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Beschlusstext (Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in der letztgültigen Fassung für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 "Heckfeld III" Satzungsbeschluss gem. § 16 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
07.11.14, 12:41
Aktualisiert
07.11.14, 12:41
Beschlusstext (Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in der letztgültigen Fassung für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 "Heckfeld III"
Satzungsbeschluss gem. § 16 BauGB)

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Stadt Jülich Jülich, 7. November 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 25.09.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 19. Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in der letztgültigen Fassung für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 "Heckfeld III" Satzungsbeschluss gem. § 16 BauGB (Vorlagen-Nr.248/2014) StV Frey erkundigt sich, ob der Verwaltung etwas darüber bekannt sei, dass ein möglicher Betreiber dabei ist eine juristische Prüfung vornehmen zu lassen, um das Verfahren zu kippen. Beigeordneter Schulz führt aus, dass der Betreiber eines großen Kaufhauses in dieser Angelegenheit Klage eingereicht hat, diese jedoch noch nicht begründet worden sei. Aus diesem Grund soll eine Veränderungssperre beschlossen werden, damit Überlegungen angestellt werden können, den Bebauungsplan so zu ändern, dass er den Vorstellungen der Verwaltung entspricht und zudem rechtskräftig bleibt. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 2 Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. A 24 „Heckfeld III“ wird gem. § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB die Satzung über eine Veränderungssperre in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.