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Resolution FDP (Resolution zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes hier: Antrag der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
69 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Resolution FDP (Resolution zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes
hier: Antrag der FDP-Fraktion) Resolution FDP (Resolution zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes
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hier: Antrag der FDP-Fraktion)

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Kreistagsfraktion Euskirchen Dr. jur. Ingo Wolf MdL Fraktionsvorsitzender FDP-Kreistagsfraktion Postfach 1145 Jülicher Ring 321 53861 Euskirchen 53879 Euskirchen Datum: X Öffentliche Sitzung R 2/2003 05.06.2003 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 08.07.2003 Kreisausschuss Kreistag 16.07.2003 Resolution zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes hier: Antrag der FDP-Fraktion Sehr geehrter Herr Rosenke, die FDP-Fraktion beantragt, der Kreistag möge folgende Resolution beschließen: Resolution Der Kreistag fordert die Bundestags- und Landtagsabgeordneten auf, sich bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes besonders für folgende Projekte einzusetzen: Weiterbau der A1 Ortsumgehung Kuchenheim Ortsumgehung Roggendorf Anbindung des Schleidener Tal Seite - 2 Begründung: Der Regionalausschuss für die Eifel der IHK Achten hat in einer Stellungnahme zum Lückenschluss der A 1 sehr deutlich gemacht, wie Notwendig der Straßenbau für die Region ist. Dies gilt in gleicher Weise für die anderen Projekte. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Ingo Wolf MdL (Fraktionsvorsitzender) gez. Hans Reiff (Fraktionsgeschäftsführer) für die Richtigkeit: gez. Annegret Milbert (Fraktionssekretärin) Anlage: Stellungnahme des Regionalausschusses Seite - 3 - Der Regionalausschuss für die Eifel der IHK Aachen fordert: Lückenschluss A 1 darf nicht behindert werden Der Regionalausschuss für die Eifel der Industrie- und Handelskammer Aachen fordert schon seit vielen Jahren die uneingeschränkte Aufnahme des Lückenschlusses der Autobahn A 1 in den „Vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplans sowie eine zügige Fortführung des Planfeststellungsverfahrens so dass ab Ende 2004 Baurecht für den Abschnitt Blankenheim bis Kelberg besteht Der Regionalausschuss geht davon aus dass bei den bisherigen Planungen alle zurzeit geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen in Hinblick auf ausgewiesene Naturschutzsowie alle bekannten und faktischen Vogelschutzgebiete berücksichtigt wurden, so dass eine Einstufung in die Rubrik mit ,,besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag" nicht notwendig ist. Der Ausschuss weist nachdrücklich darauf hin, dass der Bundesverkehrswegeplan ein Bedarfsplan ist. Umwelt- oder Naturschutzaspekte müssen in der folgenden Fachplanung berücksichtigt werden und haben deshalb auf der Ebene der Bedarfsfeststellung nichts zu suchen Die Einstufung der Maßnahme in die o.g. Rubrik würde jedoch die Möglichkeit eröffnen, weitere Naturschutzgutachten zu fordern Der Regionalausschuss spricht sich nicht grundsätzlich gegen die Erstellung weiterer Gutachten im Rahmen der Fachplanung aus, sofern sie sinnvoll und angemessen erscheinen und die Realisierung des Gesamtprojektes weder behindern noch verzögern Zwischen Naturschutz und dem Ausbau von lnfrastruktur muss ein Kompromiss gefunden werden, der der regionalwirtschaftlichen Bedeutung dieser Maßnahme für den strukturschwachen Eifeler Raum gerecht wird Durch die Weiterführung der Autobahn A 1 zwischen Blankenheim und Daun soll die kürzeste Verbindung zwischen dem Raum Aachen / Köln / Ruhrgebiet und den Regionen Trier, RheinlandPfalz; Saarland und Luxemburg geschaffen werden. Der Lückenschluss der A1 ist insbesondere für die wirtschaftliche Entwicklung der Eifelregion von großer Bedeutung: Nur durch eine bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur können sich die Unternehmen am Standort Eifel weiterentwickeln und so die Strukturschwächen bestimmter Eifelregion überwinden. Die Errichtung des Nationalparks Nordeifel mit erwarteten 5 Mio. Besuchern pro Jahr unterstreicht zudem die dringende Notwendigkeit dieses Projektes. Zülpich, 6. Mai 2003