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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2008 - 2015)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
20.01.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 303/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2008 - 2015 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 23.12.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 303/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 23.12.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2008 - 2015 Beschlussentwurf: nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 80 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sind Gemeinden verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt 1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, 2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern, und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen, 3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten. Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 16.04.2008 die Projektgruppe Bildung und Region unter der Leitung von Herrn Hubertus Schober mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2008 – 2015 beauftragt. 2. Lösung Der Schulausschussvorsitzende berief für Donnerstag, 06.11.2008, einen Arbeitskreis „Schulentwicklungsplan“ ein. Teilnehmer/innen des Arbeitskreises waren Vertreter/innen aller im Stadtrat vertretenen Parteien, Herr Hubertus Schober von der Projektgruppe Bildung und Region und Vertreter der Verwaltung. Das Protokoll dieser Arbeitskreissitzung ist in der Anlage beigefügt. Die im Arbeitskreis gegebenen Hinweise wurden in den als weitere Anlage dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes eingearbeitet. Dieser überarbeitete Entwurf dient nunmehr als Grundlage für die Beratungen im Schulausschuss. Nach den Beratungen im politischen Gremium wird der Entwurf allen Schulen im Stadtgebiet Wesseling und den Nachbargemeinden mit der Bitte um Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Nach Vorlage aller Stellungnahmen wird die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes im Schulausschuss erneut beraten und dann dem Stadtrat mit eventuellen notwendigen Änderungen zur Beschlussfassung empfohlen. Der Beschluss des Stadtrates als Schulträger bedarf dann noch gemäß § 81 Absatz 3 des Schulgesetzes der Genehmigung durch die Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die notwendigen Mittel sind für den Haushalt 2009 beantragt.