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Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Behandlung des Jahresverlusts)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Behandlung des Jahresverlusts)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 283/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Behandlung des Jahresverlusts Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 25.11.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 283/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 25.11.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betreff: Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Behandlung des Jahresverlusts Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2007 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 283/2008 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2007 schließt mit einem Jahresverlust von 2.463.767,14 € ab. Der nach Saldierung des Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 4.323.520,13 € und dem Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2006 von 190.916,54 € verbleibende Überschuss von 1.668.836,45 € wird in das Wirtschaftsjahr 2008 vorgetragen. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2007 der Sportstätten der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses für Sport und Freizeit wurde je ein Exemplar des Prüfberichtes zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2007 schließt mit einem Jahresverlust von 2.463.767,14 € ab. Durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts geleistete vorläufige Verlustabdeckung von 4.323.520,13 € konnte der Jahresverlust vollständig ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Überschuss von 1.859.752,99 €. Ursächlich für den gegenüber der Kalkulation im Wirtschaftsplan deutlich geringeren Jahresverlust sind vor allem geringere Materialaufwendungen, weil Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung, insbesondere diejenigen Maßnahmen, die in dem erst am 29.11.2007 in Kraft getretenen Nachtragshaushalt 2007 veranschlagt waren, im Wirtschaftsjahr nicht mehr (vollständig) abgewickelt werden konnten. Die Betriebsleitung schlägt vor, den nach Saldierung des Jahresverlusts mit der durch die Stadt vorgenommenen Verlustabdeckung verbleibenden Überschuss von 1.859.752,99 € mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 190.916,54 € zu verrechnen und den danach verbleibenden Überschuss in Höhe von 1.668.836,45 € für die Finanzierung der noch abzuwickelnden Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.