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Beschlusstext (Bürgerbegehren "Weiterbetrieb Lehrschwimmbecken" - hier: Klage der Vertretungsberechtigten)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,5 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
25.06.15, 09:53
Aktualisiert
25.06.15, 09:53
Beschlusstext (Bürgerbegehren "Weiterbetrieb Lehrschwimmbecken" - hier: Klage der Vertretungsberechtigten)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 25. Juni 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 18.05.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5.1 Bürgerbegehren "Weiterbetrieb Lehrschwimmbecken" - hier: Klage der Vertretungsberechtigten (Vorlagen-Nr.246/2015) Mitteilung: Der Rat der Stadt Jülich hat das v.g. Bürgerbegehren in seiner Sitzung vom 19.02.2015 für unzulässig erachtet, da die Begründung nicht den Erfordernissen genügte. Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens haben mit Datum vom 23.03.2015 Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. Sie beantragen das v.g. Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Eine Klagebegründung wurde bisher nicht vorgebracht. Die Klage wurde zunächst zur Fristwahrung eingelegt. Über den weiteren Verlauf der Klage werde ich den Rat der Stadt Jülich zeitnah unterrichten.