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Beschlussvorlage (Information zur Organisationsüberprüfung durch das Landesjugendamt für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
90 kB
Datum
01.09.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Information zur Organisationsüberprüfung durch das Landesjugendamt für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)) Beschlussvorlage (Information zur Organisationsüberprüfung durch das Landesjugendamt für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)) Beschlussvorlage (Information zur Organisationsüberprüfung durch das Landesjugendamt für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)) Beschlussvorlage (Information zur Organisationsüberprüfung durch das Landesjugendamt für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 141/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe -01/Personalservice- Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Information zur Organisationsüberprüfung durch das Landesjugendamt für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche 01/Person alservice- 06.08.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 141/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger / Birgit Rudolf 06.08.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Information zur Organisationsüberprüfung durch das Landesjugendamt für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) Beschlussentwurf: Die Darstellung zur Situation des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes unterzieht sich zurzeit einem Organisationsentwicklungsprozesses. Begleitet und unterstützt wird dieser Prozess durch das Landesjugendamt. Der Jugendhilfeausschuss soll nun zum Hintergrund der Organisationsberatung und zu den ersten Ergebnissen informiert werden. Im Sommer 2008 wurde die starke Belastung der Mitarbeiter/innen des ASD auf Grund gewachsener Aufgaben deutlich erkennbar. Aus diesem Anlass wurde zum 01.09.2008 eine zusätzliche Stelle befristet bis vorerst 31.12.2009 im ASD zugesetzt. Seit Sommer 2008 sind die Fall- und Beratungszahlen noch weiter gestiegen. Insbesondere die weitere Zunahme der eingehenden Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen und die stetige Zunahme der Fälle, bei denen eine Hilfen zur Erziehung (HzE) gewährt oder vermieden werden, die Zunahme von allgemeinen Beratungsanfragen, die zunehmende Schwere der Fälle bei Zunahme der Problemkomplexität sowie die zusätzliche Durchführung der Babybegrüßungsbesuche bedeuten eine besondere Arbeitsverdichtung im ASD. Durch die gehäuften Kriseninterventionen entstehen Rahmenbedingungen für die Arbeit, die es erschweren die geforderten fachlichen Standards einzuhalten. Die Mitarbeiter/innen des ASD arbeiten häufig unter enormem Druck. Bei zu vielen gleichzeitigen und akuten Aufgaben besteht die dauernde Gefahr, dass wichtige Aufgaben, z.B. die des Kinderschutzes trotz eindeutiger Priorität nicht ausreichend gründlich durchgeführt werden können. Ein zu schnelles Reagieren und Abarbeiten von Beratungs- und Notlagen birgt die Gefahr von Fehlern oder Fehleinschätzungen. Gleichzeitig dürfen die nachrangigen Aufgaben nicht vernachlässigt werden, da es sich hier ebenfalls um wichtige und oft dringende Pflichtaufgaben handelt. Meldungen von Kindeswohlgefährdungen: Die Meldungen von Kindeswohlgefährdungen werden eigens statistisch erfasst. Im Jahr 2007 erfolgten insgesamt 33 Meldungen. 2008 waren bis zum 30.06. bereits 44 Meldungen eingegangen (2008 insgesamt 98 Fälle), 2009 sind bis zum 30.06. bereits 63 Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen erfasst und bearbeitet worden (Schlussfolgerung: 2009 sind etwa 130 Meldungen zu erwarten). Diesen Meldungen ist nach Dienstanweisung von Januar 2007 mit besonderer Umsicht nachzugehen (siehe JHA Vorlage 103/2008). Das bedeutet vorrangig, zeitnah, bedarfsgerecht, nach Risikoeinschätzung mehrerer Fachkräfte und möglichst zu zweit in zu befürchtenden Gefährdungssituationen. Häufig sind sofortige Interventionen und Hilfeplanungen erforderlich. Die betroffenen Kinder reagieren oftmals mit auffälligem, normabweichendem Verhalten, massiven Schulproblemen, Verwahrlosung, Krankheit, Verweigerung, Prostitutionsbereitschaft, Suizidversuchen, Aggressionen und Delinquenz. Hier hat der ASD nicht nur die Aufgabe der Krisenintervention und Sicherstellung des Kinder- und Jugendschutzes gem. § 8 a SGB VIII, sondern muss auch Eltern und Kinder bedarfsgerecht unterstützen und hat mit den Betroffenen Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Je Vollzeitkraft haben die Fachkräfte in diesem Kalenderjahr bereits zur Jahresmitte die Gesamtzahl des Vorjahres an Hilfen zur Erziehung erreicht und bearbeitet. Die Anzahl der Hilfen je Vollzeitkraft betrug im Jahr 2008 25 Fälle pro Vollzeitkraft. Zu den tatsächlich gewährten Hilfen kommen weitere Fälle, in denen eine Hilfe zur Erziehung vermieden wurde oder in denen einen Beendigung der Hilfe organisiert wurde. Gerade diese Fälle erscheinen in der Fallstatistik nicht, sind jedoch häufig arbeitsintensiver als die Fälle, bei denen es zu einer schnellen Gewährung einer Hilfe kommt. Insgesamt ist trotz Zusetzung der neuen Stelle eine Steigerung der Fallzahlen aus den Vorjahren je Kraft zu verzeichnen. Trennungs- und Scheidungsberatung – Mitwirkung in den gerichtlichen Verfahren des Familiengerichts Die bisher schon bestehende Aufgabe bei Trennung und Scheidung wird durch die Reform des Familienverfahrensgesetzes verändert. Der ASD wird in allen Angelegenheiten der Personensorge noch umfangreicher beratend und vermittelnd tätig werden müssen. Zudem müssen die Verfahren wesentlich schneller durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der ASD schneller, intensiver und gehäufter an Verfahren beteiligt wird. (siehe Vorlage Nr. 142./2009). Babybegrüßungsbesuche 2008 wurden vom ASD insgesamt 244 Babybegrüßungspakete im persönlichen Kontakt in den 6 Bezirken verteilt. In 27 Fällen wurden die jungen Eltern weiter gehend beraten und bei weiterem Handlungsbedarf wurden Hilfen angeboten oder organisiert. Neue Aufgabe: Tätigwerden bei nicht erfolgten Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) Zusätzlich kommt für den ASD ab August 2009 eine weitere Aufgabe hinzu. Die Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen/U-Untersuchungen (UTeilnahmeDatVO) legt zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen auch den Aufgabenbereich der Jugendämter fest. Infolge nicht erfolgter U-Untersuchungen bei den Kinderärzten (U5 bis U9) müssen alle Jugendämter NRWs beratend und kontrollierend tätig werden. Nach Meldung der nicht durchgeführten Untersuchungen durch das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) soll durch Anschreiben, Gespräche und Hausbesuche der städtischen Mitarbeiter/innen zeitnah eine Klärung bei den betroffenen Familien herbei geführt werden. Bei prekären Einzelfällen ist durch den ASD eine Risikoeinschätzung durchzuführen, ob eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist. In der Konsequenz können sich die Zahl der Gefährdungen und die Zahl der daraus resultierenden Hilfeleistungen erhöhen. 2. Lösung Organisationsentwicklung mit Unterstützung des Landesjugendamtes (LJA) Im Januar 2009 startete die von der Stadt Wesseling beauftragte Organisationsuntersuchung des LJA mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Stellenbemessung des ASD. Mit allen ASD Mitarbeiter/innen wurden von den Beratern Einzelinterviews geführt und ausgewertet. In einem weiteren Schritt wurden die „Kernprozesse“ der ASD Arbeit benannt und im Sinne einer Optimierung überprüft. Zwischenzeitlich gab es Auswertungsgespräche mit den Leitungskräften unter Beteiligung der Jugendhilfeplanung. Die Einschätzungen der Mitarbeiterschaft und die aktuelle Schwerpunkt- und Zahlenentwicklung wurden einbezogen. Die Verfahrensabläufe und Standards zu den Kernprozessen der ASD Arbeit wurde unter Einbezug aller Mitarbeiter/innen des ASD reflektiert und Bedarfe festgelegt. - Der Verfahrensablauf zu den Hilfen zur Erziehung (HzE) wurde überprüft und verbessert. Kollegiale Fallberatung und Fachgespräche mit den Mitarbeiter/innen sind aufgewertet worden; sie sind zur Qualitätssicherung auch gesetzlich verpflichtend und regelmäßig erforderlich. - Das Thema Allgemeine Beratung ist umfassend diskutiert worden. Auch hier gibt es eine aktuelle Prozessbeschreibung. - Das Verfahren zur Kindeswohlgefährdung wurde überprüft und aktuell beschrieben. Die Einhaltung der Standards wurde noch einmal als dringend erforderlich festgehalten. - Der Verfahrensablauf zur Beteiligung in familiengerichtlichen Verfahren und zur Trennungs- und Scheidungsberatung stehen noch auf dem Prüfstand. Durch die beschriebenen gesetzlichen Veränderungen zum 01.09.2009 ist das interne Vorgehen hier unter Einbezug des entstehenden Zeitdrucks durch „Beschleunigung“ aktuell zu erarbeiten und besonders zu bewerten. Interne Vorgänge und Verfahrensweisen, das Formularwesen, aber auch Strukturen und Leitungsverhalten werden auf mögliche Veränderungen und Qualitätssteigerung des Weiteren betrachtet. Herr Rainer Fischer vom LJA wird im JHA am 01.09.2009 eine Zwischenbilanz zur Organisationsüberprüfung darstellen. 3. Alternativen 4. Finanzielle Auswirkungen