Daten
Kommune
Jülich
Größe
89 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
25.06.15, 09:53
Aktualisiert
25.06.15, 09:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 25. Juni 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 18.05.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.3
Erhalt der Notfallpraxis in Jülich
(Vorlagen-Nr.245/2015)
Mitteilung:
Die in der Sitzung des Rates der Stadt Jülich am 26.03.2015 einstimmig beschlossene
Resolution für den Erhalt der Notfallpraxis in Jülich wurde an die Kassenärztliche
Vereinigung Nordrhein (KVNO)und die Ärztekammer Nordrhein übersandt.
Für den 05. Mai hatten KVNO und Ärztekammer Nordrhein gemeinsam Landräte und
Bürgermeister zu einem Informationsgespräch eingeladen. 150 Landräte, Bürgermeister
und weitere Repräsentanten der Kommunen waren in Düsseldorf, um sich über den
neuesten Stand zu informieren.
Bei dieser Veranstaltung betonte Dr. Peter Potthoff, Vorsitzender der KVNO erneut, dass
das am 11. Februar von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung
beschlossene Reformpaket mit einem Umbau, aber nicht mit einem Abbau der
Versorgung verbunden sei. Im März hatte die Kammerversammlung der Ärztekammer
die Reformpläne abgelehnt.
Dr. Potthoff erklärte, dass es derzeit keinen neuen Stand gebe, die gefassten Beschlüsse
somit nach wie vor gültig seien. Zentrale Bestandteile der geltenden Beschlüsse seien
eine neue räumliche Verteilung und auch Anzahl der Notdienstpraxen, die konsequente
Trennung von Sitz- und Fahrdienst, der Ausbau fachärztlicher Notdienste sowie die
Einrichtung eines zentral disponierten, organisierten Fahrdienstes für Hausbesuche. Die
Reform des Fahrdienstes und der fachärztlichen Notdienste seien demnach unstrittig.
Strittig sei die Frage der künftigen Standorte der Praxen. Gegenüber heute rund 80
Standorten mit allgemein- und fachärztlichen Notdiensten seien in den Beschlüssen 72
Standorte vorgesehen – 41 allgemeinärztliche (bisher 61) sowie 31 fach- und
kinderärztliche.
Zwar setze das Votum der Ärztekammer die Beschlüsse der vertragsärztlichen
Selbstverwaltung der KVNO nicht außer Kraft, die Entschließungen der Kammer stellten
aber zumindest in Teilen die Umsetzung der Reform in Frage. Bei den Gesprächen
zwischen KVNO und Ärztekammer Nordrhein gehe es daher vor allem darum,
Schnittmengen zwischen ambulanten und stationären Notdienststrukturen zu
identifizieren und die möglichen Vorteile einer Kooperation zur Versorgung der
erwachsenen Bevölkerung im Sitzdienst auszuloten.
Die Ärztekammer wurde bei der Versammlung vertreten von ihrem Präsidenten Rudolf
Henke. Er sagte, dass es unbestritten sei, dass das Notfallsystem insgesamt optimiert
werden kann − insbesondere wenn dabei die Wechselwirkungen zwischen
vertragsärztlichem Notfalldienst, den Notfallambulanzen der Krankenhäuser und dem
Rettungsdienst angemessen berücksichtigt werden.
Ende Juni tagt die Vertreterversammlung der KVNO erneut. Dann will sich Dr. Peter
Potthoff das Votum holen, weitere Gespräche mit der Ärztekammer führen zu dürfen.
Auch die kommunalen Verbände sollen in den Prozess eingebunden werden. Mit einer
Umsetzung der Reformpläne ist nicht vor 2017 zu rechnen.
Detaillierte Information stellt die KVNO im Internet unter http://www.notdienstreformnordrhein.de/ bereit.
Allen Wortbeiträgen kommunaler Vertreter war gemein, dass sie deutlich machten, dass
die Aufnahme des Dialogs überfällig sei. Die notärztliche Versorgung insbesondere in
ländlichen Regionen und vor dem Hintergrund sich verändernder Bevölkerungsstrukturen
sei ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge.
Die Reformpläne lassen erkennen, dass bei einer Schließung der Notfallpraxis in Jülich
sich die Situation für Jülich und die Region erheblich verschlechtern würde. Dies ist aus
Sicht der Verwaltung nicht tragbar.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 18.05.2015
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