Daten
Kommune
Wesseling
Größe
115 kB
Datum
21.01.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
301/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
22.12.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 301/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
22.12.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Konzept zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung
für Kinder unter 3 Jahren für die Jahre 2009 bis 2013.
Sachdarstellung:
1. Problem
Verpflichtung zum bedarfsgerechten Ausbau
Gemäß § 24 SGB VIII ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot
an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorzuhalten. Die Stadt Wesseling hat bis zum
Jahr 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen und jährliche Ausbaustufen festzulegen.
Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung streben einen verstärkten Ausbau der
Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren an. In Nordrhein-Westfalen soll ab 2010 ein Rechtsanspruch
auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung für Zweijährige eingeführt werden. Diese Plätze können sowohl
im Bereich der Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege geschaffen werden.
Am 26.09.2008 wurde vom Bundestag das Kinderfördergesetz verabschiedet, das ab dem 01.08.2013 einen
Rechtsanspruch für Kinder ab dem ersten Lebensjahr vorsieht. Die Bundesregierung geht dabei von einem
Bedarf von ca. 35 % der Kinder unter 3 Jahren aus.
Landesprogramm zur Investitionsförderung
Zur Unterstützung des Ausbaus von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren stellt die Landesregierung im Zeitraum
2008 bis 2013 Fördermittel bereit, die in der Regel einen Zuschuss zu investiven Maßnahmen in Höhe von
90 % vorsehen. Die fehlenden 10 % sollen als Trägeranteil von den jeweiligen Trägern der Einrichtung
aufgebracht werden. Die Stadt Wesseling hat bereits zum Stichtag 29.08.2008 Anträge zur
Investitionskostenförderung beim Landesjugendamt gestellt, um in der ersten Ausbauphase Plätze für Kinder
unter 3 Jahren zu schaffen.
Da das Ausbauprogramm auf 5 Jahre - bis einschließlich 2013 - ausgerichtet ist, ist es erforderlich, dass die
Stadt Wesseling dem Land einen Überblick über die in der Kommune geplanten Umsetzungsschritte
übermittelt, damit die Mittel sachgerecht verteilt werden können.
Als Anlage (1) sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
beigefügt. In diesem Schreiben weist die Landesregierung nochmals darauf hin, dass der Ausbau der Plätze
für unter dreijährige Kinder keine freiwillige Aufgabe darstellt, vielmehr handelt es sich um eine
Pflichtaufgabe. Im SGB VIII ist geregelt, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein
bedarfsgerechtes Angebot bereit zu stellen hat.
Im Rahmen dieser Planungen sind die Kommunen verpflichtet, bis zum 28.02.2009 folgende Daten zu
übermitteln:
1.
2.
Zahl der Plätze für Kinder unter 3 Jahren, die bis zum Jahr 2013 geschaffen werden;
Höhe der Kosten für Neubau, Ausbau, Umbau und Ausstattungsbedarf.
2. Lösung
Darstellung des derzeitigen und zukünftigen Bedarfs der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren in
Wesseling
Im Kindergartenjahr 2008/2009 stehen für Kinder unter 3 Jahren 110 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur
Verfügung. In der Kindertagespflege sind 60 Plätze belegt. Somit verfügt die Stadt Wesseling bereits jetzt
über eine Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren in Höhe von 18,9 %.
Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in der
Kindertagespflege weiterhin steigend.
Mit Schreiben vom 13.11.2008 sind der Stadt Wesseling seitens der Landesregierung weitere 30 Plätze für
Kinder unter 3 Jahren zugewiesen worden. Davon können 22 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 8
Plätze in der Kindertagespflege eingerichtet werden.
Um das Ziel einer Betreuungsquote von 35 % der Kinder unter 3 Jahren zu erreichen, ergeben sich für die
Jahre 2009 bis 2013 folgende Planungszahlen.
Ausbau U 3 im Zeitraum 2007 - 2013
Kindergartenjahr
2007 - 2008
2008 - 2009
2009 - 2010
2010 - 2011
2011 - 2012
2012 - 2013
Betreuungsplätze
85
170
200
240
280
320
*1 Versorgungsquote
9,40%
18,90%
22,22%
26,66%
31,11%
35,55%
*2
10,63%
21,25%
25%
30%
35%
40%
Aufteilung der Plätze
Kita
Tagespflege
45
40
110
60
132
68
162
78
192
88
222
98
*1 Berechnungsgrundlage: 300 Kinder pro Jahrgang
*2 Berechnungsgrundlage: 2x 300 Kinder (2 - <3Jahre); 1x 200 Kinder (4 Monate - <1 Jahr)
Daraus ergiebt sich als Ausbauziel für die Jahre 2013 die Zahl von ca. 320 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren.
Die Landesregierung geht davon aus, dass hiervon 70 % in Kindertageseinrichtungen und 30 % in der
Kindertagespflege angeboten werden sollen.
Standards zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
(siehe Anlage 2)
Die vom Landesjugendamt vorgegebenen Standards für die ganztägige Betreuung von Kindern unter 3
Jahren, sehen aufgrund der Schlaf- und Ruhebedürfnisse zusätzlich zu Gruppen- und Gruppennebenraum,
einen separaten Schlafraum vor. Aufgrund dieser Vorgaben ist die Einrichtung von U-3-Gruppen nicht in
jeder Einrichtung ohne Umbaumaßnahmen möglich. Weitere vom Landesjugendamt festgelegte Standards
sind aus der Anlage ersichtlich.
Investitionskostenbedarf
Die Verwaltung wird in der Sitzung eine Planung für den zukünftigen Investitionskostenbedarf für die Ausbauund Umbaumaßnahmen vorstellen. Für die Berechnung dieses Bedarfs sind die Daten aus der Elternabfrage
erforderlich, die bis Mitte Januar läuft. (KiBiz – Fahrplan für die Festlegung der Buchungsplätze zum
15.03.2009).
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen werden in der Sitzung erläutert.