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Beschlussvorlage (Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
115 kB
Datum
21.01.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren) Beschlussvorlage (Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren) Beschlussvorlage (Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren) Beschlussvorlage (Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 301/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 22.12.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 301/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 22.12.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Konzept zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren für die Jahre 2009 bis 2013. Sachdarstellung: 1. Problem Verpflichtung zum bedarfsgerechten Ausbau Gemäß § 24 SGB VIII ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorzuhalten. Die Stadt Wesseling hat bis zum Jahr 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen und jährliche Ausbaustufen festzulegen. Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung streben einen verstärkten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren an. In Nordrhein-Westfalen soll ab 2010 ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung für Zweijährige eingeführt werden. Diese Plätze können sowohl im Bereich der Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege geschaffen werden. Am 26.09.2008 wurde vom Bundestag das Kinderfördergesetz verabschiedet, das ab dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch für Kinder ab dem ersten Lebensjahr vorsieht. Die Bundesregierung geht dabei von einem Bedarf von ca. 35 % der Kinder unter 3 Jahren aus. Landesprogramm zur Investitionsförderung Zur Unterstützung des Ausbaus von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren stellt die Landesregierung im Zeitraum 2008 bis 2013 Fördermittel bereit, die in der Regel einen Zuschuss zu investiven Maßnahmen in Höhe von 90 % vorsehen. Die fehlenden 10 % sollen als Trägeranteil von den jeweiligen Trägern der Einrichtung aufgebracht werden. Die Stadt Wesseling hat bereits zum Stichtag 29.08.2008 Anträge zur Investitionskostenförderung beim Landesjugendamt gestellt, um in der ersten Ausbauphase Plätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Da das Ausbauprogramm auf 5 Jahre - bis einschließlich 2013 - ausgerichtet ist, ist es erforderlich, dass die Stadt Wesseling dem Land einen Überblick über die in der Kommune geplanten Umsetzungsschritte übermittelt, damit die Mittel sachgerecht verteilt werden können. Als Anlage (1) sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren beigefügt. In diesem Schreiben weist die Landesregierung nochmals darauf hin, dass der Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder keine freiwillige Aufgabe darstellt, vielmehr handelt es sich um eine Pflichtaufgabe. Im SGB VIII ist geregelt, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes Angebot bereit zu stellen hat. Im Rahmen dieser Planungen sind die Kommunen verpflichtet, bis zum 28.02.2009 folgende Daten zu übermitteln: 1. 2. Zahl der Plätze für Kinder unter 3 Jahren, die bis zum Jahr 2013 geschaffen werden; Höhe der Kosten für Neubau, Ausbau, Umbau und Ausstattungsbedarf. 2. Lösung Darstellung des derzeitigen und zukünftigen Bedarfs der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren in Wesseling Im Kindergartenjahr 2008/2009 stehen für Kinder unter 3 Jahren 110 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. In der Kindertagespflege sind 60 Plätze belegt. Somit verfügt die Stadt Wesseling bereits jetzt über eine Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren in Höhe von 18,9 %. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege weiterhin steigend. Mit Schreiben vom 13.11.2008 sind der Stadt Wesseling seitens der Landesregierung weitere 30 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zugewiesen worden. Davon können 22 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 8 Plätze in der Kindertagespflege eingerichtet werden. Um das Ziel einer Betreuungsquote von 35 % der Kinder unter 3 Jahren zu erreichen, ergeben sich für die Jahre 2009 bis 2013 folgende Planungszahlen. Ausbau U 3 im Zeitraum 2007 - 2013 Kindergartenjahr 2007 - 2008 2008 - 2009 2009 - 2010 2010 - 2011 2011 - 2012 2012 - 2013 Betreuungsplätze 85 170 200 240 280 320 *1 Versorgungsquote 9,40% 18,90% 22,22% 26,66% 31,11% 35,55% *2 10,63% 21,25% 25% 30% 35% 40% Aufteilung der Plätze Kita Tagespflege 45 40 110 60 132 68 162 78 192 88 222 98 *1 Berechnungsgrundlage: 300 Kinder pro Jahrgang *2 Berechnungsgrundlage: 2x 300 Kinder (2 - <3Jahre); 1x 200 Kinder (4 Monate - <1 Jahr) Daraus ergiebt sich als Ausbauziel für die Jahre 2013 die Zahl von ca. 320 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren. Die Landesregierung geht davon aus, dass hiervon 70 % in Kindertageseinrichtungen und 30 % in der Kindertagespflege angeboten werden sollen. Standards zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (siehe Anlage 2) Die vom Landesjugendamt vorgegebenen Standards für die ganztägige Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, sehen aufgrund der Schlaf- und Ruhebedürfnisse zusätzlich zu Gruppen- und Gruppennebenraum, einen separaten Schlafraum vor. Aufgrund dieser Vorgaben ist die Einrichtung von U-3-Gruppen nicht in jeder Einrichtung ohne Umbaumaßnahmen möglich. Weitere vom Landesjugendamt festgelegte Standards sind aus der Anlage ersichtlich. Investitionskostenbedarf Die Verwaltung wird in der Sitzung eine Planung für den zukünftigen Investitionskostenbedarf für die Ausbauund Umbaumaßnahmen vorstellen. Für die Berechnung dieses Bedarfs sind die Daten aus der Elternabfrage erforderlich, die bis Mitte Januar läuft. (KiBiz – Fahrplan für die Festlegung der Buchungsplätze zum 15.03.2009). 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen werden in der Sitzung erläutert.