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Beschlusstext (Erhalt der Notfallpraxis in Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
89 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
25.06.15, 09:53
Aktualisiert
25.06.15, 09:53
Beschlusstext (Erhalt der Notfallpraxis in Jülich) Beschlusstext (Erhalt der Notfallpraxis in Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 25. Juni 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 18.05.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5.3 Erhalt der Notfallpraxis in Jülich (Vorlagen-Nr.245/2015) Mitteilung: Die in der Sitzung des Rates der Stadt Jülich am 26.03.2015 einstimmig beschlossene Resolution für den Erhalt der Notfallpraxis in Jülich wurde an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO)und die Ärztekammer Nordrhein übersandt. Für den 05. Mai hatten KVNO und Ärztekammer Nordrhein gemeinsam Landräte und Bürgermeister zu einem Informationsgespräch eingeladen. 150 Landräte, Bürgermeister und weitere Repräsentanten der Kommunen waren in Düsseldorf, um sich über den neuesten Stand zu informieren. Bei dieser Veranstaltung betonte Dr. Peter Potthoff, Vorsitzender der KVNO erneut, dass das am 11. Februar von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung beschlossene Reformpaket mit einem Umbau, aber nicht mit einem Abbau der Versorgung verbunden sei. Im März hatte die Kammerversammlung der Ärztekammer die Reformpläne abgelehnt. Dr. Potthoff erklärte, dass es derzeit keinen neuen Stand gebe, die gefassten Beschlüsse somit nach wie vor gültig seien. Zentrale Bestandteile der geltenden Beschlüsse seien eine neue räumliche Verteilung und auch Anzahl der Notdienstpraxen, die konsequente Trennung von Sitz- und Fahrdienst, der Ausbau fachärztlicher Notdienste sowie die Einrichtung eines zentral disponierten, organisierten Fahrdienstes für Hausbesuche. Die Reform des Fahrdienstes und der fachärztlichen Notdienste seien demnach unstrittig. Strittig sei die Frage der künftigen Standorte der Praxen. Gegenüber heute rund 80 Standorten mit allgemein- und fachärztlichen Notdiensten seien in den Beschlüssen 72 Standorte vorgesehen – 41 allgemeinärztliche (bisher 61) sowie 31 fach- und kinderärztliche. Zwar setze das Votum der Ärztekammer die Beschlüsse der vertragsärztlichen Selbstverwaltung der KVNO nicht außer Kraft, die Entschließungen der Kammer stellten aber zumindest in Teilen die Umsetzung der Reform in Frage. Bei den Gesprächen zwischen KVNO und Ärztekammer Nordrhein gehe es daher vor allem darum, Schnittmengen zwischen ambulanten und stationären Notdienststrukturen zu identifizieren und die möglichen Vorteile einer Kooperation zur Versorgung der erwachsenen Bevölkerung im Sitzdienst auszuloten. Die Ärztekammer wurde bei der Versammlung vertreten von ihrem Präsidenten Rudolf Henke. Er sagte, dass es unbestritten sei, dass das Notfallsystem insgesamt optimiert werden kann − insbesondere wenn dabei die Wechselwirkungen zwischen vertragsärztlichem Notfalldienst, den Notfallambulanzen der Krankenhäuser und dem Rettungsdienst angemessen berücksichtigt werden. Ende Juni tagt die Vertreterversammlung der KVNO erneut. Dann will sich Dr. Peter Potthoff das Votum holen, weitere Gespräche mit der Ärztekammer führen zu dürfen. Auch die kommunalen Verbände sollen in den Prozess eingebunden werden. Mit einer Umsetzung der Reformpläne ist nicht vor 2017 zu rechnen. Detaillierte Information stellt die KVNO im Internet unter http://www.notdienstreformnordrhein.de/ bereit. Allen Wortbeiträgen kommunaler Vertreter war gemein, dass sie deutlich machten, dass die Aufnahme des Dialogs überfällig sei. Die notärztliche Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen und vor dem Hintergrund sich verändernder Bevölkerungsstrukturen sei ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Die Reformpläne lassen erkennen, dass bei einer Schließung der Notfallpraxis in Jülich sich die Situation für Jülich und die Region erheblich verschlechtern würde. Dies ist aus Sicht der Verwaltung nicht tragbar. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 18.05.2015 Seite 2