu gehörigen Plätzen vorgeschlagen: KiBiz-Ausbau 2013 32 % Ausbau Träger Plätze insgesamt Gruppen insgesamt davon U3-Gruppen U3 Plätze Prozentanteile U3/Gruppen Stadt 505 26 14 95 53,85 Diakonie 150 7 4 24 57,14 Kathol. Kirche 285 14 10 61 71,43 AWO 130 7 4 24 57,14 gesamt 1070 54 32 204 59,26 Erläuterungen zu Tabelle 2 In der derzeitigen vorläufigen Planung stehen bis 2013 insgesamt 32 Gruppen für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern mit insgesamt 204 Plätzen zur Verfügung. Die Aufteilung der U3-Gruppen basiert auf verschiedenen Gesprächen mit den freien Trägern, und deren Mitteilung welche Einrichtungen für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern ausgebaut werden sollen. Der derzeitige Stand für den U3-Ausbau bei den freien Trägern sowie bei den städtischen Einrichtungen ist in der Anlage 1 zu dieser Vorlage detailliert dargestellt und wird in der Sitzung des Unterausschusses erläutert. Zurzeit stehen noch Verhandlungen mit dem Generalvikariat über deren konkrete Ausbauplanung im Stadtgebiet Wesseling aus. In der Sitzung des Unterausschusses kann über den Stand dieser Verhandlungen und den Auswirkungen auf die Ausbauplanung berichtet werden. Anmerkung zum vorrangigen U3-Ausbau durch freie Träger Das KiBiz sieht für die unterschiedlichen Träger differenzierte Finanzierungsmodelle vor. Die Finanzierung nach KiBiz besteht aus dem eigenen Trägeranteil, der Förderung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt Wesseling) und der Landesförderung durch das Landesjugendamt. Die Stadt Wesseling beteiligt sich somit bei den Einrichtungen in katholischer Trägerschaft mit 51,5% an den Betriebskosten, bei den Einrichtungen der AWO sowie der Diakonie mit 55% und bei den eigenen städtischen Einrichtungen mit 70%. So ergibt sich, dass der Anteil der Stadt Wesseling für kirchliche Träger am geringsten ist. Am höchsten ist der Kostenanteil für die Stadt bei den eigenen städtischen Einrichtungen. Ein stärkeres Engagement der freien Träger beim Ausbau der U3-Betreuung ist also seitens der Stadt Wesseling zu begrüßen. Beim U3-Ausbau bis 2013 hat dies die Verwaltung weitestgehend berücksichtigt und hat mir 53,85% den geringsten Anteil an den U3-Gruppen im Verhältnis zu den Gesamtplätzen. Ist ein freier Träger nicht bereit oder in der Lage, den Trägeranteil für die zusätzlichen Lasten eines U3Ausbaus aufzubringen und müssen diese Lasten durch einen (freiwilligen) Zuschuss der Stadt Wesseling abgefangen werden, ist im Einzelfall die Wirtschaftlichkeit zu berechnen. Erläuterung zu den Anlagen Anlage 1 zeigt die Ausbauplanung für Kinder unter 3 Jahren auf der Basis von 32% für die städtischen Kindertageseinrichtungen. Bis 2013 sollen insgesamt 95 Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden. Unter Berücksichtigung der einschließlich des Kindergartenjahres 2010/2011 bereits eingerichteten Plätze müssen bis 2013 noch 21 Plätze geschaffen werden. Anlage 2 zeigt die Ausbauplanung für die Betreuung der unter 3jährigen Kinder in den Einrichtungen der freien Träger bis 2013. Aus den Vorgesprächen mit den Trägervertretern der Arbeiterwohlfahrt, der Diakonie und des Generalvikariates ergibt sich die in der Tabelle dargestellte Verteilung der Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Insgesamt möchten die freien Träger 109 Plätze schaffen. Unter Berücksichtigung der für das Kindergartenjahr 2010/2011 bereits beantragten Plätze müssten noch insgesamt 35 Plätze bis 2013 eingerichtet werden. Ausbau der Kindertagespflege im Stadtgebiet Wesseling Die Kindertagespflege ist laut Gesetz ein gleichrangiges Angebot für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Gemäß einer Vereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalens sollen 30% aller Plätze für Kinder unter 3 Jahren in der Kindertagespflege angeboten werden. Die vorliegende Planung berücksichtigt diese Vorgabe. Seit 2007 wird die Betreuung im Bereich der Kindertagespflege kontinuierlich ausgebaut. Im Kindergartenjahr 2007/2008 konnten 40 Plätze für Kinder unter 3 Jahren angeboten werden, im Kindergartenjahr 2010/2011 konnten bereits 78 Kinder zu einer Tagesmutter vermittelt werden. Diese Entwicklung ist im Vergleich zu den umliegenden Kommunen äußerst erfreulich. Nicht alle Städte schaffen es, ein so großes Angebot an Kindertagespflegeplätzen bereit zu stellen. Die Kindertagespflege soll bis zum Jahr 2013 auf insgesamt 86 Plätze ausgeweitet werden. Die Kindertagespflege ermöglicht es, relativ flexibel auf die Betreuungswünsche der Eltern zu reagieren. Ab 2013 bietet die Kindertagespflege Möglichkeiten, bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs zu helfen. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Betreuung in der Kindertagespflege teurer ist als die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Eine entsprechende Kostenkalkulation kann auf Wunsch in der Sitzung des Unterausschusses vorgestellt werden. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Durch den Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren entstehen Kosten für den Aus- und Umbau von Räumlichkeiten. Das Land gewährt bei Anbaumaßnahmen einen Zuschuss von höchstens 18.000,00 € pro neu geschaffenen U3-Platz. Höher ausfallende Baukosten sind vom Träger zu zahlen. Die für die Betreuung von jüngeren Kindern sieht das KiBiz höhere Personalbudgets vor. Dadurch steigt die Belastung durch höhere Personalkosten. Die möglichen Baukostenzuschüsse des Landes und die Mehrbelastung durch höhere Personalkosten können in der Sitzung erläutert werden.