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Beschlussvorlage Stab (Touristische Beschilderung im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 25/2002 08.05.2002 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 22.05.2002 Kreistag 22.05.2002 Touristische Beschilderung im Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Gladow Tel.: 15-370 Abt.: 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung x Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung x Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 158.900 Euro zu, die dem Betrag nach zuvor in Form einer Landeszuweisung in Höhe von 127.000 Euro und einem Eigenanteil der Kommunen und des Naturparks Nordeifel e.V. in Höhe von 31.900 Euro vereinnahmt wird. Begründung: Seite - 2 Der Kreis Euskirchen hat beim Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Förderung des Ausbaus der touristischen Beschilderung im Ziel 2-Gebiet des Kreises Euskirchen beantragt. Das Ziel 2-Gebiet umfasst die Städte Bad Münstereifel, Mechernich, Schleiden und Zülpich (nur Ortsteil Bürvenich) sowie die Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall und Nettersheim. Geplant ist die Aufstellung von „Wanderorientierungstafeln“, „Informations- und Übersichtstafeln“ sowie „Wegweisender Beschilderung“. Der Bedarf an Tafeln und Schildern ist dem Kreis Euskirchen durch die Kommunen und den Naturpark Nordeifel mitgeteilt worden. Die Kreise Aachen und Düren haben für ihre Fördergebiete gleichlautende Anträge gestellt, so dass eine einheitliche Beschilderung für die nordrhein-westfälische Eifel sichergestellt wird. Ziele des einheitlichen touristischen Beschilderungssystems sind insbesondere: - Erleichterung der Orientierung für Gäste sowie Bereitstellung von Informationen zur Planung des Aufenthalts. - Erhöhung der Urlaubsqualität für die Gäste. - Vermeidung von (Such-)Verkehr (dies ist insbesondere für den hohen Gästeanteil der Tagestouristen mit eigenem Pkw von Bedeutung). - Besucherlenkung und damit Vermeidung von Schäden an Natur und Landschaft, - Stärkung des Wirtschaftszweiges „Tourismus“. Durch das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen wurde mit Erlass vom 30.04.2002 eine Förderung in Höhe von 127.000 Euro in Aussicht gestellt. Diese Summe entspricht ca. 80 % der Gesamtkosten in Höhe von 158.900 Euro. Die verbleibenden 20 % der Gesamtkosten (= 31.900 Euro) werden von den Kommunen im Ziel 2Fördergebiet und dem Naturpark Nordeifel e.V. bereitgestellt. Der Kreis Euskirchen beteiligt sich finanziell nicht an dem Projekt. Er koordiniert das Projekt, vereinnahmt die Fördermittel und die Eigenleistungen der Kommunen bzw. des Naturparks Nordeifel e.V. und bezahlt mit diesen Mitteln Dienstleister und Schilderhersteller. Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)