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Beschlusstext (Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar" a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
25.06.15, 09:53
Aktualisiert
25.06.15, 09:53
Beschlusstext (Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar"
a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB))

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Stadt Jülich Jülich, 25. Juni 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 18.05.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 15. Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar" a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.200/2015) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 a) Die Anregung vom 14.05.2014 wird wie folgt berücksichtigt: - Der angesprochene Fahrstreifen mit der Festlegung „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“ wird auf 6 m verbreitert. - Die ehem. Schulhoffläche steht der Öffentlichkeit als Parkplatzreserve nicht zur Verfügung, da es sich um eine private Fläche handelt, auf die die Ordnungsbehörde keinen Zugriff hat. Somit ist eine Pflichtverletzung nicht gegeben. b) Der Bebauungsplan Koslar Nr. 26 „Alte Schule Koslar“ wird gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.