Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8109/2010 1.
Ergänzung
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 34
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
29.06.2010
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2010
Betreff:
Einführung einer Gebührenordnung für das Standesamt der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung duch den Familien-, Bildungsund Sozialausschuss die als Anlage beigefügte Gebührenordnung für besondere Dienstleistungen
des Standesamtes der Stadt Bedburg.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Gemäß § 72 Personenstandsgesetz [PStG] werden „für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und
nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften von demjenigen, der die
Amtshandlung veranlasst oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, von demjenigen, zu dessen
Gunsten sie vorgenommen wird, Gebühren und Auslagen nach Maßgabe von Landesrecht
erhoben“.
Grundsätzlich sind die im Standesamt anfallenden Gebühren in der Allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung [AVerwGebO NRW] im Anhang 1.5b - Personenstandswesen
geregelt. Darüber hinaus können Gemeinden und Gemeindeverbände nach § 2 Abs. 3 des
Gebührengesetzes NRW [GebG NRW] allerdings in ihrem Aufgabenbereich für Amtshandlungen,
die in Gebührenordnungen im Sinne des Absatzes erfasst sind, eigene Gebührenordnungen
[Satzungen] mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.
In den Fällen, in denen Trauungen außerhalb des Rathauses - in der Regel im Schloss der Stadt
Bedburg - durchgeführt werden, wurden bislang Auslagen bzw. `Mieten´ anhand einer Berechnung
durch die Facilityabteilung der Stadt Bedburg geltend gemacht; Verträge hierüber wurden indes
seitens des zuständigen Fachbereichs in derartigen Fällen nicht geschlossen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit schlägt die Verwaltung entsprechend der o. a. Möglichkeit vor,
für die Durchführung von Trauungen außerhalb des Rathauses eine `Gebührenordnung für
besondere Dienstleistungen´ zu erlassen; der Text ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Rein informativ weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Regelung
gängige Praxis in anderen Kommunen ist. Laut Mitteilung des Fachbereiches IV entstehen für
Samstagstrauungen im Schloss Gesamtkosten in Höhe von 430,20 €; bei durchschnittlich vier
Trauungen pro Samstag beläuft sich die Gebühr auf 107,55 € pro Trauung.
Der Familien-, Bildungs- und Sozialauschuss hat am 29.06.2010 einstimmig dem Rat der Stadt
Bedburg empfohlen, die vorgeschlagene Satzung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 30.06.2010
----------------------------------Scheffler
Sachbearbeiterin
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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Sitzungsvorlage
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