Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 25/2002
08.05.2002
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
22.05.2002
Kreistag
22.05.2002
Touristische Beschilderung im Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Gladow
Tel.: 15-370
Abt.: 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
x
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
x
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 158.900 Euro zu, die dem
Betrag nach zuvor in Form einer Landeszuweisung in Höhe von 127.000 Euro und einem
Eigenanteil der Kommunen und des Naturparks Nordeifel e.V. in Höhe von 31.900 Euro
vereinnahmt wird.
Begründung:
Seite - 2 Der Kreis Euskirchen hat beim Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen die Förderung des Ausbaus der touristischen Beschilderung im Ziel
2-Gebiet des Kreises Euskirchen beantragt.
Das Ziel 2-Gebiet umfasst die Städte Bad Münstereifel, Mechernich, Schleiden und Zülpich (nur
Ortsteil Bürvenich) sowie die Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall und Nettersheim.
Geplant ist die Aufstellung von „Wanderorientierungstafeln“, „Informations- und Übersichtstafeln“
sowie „Wegweisender Beschilderung“.
Der Bedarf an Tafeln und Schildern ist dem Kreis Euskirchen durch die Kommunen und den
Naturpark Nordeifel mitgeteilt worden.
Die Kreise Aachen und Düren haben für ihre Fördergebiete gleichlautende Anträge gestellt, so
dass eine einheitliche Beschilderung für die nordrhein-westfälische Eifel sichergestellt wird.
Ziele des einheitlichen touristischen Beschilderungssystems sind insbesondere:
- Erleichterung der Orientierung für Gäste sowie Bereitstellung von Informationen zur
Planung des Aufenthalts.
- Erhöhung der Urlaubsqualität für die Gäste.
- Vermeidung von (Such-)Verkehr (dies ist insbesondere für den hohen Gästeanteil
der Tagestouristen mit eigenem Pkw von Bedeutung).
- Besucherlenkung und damit Vermeidung von Schäden an Natur und Landschaft,
- Stärkung des Wirtschaftszweiges „Tourismus“.
Durch das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen wurde mit Erlass vom 30.04.2002 eine Förderung in Höhe von 127.000 Euro in Aussicht
gestellt. Diese Summe entspricht ca. 80 % der Gesamtkosten in Höhe von 158.900 Euro. Die
verbleibenden 20 % der Gesamtkosten (= 31.900 Euro) werden von den Kommunen im Ziel 2Fördergebiet und dem Naturpark Nordeifel e.V. bereitgestellt.
Der Kreis Euskirchen beteiligt sich finanziell nicht an dem Projekt. Er koordiniert das Projekt,
vereinnahmt die Fördermittel und die Eigenleistungen der Kommunen bzw. des Naturparks
Nordeifel e.V. und bezahlt mit diesen Mitteln Dienstleister und Schilderhersteller.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)