Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP828/2010
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
02.03.2010
Betreff:
Neufassung der Satzung der Stadt Bedburg über die Durchführung von Bürgerbegehren,
Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Bedburg über die
Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden. Die
Neufassung der Satzung ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Im § 26 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist das Rechtsinstrument des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheides geregelt. Gemäß § 26 Abs. 10 GO NRW kann das Innenministerium
durch Rechtsverordnung das Nähere über die Durchführung des Bürgerbegehrens und des
Bürgerentscheides regeln.
Das Innenministerium hat am 10.07.2004 von der Verordnungsermächtigung des § 26 Abs. 10 GO
NRW Gebrauch gemacht und die Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids
(BürgerentscheidDVO, GV.NRW.S.380) erlassen. Gemäß § 1 dieser Verordnung regelt die
Gemeinde die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Bürgerentscheides durch
Satzung (§ 7 GO NRW).
Der Rat der Stadt Bedburg hat sodann am 10.01.2005 die Satzung für die Durchführung von
Bürgerentscheiden beschlossen.
Die BürgerentscheidDVO wurde letztmalig am 05.08.2009 geändert. Um hier die neue Rechtslage
insbesondere bezogen auf die Erleichterung für Menschen mit Behinderungen, die Regelungen
zur Abstimmbenachrichtigung, Information der Stimmberechtigten
etc. sowie die aktuelle
Rechtslage bezüglich des Einsatzes von Wahlcomputern (Verordnung über den Einsatz von
Stimmenzählgeräten bei Kommunalwahlen) mit einfließen zu lassen, ist es notwendig, die Satzung
über die Durchführung von Bürgerentscheiden neu zu fassen.
Der Entwurf der Neufassung der ‚Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren,
Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden’ wurde in Abstimmung mit dem für die
Durchführung von Wahlen zuständigen Fachbereich II sowie in Anlehnung an die Mustersatzung
für die Durchführung von Bürgerentscheiden des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie in
Anlehnung an die entsprechende Satzung der Stadt Köln entwickelt.
Der Entwurf ist als Anlage beigefügt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 11.02.2010
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Leiter des Ratsbüros
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-28/2010
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-28/2010
Sitzungsvorlage
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