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Beschlussvorlage GB (Kreisstraße 24, Kreisverkehrsplatz Boenerstraße hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Kreisstraße 24, Kreisverkehrsplatz Boenerstraße
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (Kreisstraße 24, Kreisverkehrsplatz Boenerstraße
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (Kreisstraße 24, Kreisverkehrsplatz Boenerstraße
hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 172/2003 19.05.2003 Az.: 66.2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 11.06.2003 Kreisausschuss 25.06.2003 Kreisstraße 24, Kreisverkehrsplatz Boenerstraße hier: Zustimmung zum Vorentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 221 Abt.: 66.2 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Vorplanung zum Bau eines Kreisverkehrsplatzes im Knotenpunkt K 24 (Billiger Straße), Boenerstraße in Euskirchen zu. € € Seite - 2 Begründung: Aus Verkehrssicherheitsaspekten ist der Umbau des Knotenpunktes K 24, Billiger Straße, Boenerstraße, Pappelallee aufgrund der sich darstellenden Verkehrssituation erforderlich. Nicht nur während der Verkehrsspitzenstunden des Berufsverkehrs zeigen sich mit zunehmendem Maße Rückstaus in der Pappelallee und Boenerstraße. Eine Häufung der Verkehrsunfälle in den vergangenen Jahren spiegelt diese Entwicklung wieder. Durch die langen Standzeiten, insbesondere des Linksabbiegerverkehrs, kommt es häufig zu gefährlichen Abbiege, und Kreuzungsmanövern der Verkehrsteilnehmer. Hinzu kommt, dass durch die geplante Ortsumgehung Billig mit einer weiteren Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen ist, wodurch die heutige Situation ohne Handeln noch verschärft wird. Die Kreisverwaltung hat daher im Jahr 2002 bei der Bezirksregierung Köln einen Einplanungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) eingereicht. Vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung und der Bezirksregierung Köln wurde bestätigt, dass die Maßnahme nach dem GVFG gefördert wird und mit der Umsetzung in 2004 begonnen werden kann. In der vom Ingenieurbüro Interplaning, Wesseling erstellten Vorplanung wurden drei Varianten für einen Kreisverkehrsplatz erarbeitet. Für die Wahl der Knotenpunktform eines Kreisverkehrsplatzes waren gegenüber der Alternativlösung einer Lichtsignalanlage vor allem die geringeren Unterhaltungskosten, die geringen Wartezeiten und Rückstaulängen und die damit verbundene geringere Emissionsbelastung der Anwohner sowie die geschwindigkeitssenkende Wirkung und die städtebauliche Gestaltungsmöglichkeit ausschlaggebend. Aufgabenstellung war es, einen Kreisverkehrsplatz anzulegen, der wenig Grunderwerb beansprucht, aber dennoch verkehrssicher und für alle Verkehrsteilnehmer leicht begreifbar ist. In allen Knotenpunktarmen sollten Fußgängerüberquerungsstellen vorgesehen werden, um auch hier eine Verbesserung der heutigen Situation herzustellen. Folgende Varianten liegen als Vorplanungsvariante vor: I. II. III. Kleiner Kreisverkehr mit 26 m Durchmesser (am Fahrbahnrand): Turbinenkreisel mit 26 m Durchmesser: Minikreisel mit 20 m Durchmesser: gesch. Bruttokosten 361.000,00 € 366.000,00 € 246.000,00 € Grundsätzlich muss ein Knotenpunkt nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen auch für nicht ortskundige Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennbar, übersichtlich, begreifbar und ausreichend befahrbar bzw. begehbar sein. Nach Ansicht des Kreises sind diese Kriterien am besten mit der Variante I der vorliegenden Vorplanung erfüllt. Der Turbinenkreisel ist als solches in den einschlägigen Richtlinien nicht dargestellt und ist als Sonderform des Kreisverkehrsplatzes anzusehen. Insbesondere bei den Kriterien der Übersichtlichkeit und der Begreifbarkeit ist diese Lösung eher negativ einzustufen, da aufgrund der Seltenheit dieser Kreisverkehrsausbildung die Gewohnheit bei den meisten Verkehrsteilnehmern nicht vorhanden ist. Aber auch mit Hinblick auf die Sicherheit ist negativ zu bewerten, dass gegenüber den anderen Varianten mit einer höheren Geschwindigkeit des KFZ-Verkehrs im Kreisverkehr zu rechnen ist. Zudem bringt die Anlage im Falle des vorliegenden Knotenpunktes keine Vorteile, da in allen Knotenpunktästen die Verkehrsbelastung in etwa gleich hoch liegt und somit die Beschleunigung eines speziellen Verkehrsstroms nicht erforderlich ist. Auch die Begünstigung der Rechtsabbiegers ist aufgrund des fehlenden Platzes für eine ausreichend lange Rechtsabbiegespur in den einzelnen Knotenpunktästen nicht möglich. Zudem liegen Seite - 3 die Kosten für den Turbinenkreisel höher als bei der Anlage der Variante I. Daneben ist durch die umfangreiche Markierung im Turbinenkreisel auch aus gestalterischer Sicht dem Kreisel der Variante 1 der Vorzug zu geben. Die Variante III des Minikreisels ist lediglich als Kompromisslösung anzusehen, da große Flächen überfahrbar gestaltet werden müssen, um die Befahrbarkeit auch mit großen Fahrzeugen zu gewährleisten. Wie die Praxis zeigt, können die überfahrbaren Bereiche jedoch auch den PKWVerkehr dazu verleiten, sich entgegen der angedachten Verkehrsregelung zu verhalten, wodurch die gewünschten Effekte eines Kreisverkehrs nur bedingt zum tragen kommen können. Mit Hinblick auf den erforderlichen Grunderwerb sind die Varianten 1 und 2 gleichwertig. Für den Minikreisel ist kein zusätzlicher Grunderwerb erforderlich. Von der Verwaltung wird daher empfohlen, soweit der notwendige Grunderwerb realisierbar ist, die Ausbaumaßnahme mit der Variante I durchzuführen. Diese erfüllt nach heutigen Einschätzungen am besten die Kriterien der maßgebenden Richtlinien und wird somit zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse beitragen. Vorgesehen ist ein Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 26 m. Die Kreisfahrbahn wird mit einer Breite von 5 m ausgebildet. Der Innenring hat eine Breite von 2 m, damit er von LKWs und Bussen mit genutzt werden kann. Die Zufahrtsarme sind mit Mittelinseln von 2 m Breite kostruiert. In einem Abstand von 5 m zum Außenrand des Kreisels werden in allen Knotenpunktarmen Fußgängerüberwege vorgesehen, um die sichere Überquerung des Fußgängerverkehrs sicherzustellen. Der Radverkehr wird mit dem KFZ-Verkehr auf der Kreisfahrbahn geführt. Entsprechend der im Rahmen der Vorplanung erstellten Kostenschätzung, liegen die Ausbaukosten bei einer Höhe von ca. 361.000,- €. Sowohl die Abstimmung mit der Stadt Euskirchen als auch die Abstimmung mit den vom Grunderwerb betroffenen Anliegern wird derzeit von der Verwaltung durchgeführt. Über die Abstimmungsergebnisse wird während der Ausschusssitzung mündlich berichtet. Lagepläne zur Vorplanung der 3 Varianten liegen als Anlage bei. In Bezug auf die vorangegangene Argumentation schlägt die Verwaltung vor, der Weiterführung der Vorplanung für einen Kleinen Kreisverkehrsplatz nach Variante I zuzustimmen. In Vertretung I. V.: gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)