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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP8-109/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
05.07.10, 18:08
Aktualisiert
05.07.10, 18:08
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP8-109/2010) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP8-109/2010)

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Inhalt der Datei

Gebührenordnung für besondere Dienstleitungen des Standesamtes der Stadt Bedburg vom __.__. 2010 Aufgrund § 2 Abs. 3 des Gebührengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, den §§ 1 und 4 des Kommunalabgabengesetz sowie dem § 72 des Personenstandsgesetz in den jeweilig gültigen Fassungen hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am ____ folgende Gebührenordnung beschlossen: § 1 Geltungsbereich Das Standesamt Bedburg hat den gesetzlichen Auftrag, Eheschließungen und Lebenspartnerschaften in würdevollem Rahmen durchzuführen. Zusätzlich zu den Räumen in den Rathäusern kann auf Wunsch der Paare die standesamtliche Trauung auch außerhalb durchgeführt werden. § 2 Gebühren Zusätzlich zu den jeweils aktuellen Gebühren der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) sind für eine Eheschließungen und ein Begründung einer Lebenspartnerschaften außerhalb des Rathauses Gebühren in Höhe von 107,55 € zu entrichten. § 3 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind die Antragsteller. § 4 Fälligkeit Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid erhoben. Sie sind bei der Anmeldung zur Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft zu entrichten oder innerhalb von 14 Tagen zu überwiesen. § 5 Gebührenerstattung (1) Wird ein Antrag auf Durchführung einer Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft vorzeitig aufgegeben, so besteht kein Anspruch auf Aufhebung der festgesetzten Gebühren. (2) Entrichtete Gebühren werden erstattet, wenn die Stadt eine Durchführung aus Gründen widerruft, die nicht vom Gebührenschuldner zu vertreten sind. § 6 Inkrafttreten Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gebührenordnung für besondere Dienstleitungen des Standesamtes der Stadt Bedburg vom _. __ 2010 Seite 2 Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Gebührenordnung für besondere Dienstleitungen des Standesamtes der Stadt Bedburg wird hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 GO NW öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) b) c) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt Bedburg, den __.__.2010 Koerdt Bürgermeister