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Beschlussvorlage (Einführung einer Gebührenordnung für das Standesamt der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8109/2010 1. Ergänzung Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 34 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 29.06.2010 Rat der Stadt Bedburg 06.07.2010 Betreff: Einführung einer Gebührenordnung für das Standesamt der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung duch den Familien-, Bildungsund Sozialausschuss die als Anlage beigefügte Gebührenordnung für besondere Dienstleistungen des Standesamtes der Stadt Bedburg. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß § 72 Personenstandsgesetz [PStG] werden „für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften von demjenigen, der die Amtshandlung veranlasst oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, von demjenigen, zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird, Gebühren und Auslagen nach Maßgabe von Landesrecht erhoben“. Grundsätzlich sind die im Standesamt anfallenden Gebühren in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung [AVerwGebO NRW] im Anhang 1.5b - Personenstandswesen geregelt. Darüber hinaus können Gemeinden und Gemeindeverbände nach § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes NRW [GebG NRW] allerdings in ihrem Aufgabenbereich für Amtshandlungen, die in Gebührenordnungen im Sinne des Absatzes erfasst sind, eigene Gebührenordnungen [Satzungen] mit abweichenden Gebührensätzen erlassen. In den Fällen, in denen Trauungen außerhalb des Rathauses - in der Regel im Schloss der Stadt Bedburg - durchgeführt werden, wurden bislang Auslagen bzw. `Mieten´ anhand einer Berechnung durch die Facilityabteilung der Stadt Bedburg geltend gemacht; Verträge hierüber wurden indes seitens des zuständigen Fachbereichs in derartigen Fällen nicht geschlossen. Aus Gründen der Rechtssicherheit schlägt die Verwaltung entsprechend der o. a. Möglichkeit vor, für die Durchführung von Trauungen außerhalb des Rathauses eine `Gebührenordnung für besondere Dienstleistungen´ zu erlassen; der Text ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Rein informativ weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Regelung gängige Praxis in anderen Kommunen ist. Laut Mitteilung des Fachbereiches IV entstehen für Samstagstrauungen im Schloss Gesamtkosten in Höhe von 430,20 €; bei durchschnittlich vier Trauungen pro Samstag beläuft sich die Gebühr auf 107,55 € pro Trauung. Der Familien-, Bildungs- und Sozialauschuss hat am 29.06.2010 einstimmig dem Rat der Stadt Bedburg empfohlen, die vorgeschlagene Satzung zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 30.06.2010 ----------------------------------Scheffler Sachbearbeiterin ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-109/2010 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Beschlussvorlage WP8-109/2010 1. Ergänzung Seite: 3 Seite 3