Daten
Kommune
Wesseling
Größe
98 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
18.06.10, 12:51
Aktualisiert
18.06.10, 12:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
133/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
19.05.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 133/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
19.05.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013
Beschlussentwurf:
Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, die Ausbauplanung von
Plätzen für Kinder unter 3 Jahren bis 2013 zur Umsetzung des Rechtsanspruchs zu beschließen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Um ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zu gewährleisten und den
kommenden Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren erfüllen zu können, bauen die Stadt Wesseling und
die im Stadtgebiet arbeitenden freien Träger die Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren kontinuierlich
aus. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2009 und am 28.04.2010 über die Situation in
den städtischen Einrichtungen beraten.
Die Festsetzung der Ausbaustufen für die U3-Betreuung wird durch den Jugendhilfeausschuss jährlich neu
beschlossen. Für das Kindergartenjahr 2010/2011 wurden die Gruppenformen für alle
Kindertageseinrichtungen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2010 festgelegt.
Weitergehende Planungen bis zum Beginn des Rechtsanspruchs im Jahr 2013 sind bisher noch nicht
beraten und beschlossen worden. Auch für die Plätze in der Kindertagespflege sind Ausbaustufen
festzulegen.
Bereits am 26.09.2008 wurde vom Bundestag das Kinderfördergesetz verabschiedet, das ab dem
01.08.2013 einen Rechtsanspruch für Kinder ab dem ersten Lebensjahr vorsieht. Die Bundesregierung und
die meisten Bundesländer gehen dabei von einem Bedarf von ca. 35% der Kinder unter 3 Jahren aus. Das
Land Nordrhein-Westfalen hat in einer Verwaltungsvereinbarung den Ausbau für die Betreuung von Kindern
unter 3 Jahren auf 32% festgelegt.
Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wurde vom Jugendhilfeausschuss beauftragt, die zukünftige
Ausbauplanung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren detailliert zu erarbeiten,
2. Lösung
Die Ausbauplanung zur Schaffung weiterer Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Wesseling auf der Basis von
300 Kinder pro Jahrgang und einer Endausbaustufe von 32% bis 2013 ergibt folgende Ausbaustufen:
Ausbau 32%
Kindergartenjahr
2007 - 2008
2008 - 2009
2009 - 2010
2010 - 2011
2011 - 2012
2012 - 2013
Betreuungsplätze
85
170
201
232
274
288
Aufteilung der Plätze
*1 Versorgungsquote Kita
Tagespflege
9,44%
45
40
18,89%
110
60
22,33%
133
68
25,78%
154
78
30,44%
190
84
32,00%
202
86
*1 Berechnungsgrundlage: 300 Kinder pro Jahrgang
Erläuterung zu Tabelle 1
Bereits seit dem Kindergartenjahr 2007/2008 sind die ersten Plätze für Kinder unter 3 Jahren in den
Wesselinger Kindertageseinrichtungen sowohl in städtischer als auch in freier Trägerschaft eingerichtet
worden. Das damalige Kindergartengesetz (GTK) ließ eine Betreuung von 2jährigen Kindern in den
Einrichtungen zu, in denen Plätze für 3- bis 6jährige nicht mehr benötigt wurden. So konnten für jeweils 5
wegfallende Plätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren insgesamt zwei Kinder unter 3 Jahren
aufgenommen werden. Auf diese Weise konnten 45 Plätze geschaffen werden.
In der Kindertagespflege wurden im Jahr 2007 insgesamt 40 Kinder im Alter von 6 Monaten bis 2 Jahren
betreut.
Seit dem 01.08.2008 ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft. Das KiBiz sieht bestimmte Gruppenformen
vor, in denen Kinder unter 3 Jahren unter der Voraussetzung eines bestimmten Raumprogramms
aufgenommen werden können. In der ersten Ausbaustufe des Kindergartenjahres 2008/2009 konnten
insgesamt 110 Plätze in Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling bereit gestellt werden. Hierfür
wurden in den betreffenden Einrichtungen die Gruppenräume kleinkindgerecht gestaltet und in den
Sanitärräumen entsprechende Wickelmöglichkeiten geschaffen. Die ersten Planungen für An- oder
Umbauten von Räumlichkeiten wurden beim Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, beantragt.
Ab dem 01.08.2010 werden insgesamt 154 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung stehen. Dazu
kommen insgesamt noch 78 Plätze in der Kindertagespflege. Ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 stehen
somit insgesamt 232 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. Dies entspricht einem
Ausbaustand für ca. 26% der Kinder unter 3 Jahren.
Aus der Tabelle 1 ergibt sich weiterhin als Ausbauziel für das Jahr 2013 die Zahl von 288 Plätzen für Kinder
unter 3 Jahren. Die Tabelle macht deutlich, dass die Stadt Wesseling es schafft, die vom Land
vorgegebenen Ausbaustufen, 70% in Kindertageseinrichtungen und 30% in der Kindertagespflege,
entsprechend umzusetzen.
Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs stehen bei Umsetzung der vorgestellten Ausbaustufen somit
insgesamt 288 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. 202 Plätze müssten in den
Kindertageseinrichtungen geschaffen werden und 86 Plätze in der Tagespflege.
Um allen Trägern bis 2013 mehr Planungssicherheit zu geben und die von der Landesregierung
beabsichtigte Versorgungsquote von 32% aller Kinder unter 3 Jahren zu erreichen, wird die folgende
Aufteilung nach Trägern, den insgesamt einzurichtenden U3-Gruppen und den dazu gehörigen Plätzen
vorgeschlagen:
KiBiz-Ausbau 2013
32 % Ausbau
Träger
Plätze insgesamt Gruppen insgesamt davon U3-Gruppen U3 Plätze Prozentanteile U3/Gruppen
Stadt
505
26
14
95
53,85
Diakonie
150
7
4
24
57,14
Kathol. Kirche
285
14
10
61
71,43
AWO
130
7
4
24
57,14
gesamt
1070
54
32
204
59,26
Erläuterungen zu Tabelle 2
In der derzeitigen vorläufigen Planung stehen bis 2013 insgesamt 32 Gruppen für die Betreuung von unter
dreijährigen Kindern mit insgesamt 204 Plätzen zur Verfügung.
Die Aufteilung der U3-Gruppen basiert auf verschiedenen Gesprächen mit den freien Trägern, und deren
Mitteilung welche Einrichtungen für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern ausgebaut werden sollen.
Der derzeitige Stand für den U3-Ausbau bei den freien Trägern sowie bei den städtischen Einrichtungen ist in
der Anlage 1 zu dieser Vorlage detailliert dargestellt und wird in der Sitzung des Unterausschusses erläutert.
Zurzeit stehen noch Verhandlungen mit dem Generalvikariat über deren konkrete Ausbauplanung im
Stadtgebiet Wesseling aus. In der Sitzung des Unterausschusses kann über den Stand dieser
Verhandlungen und den Auswirkungen auf die Ausbauplanung berichtet werden.
Anmerkung zum vorrangigen U3-Ausbau durch freie Träger
Das KiBiz sieht für die unterschiedlichen Träger differenzierte Finanzierungsmodelle vor. Die Finanzierung
nach KiBiz besteht aus dem eigenen Trägeranteil, der Förderung durch den örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe (Stadt Wesseling) und der Landesförderung durch das Landesjugendamt.
Die Stadt Wesseling beteiligt sich somit bei den Einrichtungen in katholischer Trägerschaft mit 51,5% an den
Betriebskosten, bei den Einrichtungen der AWO sowie der Diakonie mit 55% und bei den eigenen
städtischen Einrichtungen mit 70%.
So ergibt sich, dass der Anteil der Stadt Wesseling für kirchliche Träger am geringsten ist. Am höchsten ist
der Kostenanteil für die Stadt bei den eigenen städtischen Einrichtungen.
Ein stärkeres Engagement der freien Träger beim Ausbau der U3-Betreuung ist also seitens der Stadt
Wesseling zu begrüßen. Beim U3-Ausbau bis 2013 hat dies die Verwaltung weitestgehend berücksichtigt und
hat mir 53,85% den geringsten Anteil an den U3-Gruppen im Verhältnis zu den Gesamtplätzen.
Ist ein freier Träger nicht bereit oder in der Lage, den Trägeranteil für die zusätzlichen Lasten eines U3Ausbaus aufzubringen und müssen diese Lasten durch einen (freiwilligen) Zuschuss der Stadt Wesseling
abgefangen werden, ist im Einzelfall die Wirtschaftlichkeit zu berechnen.
Erläuterung zu den Anlagen
Anlage 1 zeigt die Ausbauplanung für Kinder unter 3 Jahren auf der Basis von 32% für die städtischen
Kindertageseinrichtungen. Bis 2013 sollen insgesamt 95 Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden.
Unter Berücksichtigung der einschließlich des Kindergartenjahres 2010/2011 bereits eingerichteten Plätze
müssen bis 2013 noch 21 Plätze geschaffen werden.
Anlage 2 zeigt die Ausbauplanung für die Betreuung der unter 3jährigen Kinder in den Einrichtungen der
freien Träger bis 2013.
Aus den Vorgesprächen mit den Trägervertretern der Arbeiterwohlfahrt, der Diakonie und des
Generalvikariates ergibt sich die in der Tabelle dargestellte Verteilung der Plätze für Kinder unter 3 Jahren.
Insgesamt möchten die freien Träger 109 Plätze schaffen. Unter Berücksichtigung der für das
Kindergartenjahr 2010/2011 bereits beantragten Plätze müssten noch insgesamt 35 Plätze bis 2013
eingerichtet werden.
Ausbau der Kindertagespflege im Stadtgebiet Wesseling
Die Kindertagespflege ist laut Gesetz ein gleichrangiges Angebot für die Betreuung von Kindern unter 3
Jahren. Gemäß einer Vereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalens sollen 30% aller Plätze für Kinder
unter 3 Jahren in der Kindertagespflege angeboten werden. Die vorliegende Planung berücksichtigt diese
Vorgabe. Seit 2007 wird die Betreuung im Bereich der Kindertagespflege kontinuierlich ausgebaut. Im
Kindergartenjahr 2007/2008 konnten 40 Plätze für Kinder unter 3 Jahren angeboten werden, im
Kindergartenjahr 2010/2011 konnten bereits 78 Kinder zu einer Tagesmutter vermittelt werden. Diese
Entwicklung ist im Vergleich zu den umliegenden Kommunen äußerst erfreulich. Nicht alle Städte schaffen
es, ein so großes Angebot an Kindertagespflegeplätzen bereit zu stellen. Die Kindertagespflege soll bis zum
Jahr 2013 auf insgesamt 86 Plätze ausgeweitet werden.
Die Kindertagespflege ermöglicht es, relativ flexibel auf die Betreuungswünsche der Eltern zu reagieren. Ab
2013 bietet die Kindertagespflege Möglichkeiten, bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs zu helfen.
Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Betreuung in der Kindertagespflege teurer ist als die
Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Eine entsprechende Kostenkalkulation kann auf Wunsch in der
Sitzung des Unterausschusses vorgestellt werden.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Durch den Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren entstehen Kosten für den Aus- und Umbau
von Räumlichkeiten. Das Land gewährt bei Anbaumaßnahmen einen Zuschuss von höchstens 18.000,00 €
pro neu geschaffenen U3-Platz. Höher ausfallende Baukosten sind vom Träger zu zahlen.
Die für die Betreuung von jüngeren Kindern sieht das KiBiz höhere Personalbudgets vor. Dadurch steigt die
Belastung durch höhere Personalkosten.
Die möglichen Baukostenzuschüsse des Landes und die Mehrbelastung durch höhere Personalkosten
können in der Sitzung erläutert werden.