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Beschlussvorlage (23. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Sioniterhof - von nordöstlich nach südwestlich parallel zur Luziastraße verlaufendes Teilstück einschließlich der hiervon abzweigenden drei Stichwege) )

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (23. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Sioniterhof - von nordöstlich nach südwestlich parallel zur Luziastraße verlaufendes Teilstück einschließlich der hiervon abzweigenden drei Stichwege) ) Beschlussvorlage (23. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Sioniterhof - von nordöstlich nach südwestlich parallel zur Luziastraße verlaufendes Teilstück einschließlich der hiervon abzweigenden drei Stichwege) ) Beschlussvorlage (23. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Sioniterhof - von nordöstlich nach südwestlich parallel zur Luziastraße verlaufendes Teilstück einschließlich der hiervon abzweigenden drei Stichwege) )

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 113/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 23. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Sioniterhof - von nordöstlich nach südwestlich parallel zur Luziastraße verlaufendes Teilstück einschließlich der hiervon abzweigenden drei Stichwege) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 10.06.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 113/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hospes 10.06.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: 23. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Sioniterhof - von nordöstlich nach südwestlich parallel zur Luziastraße verlaufendes Teilstück einschließlich der hiervon abzweigenden drei Stichwege) Beschlussentwurf: Es wird beschlossen: 23. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Sioniterhof - von nordöstlich nach südwestlich parallel zur Luziastraße verlaufendes Teilstück einschließlich der hiervon abzweigenden drei Stichwege) Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am folgende Satzung beschlossen: §1 Die Anbaustraße „Am Sioniterhof“ – von nordöstlich nach südwestlich parallel zur Luziastraße verlaufendes Teilstück der Straße Am Sioniterhof einschließlich der hiervon abzweigenden drei Stichwege) – in Wesseling ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) und d) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne Gehwege und Grünanlagen endgültig hergestellt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Sachdarstellung: 1. Problem Die Anbaustraße Am Sioniterhof - von nordöstlich nach südwestlich parallel zur Luziastraße verlaufendes Teilstück der Straße Am Sioniterhof einschließlich der hiervon abzweigenden drei Stichwege – ist satzungsrechtlich abweichend ohne baulich separate Gehwegflächen als eine Mischfläche (Fahren und Gehen) hergestellt. Grünflächen wurden gleichfalls nicht angelegt. 2. Lösung Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß Beschlussentwurf vorgeschlagen wird. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine