Daten
Kommune
Wesseling
Größe
90 kB
Datum
01.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
141/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
-01/Personalservice-
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Information zur Organisationsüberprüfung durch das Landesjugendamt für den Allgemeinen Sozialen
Dienst (ASD)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
01/Person
alservice-
06.08.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 141/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
/ Birgit Rudolf
06.08.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Information zur Organisationsüberprüfung durch das Landesjugendamt für den Allgemeinen Sozialen Dienst
(ASD)
Beschlussentwurf:
Die Darstellung zur Situation des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) wird zur Kenntnis
genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes unterzieht sich zurzeit einem
Organisationsentwicklungsprozesses. Begleitet und unterstützt wird dieser Prozess durch das
Landesjugendamt.
Der Jugendhilfeausschuss soll nun zum Hintergrund der Organisationsberatung und zu den ersten
Ergebnissen informiert werden.
Im Sommer 2008 wurde die starke Belastung der Mitarbeiter/innen des ASD auf Grund gewachsener
Aufgaben deutlich erkennbar. Aus diesem Anlass wurde zum 01.09.2008 eine zusätzliche Stelle befristet bis
vorerst 31.12.2009 im ASD zugesetzt.
Seit Sommer 2008 sind die Fall- und Beratungszahlen noch weiter gestiegen.
Insbesondere die weitere Zunahme der eingehenden Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen und
die stetige Zunahme der Fälle, bei denen eine Hilfen zur Erziehung (HzE) gewährt oder vermieden werden,
die Zunahme von allgemeinen Beratungsanfragen, die zunehmende Schwere der Fälle bei Zunahme der
Problemkomplexität sowie die zusätzliche Durchführung der Babybegrüßungsbesuche bedeuten eine
besondere Arbeitsverdichtung im ASD.
Durch die gehäuften Kriseninterventionen entstehen Rahmenbedingungen für die Arbeit, die es erschweren
die geforderten fachlichen Standards einzuhalten. Die Mitarbeiter/innen des ASD arbeiten häufig unter
enormem Druck.
Bei zu vielen gleichzeitigen und akuten Aufgaben besteht die dauernde Gefahr, dass wichtige Aufgaben, z.B.
die des Kinderschutzes trotz eindeutiger Priorität nicht ausreichend gründlich durchgeführt werden können.
Ein zu schnelles Reagieren und Abarbeiten von Beratungs- und Notlagen birgt die Gefahr von Fehlern oder
Fehleinschätzungen. Gleichzeitig dürfen die nachrangigen Aufgaben nicht vernachlässigt werden, da es sich
hier ebenfalls um wichtige und oft dringende Pflichtaufgaben handelt.
Meldungen von Kindeswohlgefährdungen:
Die Meldungen von Kindeswohlgefährdungen werden eigens statistisch erfasst. Im Jahr 2007 erfolgten
insgesamt 33 Meldungen. 2008 waren bis zum 30.06. bereits 44 Meldungen eingegangen (2008 insgesamt
98 Fälle), 2009 sind bis zum 30.06. bereits 63 Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen erfasst und bearbeitet
worden (Schlussfolgerung: 2009 sind etwa 130 Meldungen zu erwarten).
Diesen Meldungen ist nach Dienstanweisung von Januar 2007 mit besonderer Umsicht nachzugehen (siehe
JHA Vorlage 103/2008). Das bedeutet vorrangig, zeitnah, bedarfsgerecht, nach Risikoeinschätzung
mehrerer Fachkräfte und möglichst zu zweit in zu befürchtenden Gefährdungssituationen. Häufig sind
sofortige Interventionen und Hilfeplanungen erforderlich.
Die betroffenen Kinder reagieren oftmals mit auffälligem, normabweichendem Verhalten, massiven
Schulproblemen, Verwahrlosung, Krankheit, Verweigerung, Prostitutionsbereitschaft, Suizidversuchen,
Aggressionen und Delinquenz. Hier hat der ASD nicht nur die Aufgabe der Krisenintervention und
Sicherstellung des Kinder- und Jugendschutzes gem. § 8 a SGB VIII, sondern muss auch Eltern und Kinder
bedarfsgerecht unterstützen und hat mit den Betroffenen Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen
Je Vollzeitkraft haben die Fachkräfte in diesem Kalenderjahr bereits zur Jahresmitte die Gesamtzahl des
Vorjahres an Hilfen zur Erziehung erreicht und bearbeitet. Die Anzahl der Hilfen je Vollzeitkraft betrug im Jahr
2008 25 Fälle pro Vollzeitkraft. Zu den tatsächlich gewährten Hilfen kommen weitere Fälle, in denen eine
Hilfe zur Erziehung vermieden wurde oder in denen einen Beendigung der Hilfe organisiert wurde. Gerade
diese Fälle erscheinen in der Fallstatistik nicht, sind jedoch häufig arbeitsintensiver als die Fälle, bei denen es
zu einer schnellen Gewährung einer Hilfe kommt.
Insgesamt ist trotz Zusetzung der neuen Stelle eine Steigerung der Fallzahlen aus den Vorjahren je Kraft zu
verzeichnen.
Trennungs- und Scheidungsberatung – Mitwirkung in den gerichtlichen Verfahren des Familiengerichts
Die bisher schon bestehende Aufgabe bei Trennung und Scheidung wird durch die Reform des
Familienverfahrensgesetzes verändert. Der ASD wird in allen Angelegenheiten der Personensorge noch
umfangreicher beratend und vermittelnd tätig werden müssen. Zudem müssen die Verfahren wesentlich
schneller durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der ASD schneller, intensiver und gehäufter an Verfahren
beteiligt wird. (siehe Vorlage Nr. 142./2009).
Babybegrüßungsbesuche
2008 wurden vom ASD insgesamt 244 Babybegrüßungspakete im persönlichen Kontakt in den 6 Bezirken
verteilt. In 27 Fällen wurden die jungen Eltern weiter gehend beraten und bei weiterem Handlungsbedarf
wurden Hilfen angeboten oder organisiert.
Neue Aufgabe: Tätigwerden bei nicht erfolgten Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen)
Zusätzlich kommt für den ASD ab August 2009 eine weitere Aufgabe hinzu. Die Verordnung zur
Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen/U-Untersuchungen
(UTeilnahmeDatVO) legt zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen auch den Aufgabenbereich der
Jugendämter fest.
Infolge nicht erfolgter U-Untersuchungen bei den Kinderärzten (U5 bis U9) müssen alle Jugendämter NRWs
beratend und kontrollierend tätig werden. Nach Meldung der nicht durchgeführten Untersuchungen durch das
Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) soll durch Anschreiben, Gespräche und Hausbesuche der
städtischen Mitarbeiter/innen zeitnah eine Klärung bei den betroffenen Familien herbei geführt werden. Bei
prekären Einzelfällen ist durch den ASD eine Risikoeinschätzung durchzuführen, ob eine
Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist. In der Konsequenz können sich die Zahl der Gefährdungen und die
Zahl der daraus resultierenden Hilfeleistungen erhöhen.
2. Lösung
Organisationsentwicklung mit Unterstützung des Landesjugendamtes (LJA)
Im Januar 2009 startete die von der Stadt Wesseling beauftragte Organisationsuntersuchung des LJA mit
dem Ziel einer bedarfsgerechten Stellenbemessung des ASD. Mit allen ASD Mitarbeiter/innen wurden von
den Beratern Einzelinterviews geführt und ausgewertet. In einem weiteren Schritt wurden die „Kernprozesse“
der ASD Arbeit benannt und im Sinne einer Optimierung überprüft. Zwischenzeitlich gab es
Auswertungsgespräche mit den Leitungskräften unter Beteiligung der Jugendhilfeplanung. Die
Einschätzungen der Mitarbeiterschaft und die aktuelle Schwerpunkt- und Zahlenentwicklung wurden
einbezogen.
Die Verfahrensabläufe und Standards zu den Kernprozessen der ASD Arbeit wurde unter Einbezug aller
Mitarbeiter/innen des ASD reflektiert und Bedarfe festgelegt.
-
Der Verfahrensablauf zu den Hilfen zur Erziehung (HzE) wurde überprüft und verbessert. Kollegiale
Fallberatung und Fachgespräche mit den Mitarbeiter/innen sind aufgewertet worden; sie sind zur
Qualitätssicherung auch gesetzlich verpflichtend und regelmäßig erforderlich.
-
Das Thema Allgemeine Beratung ist umfassend diskutiert worden. Auch hier gibt es eine aktuelle
Prozessbeschreibung.
-
Das Verfahren zur Kindeswohlgefährdung wurde überprüft und aktuell beschrieben. Die Einhaltung
der Standards wurde noch einmal als dringend erforderlich festgehalten.
-
Der Verfahrensablauf zur Beteiligung in familiengerichtlichen Verfahren und zur Trennungs- und
Scheidungsberatung stehen noch auf dem Prüfstand. Durch die beschriebenen gesetzlichen
Veränderungen zum 01.09.2009 ist das interne Vorgehen hier unter Einbezug des entstehenden
Zeitdrucks durch „Beschleunigung“ aktuell zu erarbeiten und besonders zu bewerten.
Interne Vorgänge und Verfahrensweisen, das Formularwesen, aber auch Strukturen und Leitungsverhalten
werden auf mögliche Veränderungen und Qualitätssteigerung des Weiteren betrachtet.
Herr Rainer Fischer vom LJA wird im JHA am 01.09.2009 eine Zwischenbilanz zur Organisationsüberprüfung
darstellen.
3. Alternativen
4. Finanzielle Auswirkungen