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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Touristische Beschilderung Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 28/2003 28.04.2003 Datum: Az.: 80/Gl Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtschaftsförderung 26.05.2003 Kreisausschuss 25.06.2003 Kreistag 25.06.2003 Touristische Beschilderung Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Gladow Tel.: 370 Abt.: 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: X Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Haush.-St.: Haush.-St.: 2 7900 95000 2 7900 36100 2 7900 36200 Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die außerplanmäßige Bereitstellung von 159.000 € für die touristische Beschilderung im Kreis Euskirchen unter der Voraussetzung, dass das Land NRW und die EU einen Zuschuss in Höhe von 127.000 € (80%) und die Kommunen insgesamt einen Eigenanteil in Höhe von 32.000 € (20 %) erbringen. Eine finanzielle Beteiligung des Kreises Euskirchen erfolgt nicht. Begründung: € € -2- Seit dem 12.7.2002 liegt der Stabsstelle 80 ein Zuwendungsbescheid über die 80%ige Förderung der touristischen Beschilderung vor (Förderbetrag: 127.000 €). Die Gesamtfinanzierung stellt sich lt. Bescheid wie folgt dar: Projektkosten: 158.991,32 € Anteil Land und EU: 127.000,00 € Anteil Gemeinden: 31.991,32 € = 100 % = 80 % = 20 % Der Kreis ist Maßnahmeträger. Die Beteiligung des Kreises Euskirchen beschränkt sich auf die administrative Abwicklung des Projekts durch die Stabsstelle 80. Der Bescheid war befristet bis zum 31.12.2002. Der Mittelabruf musste bis zum 27.12.2002 erfolgt sein. Auf Grund der Tatsache, dass einerseits bauaufsichtliche bzw. straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen und andererseits Kostenübernahmeerklärungen der Kommunen eingeholt werden mussten, in den Haushalten der Gemeinden für 2002 aber keine Mittel eingestellt waren, wurde das Vorhaben auch nicht in den Kreishaushalt 2002 eingebracht. Da eine erneute Mittelbereitstellung für 2003 seitens des Landes/der EU nicht gesichert erschien, wurden seitens der Stabsstelle 80 bislang auch keine Ansätze in den Haushalt 2003 eingestellt. Mit Datum vom 17.1.2003 liegt der Stabsstelle 80 nun die Zusage der Mittelübertragung seitens der Zuwendungsgeber vor (neue Befristung bis 30.9.2003). Die Kostenübernahmeerklärungen der Gemeinden (20%-Anteil) sind in der Zwischenzeit eingeholt worden. Die Finanzierung ist insoweit nun gesichert. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Da die Fördermittel bis zum 30.09.2003 abgerufen werden müssen, ist eine unverzügliche Ausschreibung der Leistungen erforderlich. Eine Entscheidung des Kreistages am 25.06.2003 über die Mittelbereitstellung kann daher nicht abgewartet werden. gez. Reidt gez. Dr. Wolf gez. Hürten gez. Dr. Danninger gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: (Kreisausschussmitglieder) Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: -3- ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)