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Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Wesseling am 27. September 2009)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
52 kB
Datum
13.08.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Wesseling am 27. September 2009) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Wesseling am 27. September 2009) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Wesseling am 27. September 2009)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 130/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen Vorlage für Wahlausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Wesseling am 27. September 2009 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 11.08.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 130/2009 Der Wahlleiter Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Julia Baß 11.08.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Wahlausschuss Betreff: Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Wesseling am 27. September 2009 Beschlussentwurf: Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vom Wahlleiter durchgeführten Prüfung und nach Kontrolle durch den Wahlausschuss wird hinsichtlich der Zulassung der für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling am 27. September 2009 eingereichten Wahlvorschläge folgender Beschluss gefasst: Alle für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling abgegebenen Wahlvorschläge sind form- und fristgerecht eingereicht worden und werden für die Wahl zugelassen. Im Einzelnen sind dies die Wahlvorschläge folgender Parteien: Partei Kurzbezeichnung Bewerber(innen) Christlich Demokratische Union CDU s. Anlage zur Vorlage 130/2009 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD s. Anlage zur Vorlage 130/2009 Freie Demokratische Partei FDP s. Anlage zur Vorlage 130/2009 Bündnis 90/Die Grünen GRÜNE s. Anlage zur Vorlage 130/2009 Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 3 Abs. 2 der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling (WahlO) entscheidet der Wahlausschuss spätestens am 39. Tage vor der Wahl (d.h. 19.08.2009) über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Seniorenbeirat. Er hat Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn sie verspätet eingereicht sind, den durch WahlO oder allgemeinen Wahlrechtsgrundsätzen aufgestellten Anforderungen nicht entsprechen oder auf Grund einer Entscheidung nach Art. 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder § 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig ist. Für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling haben beim Wahlleiter der Stadt Wesseling fristgerecht (letzter Abgabetermin: 10. August 2009, 18:00 Uhr) folgende Parteien Wahlvorschläge eingereicht: Partei Kurzbezeichnung Christlich Demokratische Union CDU Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Freie Demokratische Partei FDP Bündnis 90/Die Grünen GRÜNE Sonstige Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern/ Einzelbewerberinnen sind nicht eingereicht worden. Die Wahlvorschläge der o.g. Parteien sind in der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführt. Die gemäß § 7 Abs. 10 WahlO von mir als Wahlleiter durchgeführte Prüfung der Wahlvorschläge hat sich im Besonderen auf folgende Punkte erstreckt: Bezeichnung der Partei Unterzeichnung des Wahlvorschlages Person des Bewerbers/ der Bewerberin, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit 2. Lösung Die Prüfung hat ergeben, dass alle Wahlvorschläge den Anforderungen der WahlO entsprechen und dass kein Wahlvorschlag auf Grund einer Entscheidung nach Art. 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig ist. 3. Alternativen Falls der Wahlausschuss feststellt, dass ein Wahlvorschlag nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, so hat er diesen zurückzuweisen. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine