Daten
Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
283/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Behandlung des Jahresverlusts
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
25.11.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 283/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
25.11.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betreff:
Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Behandlung des Jahresverlusts
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2007 in der
Fassung, die der Vorlage Nr. 283/2008 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2007 schließt mit einem Jahresverlust von 2.463.767,14 € ab. Der nach Saldierung des
Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von
4.323.520,13 € und dem Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2006 von 190.916,54 € verbleibende
Überschuss von 1.668.836,45 € wird in das Wirtschaftsjahr 2008 vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2007 der Sportstätten der Stadt Wesseling
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden
zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit
folgendem Prüfungsvermerk:
„Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses für Sport und Freizeit wurde je ein Exemplar des
Prüfberichtes zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über
die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2007 schließt mit einem Jahresverlust von 2.463.767,14 € ab. Durch die bereits im
Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts geleistete vorläufige Verlustabdeckung von
4.323.520,13 € konnte der Jahresverlust vollständig ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Überschuss von
1.859.752,99 €. Ursächlich für den gegenüber der Kalkulation im Wirtschaftsplan deutlich geringeren
Jahresverlust sind vor allem geringere Materialaufwendungen, weil Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung,
insbesondere diejenigen Maßnahmen, die in dem erst am 29.11.2007 in Kraft getretenen Nachtragshaushalt
2007 veranschlagt waren, im Wirtschaftsjahr nicht mehr (vollständig) abgewickelt werden konnten.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den nach Saldierung des Jahresverlusts mit der durch die Stadt
vorgenommenen Verlustabdeckung verbleibenden Überschuss von 1.859.752,99 € mit dem Verlustvortrag
aus dem Vorjahr in Höhe von 190.916,54 € zu verrechnen und den danach verbleibenden Überschuss in
Höhe von 1.668.836,45 € für die Finanzierung der noch abzuwickelnden Sondermaßnahmen der
Bauunterhaltung auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.