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Dringlichkeitsentscheidung GB (Umbauarbeiten in der Kreishauskantine hier: Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (Umbauarbeiten in der Kreishauskantine
hier: Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln) Dringlichkeitsentscheidung GB (Umbauarbeiten in der Kreishauskantine
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Kreis Euskirchen Der Landrat D 47/2004 03.09.2004 Datum: Az.: 10.3/047-11 Dringlichkeitsentscheidung Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 21.09.2004 Kreistag 21.09.2004 Umbauarbeiten in der Kreishauskantine hier: Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln Sachbearbeiter/in: Frau Blankenheim Tel.: 15329 Abt.: 10.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung X Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: gez. Haush.-St.: 2.0200.95000 Haush.-St.: um um Kreiskämmerer € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von 65.000 € bei Haushaltsstelle 2.0200.95000 - Baumaßnahmen Kreishaus - für dringend notwendige Umbauarbeiten in der Kreishauskantine. Vorrangige Vorgabe an die Verwaltung bleibt jedoch, diese Maßnahme aus eingesparten Mitteln im Zusammenhang mit den übrigen Umbauten im Kreishaus und der Möblierung zu finanzieren. Seite - 2 Begründung: Bereits im Zuge des Kreishausanbaus und der Umgestaltung des Altbaus waren Sanierungsmaßnahmen in der Kreishauskantine angedacht. Im Hinblick auf die Einhaltung der Kostenansätze wurde dies jedoch zunächst zurückgestellt. Problematisch ist insbesondere, dass die Platzverhältnisse in der Kantinenküche aktuellen Hygieneansprüchen des Lebensmittelrechts nicht mehr genügen. Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung fordert daher, durch Verlegung des Spülbereichs in einen separaten Raum Abhilfe zu schaffen. Hierzu sind Erweiterungen der Haustechnik, bauliche Maßnahmen und die Beschaffung eines neuen Spülautomaten erforderlich. Nach einer überschlägigen Kalkulation ist mit folgenden Kosten zu rechnen: • Haustechnische Installation und - Anlagen 30.000 € • Bauliche Maßnahmen 25.000 € • Spülautomat 8.000 € • Unabwägbares 2.000 € Im Rahmen der Sanierung der Raumlufttechnik wurden - im Hinblick auf die Optionen für die Kreishausküche - bereits die lüftungstechnischen Voraussetzungen geschaffen und - soweit im Rahmen dieser Arbeiten möglich - die Anschlusspunkte der Ver- und Entsorgungsleitungen angepasst. Nach derzeitigem Rechnungsstand (inkl. Hochrechnung auf den voraussichtlichen Endstand) wird der Küchenumbau aus ersparten Mitteln bei den Umbauten und der Möblierung finanziert werden können. Die Spitzabrechnung aller Maßnahmen ist allerdings erst in der ersten Jahreshälfte 2005 zu erwarten. Bei einem Gesamtvolumen aller Maßnahmen von rund 12 Mio. € würde bereits 1% Ungenauigkeit zwischen Hochrechnung und Spitzabrechungsbeträgen einen Betrag von 120.000 € ausmachen, so dass im ungünstigsten Fall die jetzt erkennbaren Einsparungen verbraucht sein können. Rein vorsorglich wird hier die überplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt, damit jetzt mit den Umbauplanungen begonnen werden und sich die bauliche Umsetzung direkt daran anschließen kann. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Der bisherige Kantinenpächter hat überraschend seinen Vertrag zum 30.9.2004 gekündigt. Inzwischen konnte ein qualifizierter Nachfolger gefunden werden. Nach Rücksprache mit der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung können insbesondere im Hinblick auf die Beispielfunktion des Kreises die lebensmittelrechtlichen Unzulänglichkeiten in der Kreishauskantine nicht weiter fortgesetzt werden, zumal sich der neue Kantinenpächter nicht auf einen Vertrauensschutz berufen kann. Für den unverzüglichen Beginn der Planungs- und Ausschreibungsmaßnahmen ist deshalb die jetzige Entscheidung zur Sicherung der Haushaltsmittel geboten. Seite - 3 - gez. Reidt gez. Dr. Wolf gez. Troschke gez. Rosenke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)