Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 28/2003
28.04.2003
Datum:
Az.: 80/Gl
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
26.05.2003
Kreisausschuss
25.06.2003
Kreistag
25.06.2003
Touristische Beschilderung Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Gladow
Tel.: 370
Abt.: 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
X Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Haush.-St.:
Haush.-St.: 2 7900 95000
2 7900 36100
2 7900 36200
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die außerplanmäßige Bereitstellung von 159.000 € für die touristische
Beschilderung im Kreis Euskirchen unter der Voraussetzung, dass das Land NRW und die EU
einen Zuschuss in Höhe von 127.000 € (80%) und die Kommunen insgesamt einen Eigenanteil in
Höhe von 32.000 € (20 %) erbringen. Eine finanzielle Beteiligung des Kreises Euskirchen erfolgt
nicht.
Begründung:
€
€
-2-
Seit dem 12.7.2002 liegt der Stabsstelle 80 ein Zuwendungsbescheid über die 80%ige Förderung
der touristischen Beschilderung vor (Förderbetrag: 127.000 €).
Die Gesamtfinanzierung stellt sich lt. Bescheid wie folgt dar:
Projektkosten: 158.991,32 €
Anteil Land und EU: 127.000,00 €
Anteil Gemeinden:
31.991,32 €
= 100 %
= 80 %
= 20 %
Der Kreis ist Maßnahmeträger. Die Beteiligung des Kreises Euskirchen beschränkt sich auf die
administrative Abwicklung des Projekts durch die Stabsstelle 80.
Der Bescheid war befristet bis zum 31.12.2002. Der Mittelabruf musste bis zum 27.12.2002 erfolgt
sein.
Auf Grund der Tatsache, dass einerseits bauaufsichtliche bzw. straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen und andererseits Kostenübernahmeerklärungen der Kommunen eingeholt werden
mussten, in den Haushalten der Gemeinden für 2002 aber keine Mittel eingestellt waren, wurde
das Vorhaben auch nicht in den Kreishaushalt 2002 eingebracht.
Da eine erneute Mittelbereitstellung für 2003 seitens des Landes/der EU nicht gesichert erschien,
wurden seitens der Stabsstelle 80 bislang auch keine Ansätze in den Haushalt 2003 eingestellt.
Mit Datum vom 17.1.2003 liegt der Stabsstelle 80 nun die Zusage der Mittelübertragung seitens
der Zuwendungsgeber vor (neue Befristung bis 30.9.2003). Die Kostenübernahmeerklärungen der
Gemeinden (20%-Anteil) sind in der Zwischenzeit eingeholt worden.
Die Finanzierung ist insoweit nun gesichert.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird
die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Da die Fördermittel bis zum 30.09.2003 abgerufen werden müssen, ist eine unverzügliche Ausschreibung der Leistungen erforderlich.
Eine Entscheidung des Kreistages am 25.06.2003 über die Mittelbereitstellung kann daher nicht
abgewartet werden.
gez. Reidt
gez. Dr. Wolf
gez. Hürten
gez. Dr. Danninger
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
(Kreisausschussmitglieder)
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
-3-
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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